Frank:
Es steht nirgends geschrieben, dass Schädlingsbekämpfung mit Luftgewehr illegal wäre, nicht mal in Deutschland. Das ist eine reine Interpretationssache des Tierschutzgesetzes. Demzufolge dürfte auch keiner die Ratten aus der Lebendfalle am Kompost mittels Luftwaffe ins Jenseits befördern. Richtig?
Oder braucht man für Ratten- Lebendfallen inzwischen auch eine staatlich beglaubigte Sachkunde?
Tauben und Katzen sind keine (anerkannten) Schädlinge, da fängt es schon mal an. Und verwilderte Felsentauben wirst Du in Deutschland nirgends finden, wenn wir es schon so genau nehmen wollen. Ist aber auch egal, im Prinzip sind Tauben keine Schädlinge. Ratten (leider etwas pauschal auf die ganze Gattung verallgemeinert) schon. Nur weil etwas nirgendwo eindeutig steht, heißt es nicht, dass man typisch deutsch gleich wieder winselnd zu Kreuze kriechen muss. Alá "Keine Ahnung, ob das erlaubt ist- tun wir also mal lieber so, als wäre es verboten". Wegen der Einstellung lacht die Welt über Deutschland.
Klar stimme ich mit Dir überein, von wegen "Wenn das jeder machen würde", aber den Leuten permanent nur negative
Interpretationen zu verkaufen, kann es ja auch nicht sein.
Letzten Endes ist die Diskussion aber auch relativ unnötig, weil man mit den gängigen Dingern eh nichts reißen kann- und wie gesagt dürfte dann auch keiner seine Ratten- Lebendfallen vom Kompost oder sonstwo mit letalem Ausgang leeren. Es sei denn, die Ratte in 'nen Sack schütten und den auf den Weg oder gegen die Wand klatschen wird als tierschutzgerechter eingeschätzt- oder die Falle samt Ratte einfach in der Regentonne zu versenken und mal gerade eine rauchen zu gehen.
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