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Thema: Hilfe bei Impfung Ingolstadt

  1. #1

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    Hilfe bei Impfung Ingolstadt

    Ich habe ein Problem. Erst habe ich in meiner Umgebung keinen gefunden ,der gegen nd einen Impfstoff verkauft. Nach X anrufen bei Praxen habe ich jemanden gefunden. Die Kosten pro Tablette,also Impfung betragen 22-28€ (die Person am Telefon meinte un den Dreh herum) ist das nicht sehr teuer?
    Bzw kann man die Tablette auch teilen?
    Ich bin echt am verzweifeln. Alle 6 Wochen 28€ ist zu viel.
    Ich komme aus der Umgebung Ingolstadt. Weiß wer wo man hier den Infostoff "günstig" erwerben kann?

  2. #2
    Avatar von Sulmtaler forever
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    Die Tablette kannst du nicht teilen, denn sie MUSS unter Wasser geöffnet werden. Diese Tablette ist eine 1000er Dosis, ist aber nur für 2 Stunden nach dem auflösen gut.
    Ich hab jemanden der dir vielleicht helfen kann auf deinen Thread aufmerksam gemacht.
    Willkommen im Forum!
    LG
    Astrid

  3. #3

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    Ich bezahle ca. 34€ dafür.
    Ich habe eine kleine Impfgemeinschaft, dann wird es günstiger.

  4. #4

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    Und wenn du bei euch mal etwas durch die Gegend fährst und die Augen nach einer Hühnerhaltung offen hälst und bei den festgestellten Hühnerhaltern einfach mal klingelst und sie freundlich fragst wie sie es mit der ND-Impfung halten und du so an eine Impfbeteiligung drankommst?

    PS: fragen kostet nix und Hühnerhalter sind in der Regel nette Menschen.

  5. #5
    Avatar von Reeni
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    Zitat Zitat von maethy Beitrag anzeigen
    Und wenn du bei euch mal etwas durch die Gegend fährst und die Augen nach einer Hühnerhaltung offen hälst und bei den festgestellten Hühnerhaltern einfach mal klingelst und sie freundlich fragst wie sie es mit der ND-Impfung halten und du so an eine Impfbeteiligung drankommst?

    PS: fragen kostet nix und Hühnerhalter sind in der Regel nette Menschen.
    Da würde ich vielleicht doch eher eine Anzeige bei Kleinanzeigen schalten oder einen Aushang, z. B. an den Tafeln im Supermarkt machen - nicht das da einer noch eine verkappte Kontrolle vermutet und das Ganze nach hinten losgeht.
    Liebe Grüße von Reeni

    ...die mit dem Hund geht...mit den Katzen träumt...und nun auch mit den Hühnern aufsteht

  6. #6
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Ihr wisst aber schon, dass nur der Halter eine gültige Impfbescheinigung hat, der im Abgabebeleg namentlich genannt wird.?

    Alle anderen haben keine gültige Impfung. Wie wollt ihr dann gegenüber dem Vet.Amt die Impfung nachweisen? Und darum geht es doch in erster Linie, dass man die vorgeschriebene Impfung nachweisen kann.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    Wir Wichteln Wieder

  7. #7

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    Grundsätzlich ja. In der Abgabebescheinigung des TA steht der "Initiator" der Impfgruppe / "Abholer" des Impfstoffes. Dieser Beleg wird kopiert und an die zu dem Impfstoffabgabetermin Erscheinenden mit dem Impfstoff verausgabt. Und wenn das Vet.amt bei Vorlage der Bescheinigung Terz machen will, dann sollen sie das und dementsprechend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann man als Betroffener die Anhörung der Zeugen (andere Impfteilnehmer) verlangen, dass man zu den in Frage gestellten Terminen den Impfstoff abgeholt hat. Diese Zeugenaussagen werden ausreichend sein um in einem gipfelnden Gerichtsverfahren das Verfahren zu kippen, so dass es eingestellt wird. Ob nun die Vertreter eines Vet.-amtes im Falle ihres Einschreitens die Sache soweit überblicken kommt auf den Einzelfall drauf an. Ich für meinen Gebrauch sehe einer solchen Angelegenheit gelassen entgegen.

  8. #8

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    Nicht anders läuft es doch auch, wenn ich über einen Verein impfe, oder sehe ich das falsch? Sonst wäre das ja auch nicht möglich.

    Im Zweifelsfall bringt eh eine Blutuntersuchung Gewissheit, ob überhaupt Impfschutz besteht.

  9. #9
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Macht der ausstellende Tierarzt bei allen Teilnehmern die vorgeschriebenen Bestandskontrollen und das ansonsten vorgeschriebene Procedere? Und wird das auch jedes Mal dokumentiert und von den Teilnehmern bezahlt? Ja - prima.

    Nein? Na dann wünsche ich dem Tierarzt viel Spaß und einen dicken Geldbeutel wenn da mal ne Kontrolle kommt.

    Es wird vieles geduldet und wo kein Kläger da kein Richter - aber gesetzeskonform ist dieses Vorgehen nicht. Und wenn sich denn da ein Kläger findet (das Vet.Amt), dann findet sich auch ein Richter.

    Es ist völlig wurscht ob ein Impfschutz besteht. Der TA darf Dir z.B. ohne eine persönliche Bestandskontrolle gar keinen Impfstoff geben.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
    Wir Wichteln Wieder

  10. #10
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von maethy Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ja. In der Abgabebescheinigung des TA steht der "Initiator" der Impfgruppe / "Abholer" des Impfstoffes.
    So einen Passus gibt es im Arzneimittelrecht gar nicht. Die Vorschriften für die Impfungen von Hühnerbeständen sind eindeutig.
    Es findet zur Zeit eine Duldung der Impfpraxis durch die Veterinärämter bei den Vereinen statt. Ob die bei Privatpersonen auch so tolerant sind, wird sich im Einzelfall entscheiden.

    Zitat Zitat von maethy Beitrag anzeigen
    Diese Zeugenaussagen werden ausreichend sein um in einem gipfelnden Gerichtsverfahren das Verfahren zu kippen, so dass es eingestellt wird.
    Weder der TA noch der "Verimpfer" handeln bei sowas gesetzteskonform. Viel Spaß, dass im Ernstfall auszufechten.
    Die Zeugenaussagen werden vielmehr ausreichend sein, einen Verstoß gegen geltendes Recht zu dokumentieren.

    Und ich bin es echt leid, hier immer wieder zu lesen, dass das hier beschriebene Vorgehen erlaubt oder korrekt sei.

    Wenn dem so ist, lasst es euch doch mal schriftlich vom Vet-Amt bestätigen....

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