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Thema: Wohnwagentransport ohne Zulassung

  1. #11

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    Kurzkennzeichen holen, anhängen und (zum TÜV ) rüberfahren. Man kann aus allem auch einen Staatsakt machen.
    Ich würde mir einen Zettel mit Adresse, Öffnungszeiten etc. des TÜVs mitnehmen, damit Du Dich nicht verfährst und den Du im Falle einer Kontrolle zur Untermauerung Deines Vorhaben vorzeigen kannst. Zur Sicherheit wäre es auch sinnvoll, einen Begleit-PKW während der Fahrt hinter dem Wohnmobil fahren zu lassen.

  2. #12
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Ernsthaft Frau Moderatorin?
    Woher soll man denn den Termin beim Tüv herzaubern?
    Mittlerweile haben die Freunde und Helfer sogar ein Diensthandy.
    Tüv steht auf Kurzwahl.

    Ein Staatsakt wäre allerdings, sollte ein Mod einen Gesetzesbruch propagieren, oder auch nur gutheißen.

    LG
    Willi, der Wohnmobil und Wohnwagen (darum geht es ja) unterscheiden kann.
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  3. #13

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    Seit wann braucht man beim TÜV einen Termin? Und wo in meinem Text steht ein Gesetzesbruch oder das Gutheißen eines solchen? Willi, Willi.....Du hast zu viel Phantasie.

  4. #14
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Seit April 2015 darf ein Fahrzeug nur dann mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden, wenn ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besteht.

    Hast du das überlesen, im Gesetz?

    LG
    Willi
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  5. #15

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    Nö, hab ich nicht überlesen. Zur Erlangung der Hauptuntersuchung darf man mit einem Kurzkennzeichen zum TÜV fahren.

    LG Salome, die zwar kein Wohnmobil von einem Wohnwagen unterscheiden kann, dafür aber zum TÜV kommt.

  6. #16

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    Und wo steht das das Teil überhaupt TÜV tauglich wäre?
    Das soll doch nur als Hühnerstall herhalten...
    1.14 Gr. Wyandotten + 11 Küken

  7. #17
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Eben andersrum.
    Nur auf Kfz, oder zugelassenem Anhänger darfst du zum TÜV, mit dem Fahrzeug.
    Dann bekommst du die HU, oder eben nicht und darfst zur Reparatur direkt nach Hause fahren (mit Kurzkennzeichen), oder eben nicht.
    Der TÜV unterscheidet zwischen NICHT verkehrssicher (muss wieder aufgeladen werden), und darf gezogen werden bis zur Werkstatt.
    Bis zur echten TÜV-Plakette, ist dann noch ein langer Weg.

    LG
    Willi
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  8. #18
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Das ist ja erstmal egal. Zum TüV könnte ich ja fahren um genau das zu erfahren. Dort bekommt man zumindest einen Mängelbericht, auch wenn das Ding keine Plakette bekommt. Danach könnte man das Gefährt ja TÜV fertig machen oder eben nicht.

    Woher soll man als Laie wissen, ob das erworbene Fahrzeug eine Plakette bekommen könnte oder nicht ...

    Es will doch eigentlich keiner zum TÜV ... mönsch Leute, jetzt seid doch mal flexibel ...
    Geändert von Lisa R. (09.02.2020 um 16:07 Uhr)
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    Wir Wichteln Wieder

  9. #19
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Klar!
    Ich freue mich ja auch, wenn ich den Wohnwagen überholt habe, der mit einem 2,5mm Draht am Zugfahrzeug hängt.
    Oder das Gespann, das sofort quersteht, weil …
    So gesehen, bin ich sehr oft froh über strenge Kontrollen. (Und den TÜV)

    LG
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (09.02.2020 um 16:23 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  10. #20

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    Willi, auch wenn Du es 10 x wiederholst, es wird dadurch nicht richtiger.

    „Fahrten zur Erlangung des TÜVs:
    In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
    Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
    Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.“
    Quelle: https://versicherung-kurzzeitkennzei...chen-ohne-tuev


    LG Salome, bei der Kommata keine Wurfartikel sind.

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