Hallo, muss ich meine Hühner impfen lassen?
Newcatle-krankheit
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Hallo, muss ich meine Hühner impfen lassen?
Newcatle-krankheit
Ja.
Rechtliche Grundlage:
§ 7 GflpestV 2005
(1) Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. § 34 Abs. 1 Satz 2 der Tierimpfstoff-Verordnung gilt entsprechend. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
Diese olle Kamelle hat seine Gültigkeit verloren. Mit dem Erscheinen des Bundesgesetzesblatt im April 2020 gilt die Änderung des § 44 Tierimpfstoffverordnung, indem der Absatz 1a hinzugefügt wurde. Hier ein Teilauszug ...
"(1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit auch von einem nicht gewerbsmäßigen oder nicht berufsmäßigen Halter von Geflügel angewendet werden ...."
Soll heißen, dass u.a. auch private Hobbyhalter unter mehreren vorausgesetzten Bedingungen selbst impfen können.
Ab welchem Alter müssen/können Küken geimpft werden?
Lebe heute und jetzt, du weisst nicht, was morgen ist.
Liebe Grüße
Martin
Ich impfe meine Hühner über die Tierärztin, sie macht so ne Sammelimpfung, kostet pauschal 19,90€!
Meine Frage ist, muss ich Wachteln impfen oder nicht!
Laut TÄ ja, im Internet steht mal soll sie nicht impfen, wäre nicht zu empfehlen!
Was macht ihr?
Die ND-Impfpflicht betrifft nur Hühner und Puten, also keine Wachteln.
Nein, die "olle Kamelle" gilt immer noch was die Impfpflicht zur Newcastle Disease betrifft (siehe unten). Ich wüsste nicht, dass das aufgehoben ist. Hier war die Pflicht zur Impfung gefragt. Die ergibt sich aus der o.g. Verordnung.
Du zitierst die TierimpfstoffV, die regelt dann die Umsetzung.
In §67 der GeflPestSchV heißt es:
"(2) Bis zum Erlass einer anderweitigen bundesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften der Geflügelpest- Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 hinsichtlich der Newcastle-Krankheit weiter anzuwenden."
Okay. Ich hatte mich zu undifferenziert ausgedrückt. Die olle Kamelle bezog sich auf den von dir in Fettdruck hervorgehobenen Satz der besagt, dass nur Tierärzte diese Impfung durchführen dürfen.
Weils hier schon ums Impfen geht, hänge ich mich mal dran....
Wenn man Küken hat, und die evtl. auch mal mit andren Züchtern tauschen möchte, vielleicht auch an einer Ausstellung teilnehmen möchte. was ist da an Impfungen ratsam? (Außer ND, die is ja Pflicht, das weiß ich)
Ich möchte nicht unbedingt alles reinjagen in meine Hühner, was geht an Impfungen, gem. STIKO (dann kann ich auch gleich Fertigeier kaufen), sondern nur, das was wirklich sinnvoll ist für nen kleinen Hobbybestand. Und dann halt, was für Ausstellungen ratsam ist oder von den Veranstaltern meist gefordert wird, oder was andre Züchter gern sehen, daß es an Hühnern geimpft wurde, wenn sie ein Huhn übernehmen... (macht ja keinen Sinn, zu züchten, wenn eine wichtige Impfung nicht da ist, und deswegen die Tiere unverkäuflich sind).
Marek, hab ich gehört, soll sinnvoll sein? Wenn ja, aber gleich ganz früh, oder? Was noch? Wer kann mir da bissel was zu sagen?
LG, Sylvia
mit nur noch 2,0 DJT (und seit 2.6.24 nur noch im Herzen: 0,1 ZwPudel, seit 2.1.25 nur noch im Herzen 1,0 DJT), 2,1 ZwAraucana, 0,2 ZwReichshuhn gsc, 0,5 ZDresdner, 0,3 ZWyandotten und 6,12 ZwBreda sowie 1,1 große Araucana
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