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Thema: Ist Selbstversorgung rechtlich eine "landwirtschaftliche Nutzung" ?

  1. #41

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    Hallo,

    kurzes Update,

    ich habe dann Anfang der Woche ein Schreiben bekommen vom zuständigen Bauamt, dass der Antrag eingegangen und schnellstmöglich bearbeitet wird, es ist dem "vereinfachten Baugenehmigungsverfahren" zugeordnet und noch an das Naturschutzamt und Vetärinäramt weitergeleitet worden. Schon verrückt, da will man einfach ein paar Hühner unter seinen Apfelbäumen halten... das Vetärinäramt denke ich wird bei der Stall/Gehegegröße keine Probleme machen, auf das Naturschutzamt bin ich ja mal gespannt....die Ortsgemeinde scheint ja zugestimmt zu haben, sonst würde es nicht weiter gehen denke ich.... vielleicht sollte ich der Naturschutzbehörde Anfang nächster Woche mal eine email schreiben (um mich mit meinem Anliegen in Erinnerung zu bringen...) auch mit dem Hinweis, dass ich mir durch die Hühner als Fallobstvernichter auch eine pestizidfreie Schädlingsbekämpfung verspreche....) Naja es bleibt spannend (ich hätte halt die Hühner gern endlich drüben, bevor die Junghähnchen triebig werden... diese bleiben dann hier und mein Mann kann sich dann noch bisl um sein Essen kümmern...)

    schönen Tag Euch
    Alex

  2. #42
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Hühner als Fallobstvernichter sind leider nur bedingt zuverlässig. Bei meinen drei (!) Apfelbäumen am Gehege bleibt bei 15-20 Hühnern immer noch massig liegen Rehe sind da effizienter...

  3. #43

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    Naja, ich dachte das als Argument für die Behörden :-) meinetwegen soll der Wurm auch was abhaben vom Apfelkuchen

  4. #44

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    Zitat Zitat von Gallo Blanco Beitrag anzeigen
    Warum hast du nicht einfach einen kleinen Hühnerstall gebaut?
    "Wer lange fragt, geht lange irr."

    Oder du hättest dir einen Bauwagen besorgt und da den Hühnerstall reingebaut, der wäre dann beweglich und dagegen kann kein Mensch was sagen.

    Diese ganze Paragraphenreiterei ist ja kompletter Irrsinn.

    LG Stefan
    Richtig. Man kann Wahnsinn nähren oder ignorieren.

  5. #45
    Moderator Avatar von KaosEnte
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    so einfach ist das mit mobilen Ställen scheinbar nicht überall.
    Hier ist ein moiler Hühnerstall in erster Linie ein Hühnerstall und einer Flurstücknummer zugeordnet. Nur weil er Räder hat, es ist in erster Linie ein Hühnerstall.
    in unserem Garten leben Laufi/StockentenMix Kalle und Laufi/WarzenMix Frl. Socke von Quak,
    Frau Warzi Gundula und ihr noch namenloser Moschus-Quackerich samt Schwester Urschl
    RounenKlara und der PommErich
    die Gänsedamen Paula (Toulus) und Perla (Seidenfeder)

  6. #46
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    In Rheinland-Pfalz ist es verboten im Außenbereich irgendwelche Wohnwagen, Bauwagen etc.pp. abzustellen. Punkt. Das wird genausowenig geduldet wie das Errichten von Gebäuden. Ob das fahrbare Ding mal hin und her gefahren wird, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Kann man knicken.

    Einen Mobilstall als Landwirt wird man genehmigt bekommen. Ist ja aber auch etwas völlig anderes.

    So wie sich die Reaktion der Behörde bei Gackelei anhört, sehe ich gute Chancen für eine Genehmigung. Wäre es aussichtslos, hätte das Amt sofort abgelehnt und keine weitere Prüfung veranlasst.
    ....... Die Frau Werwolf sagt: "Des g'höööööööööört so !".......
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    Wir wichteln wieder !!!!!

  7. #47
    Avatar von Candira
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    In Brandenburg ist es auch streng. Von meinem 2000m² Grundstück liegen 1500 m² im Außenbereich. Da darf ich nicht mal einen Hundezwinger bauen, geschweige denn eine Gartenhütte.
    Meine Quakels haben also "nur" eine Voliere mit Hundehütten drin. Natürlich alles Raubtier sicher.

    Mein Nachbar durfte nicht mal einen Wildschutzzaun um sein Grundstück ziehen, da auch Außenbereich. Das ging sogar vor Gericht, weil ein Pilzesucher geklagt hatte.
    "Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit." Friedrich Hegel

  8. #48

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    Ja unser Grundstück liegt in Rheinland-Pfalz ... ich rechne mir auch daher Chancen aus, weil etwas weiter "außerhalb" liegen 3 Freizeitgrundstücke, schön hoch eingezäunt mit Hütte und Trampolins für die Kids, die haben soweit ich weiß, ihre Hütten auch genehmigen lassen. Und unser älterer Nachbar, dessen Kleingarten ein paar Meter südlich an unseren anschließt, hatte ja gesagt, als er seine Gartenlauben/Vogelvolieren/Plumpsklo für die Ehefrau und kleines Gewächshaus baute, wären noch 2x2m genehmigungsfrei erlaubt gewesen (hat aber auch teilweise etwas größer gebaut...), der weiß wohl nicht, dass seine Parzelle mittlerweile "innerorts" verläuft... auf der Geobasinfo läuft die Ortgrenze sehr seltsam,




    man könnte gerade meinen des Nachbars Garten ist erst später eingemeindet worden. Grün umrandet ist unser Grundstück, die rosa Flächen sind "innerorts", "1" und "2" sind zwar "ausserhalb", aber in der Geobasis bei den Bodenrichtswerten als bauland eingezeichnet, den Stall wollen wir halt so bauen, dass das Auslaufgehege möglichst weit weg von allen Gärten ist, südlich unten grenzt eine Weide an, die abwechselnd gemäht wird oder Schafe drauf stehen, an die Weide schließen dann die 2 oder 3 Freizeitgrundstücke an. Wo wir jetzt wohnen sind Stsll und gartenhütte von meinem Mann auch "ausserhalb" gebaut, da habe ich überhaupt nicht Idee besessen, dass wir da ne Genehmigung bräuchten, es sind hier überall steile Hänge und verwilderte Grundstücke. Im neuen Zuhause ist von allen Seiten einsehbar was wir so treiben, wir sind Zugezogene und ich will mich da absichern, zumal unser junger Nachbar (auch zugezogen) uns das wegen der Luftkontrollen sehr empfohlen hat, den offiziellen Weg zu gehen.

    es ist spannend, ich sitze auf Kohlen ....

  9. #49
    Avatar von Schnappi66
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    Wünsche Dir viel Glück und bin gespannt was da daraus wird.
    liebe Grüße
    Schnappi

  10. #50

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    @Lisa R.

    Man darf dort auf dem eigenen , privaten Grund und Boden keinen Wohnwagen abstellen? Wohnmobil? Bauwagen? Wo soll man das sonst hinstellen, wenn nicht auf das Privatgrundstück?

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