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Thema: Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz - Wachteln

  1. #21
    Avatar von Angora-Angy
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    Da es sich scheinbar an dem Begriff des exotischen Nutztieres aufhängt, muss es dafür auch irgendwo eine gesetzliche Begriffsdefinition geben. Das Vet.amt muss begründen, wie sie auf die Idee kommen, dass Du einen 11er brauchst.

    Nachtrag: Schau doch mal in den Link von Vetline hinein. Vielleicht findest Du da noch was Hilfreiches.
    Der Vetline-Artikel ist dem "Gutachten" sehr ähnlich und vor allem enthält er diese Passage:

    Den Artikel kennen die auch schon.
    Zweiter Nachtrag: Evtl. kann Dir auch das Staatsgut Kitzingen weiter helfen. Aktuell arbeiten sie offenbar mit der Uni München an einen Projekt zur Wachtelhaltung.
    Das ist allerdings extrem interessant! Habe ich den Herrschaften weitergeleitet, denn die können Informationen als Amt sicher besser abrufen als eine Privatperson. Werde es natürlich trotzdem versuchen.

    Der Lehrgangsanbieter in Sachsen hat mir geantwortet. Der geplante Kurs im November ist mangels Nachfrage abgesagt worden. Es sei wohl ein neuer Versuch Ende 2023 geplant, aber auch da wird es um die Teilnehmerzahl gehen. Meine Frage nach einem Preis (grob) wurde geflissentlich übersehen, Unterlagen zum Selbststudium gibt es auch keine. Und den Kurs online durchzuführen ginge zwar, aber die Prüfung am Ende könne man zwar online abnehmen, aber vor Ort wäre das besser. Ich hab jedenfalls meine Daten dort hinterlassen, dass sie sich melden, wenn es Neuigkeiten gibt. Immerhin habe ich die schriftliche Aussage, dass man, solange ich Bemühungen zeige den Sachkundenachweis zu erwerben, mir die gewerbliche Haltung nicht untersagen will.
    Liebe Grüße, Angela

  2. #22
    Avatar von Angora-Angy
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    So, jetzt hab ich zum einen die Forschenden in München angeschrieben als auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum. Bin mal gespannt was da bei rum kommt.

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    Liebe Grüße, Angela

  3. #23
    Avatar von Angora-Angy
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    Das Landwirtschaftsamt hat mir eine Absage erteilt, sie können nicht helfen. Die Forschenden haben selbstverständlich gar nicht geantwortet.
    Ich habe kürzlich einen Brief vom VetAmt bekommen, dass sie die 2m Höhe nicht weiter fordern, sondern 50cm zulassen. Immerhin ein Schritt.
    Gerade noch fristgerecht habe ich es geschafft, den Antrag auf Erlaubnis nach §11 abzugeben und habe da nochmal gründlich dargelegt, warum ich meine Wachteln so halte wie ich sie halte, und die Genehmigung der Haltungsform beantragt.
    Und ich habe gerade meine Anmeldung für den Lehrgang Sondergeflügel im Staatsgut Kitzingen abgeschickt, wobei es da leider keinen Termin gibt, sondern nur 2024 drin steht. Mal sehen, wie sich das entwickelt. Theoretisch klingen die Lehrgänge alle interessant, das Hindernis ist nur, dass es jedes Mal eine Woche Ortsabwesenheit ist. Das ist schwer umzusetzen. Zumal ich gerade wieder beruflich in der Luft hänge und gar nicht weiß, was zu den Lehrgangsterminen Phase sein wird. Noch ein Grund, die Selbstständigkeit zu betreiben. Ständig neu auf Jobsuche gehen, sich schlecht behandeln lassen, aus blauem Himmel wieder gekündigt werden- das nervt.
    Und aus lauter Trotz hab ich mich noch zum Sachkundelehrgang Kaninchenschlachtung angemeldet. Das sind nur zwei Tage. Ich hab zwar keine Kaninchen mehr, aber seit Jahren will ich den haben und das VetAmt hat es geradezu aktiv verhindert. Die Amtstierärztin beim Geflügellehrgang hat mir gesagt, dass ich FORDERN kann, dass mein AmtsVet mir die Prüfung abnimmt - aber der lehnt das schlichtweg ab. Ich brauch den an sich gar nicht, aber ich bin stur. Und wenn ich ihm die Prüfungsbestätigung vorlege, MUSS er den Sachkundenachweis ausstellen. So! Und wer weiß, was die Zukunft bringt...
    Liebe Grüße, Angela

  4. #24

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    Also ich habe nur mal quer gelesen,da ich auch schon öfter Probleme mit dem Amt hatte.Genau der selbe Paragraf....
    Seit glaube 2013 wurden die Gesetze geändert u. ein Sachkundenachweis f. Tiere wird verlangt wenn du sie beruflich nutzt.Egal welches Tier.Sobald du in irgendeiner Form mit deinen Tieren Geld verdienst ist der Sachkundenachweis Pflicht.
    Ist echt anstrengend so mit den Ämtern.....Ich Mache Tiergestützte Arbeit....
    Freiheit ist der Atem des Lebens

  5. #25
    Avatar von Angora-Angy
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    Aktueller Stand: Ein neuer Sachkundelehrgang Wachtelhaltung findet Mitte November in Sachsen statt. Ich habe mich schon verbindlich angemeldet. https://buergerbeteiligung.sachsen.d...themen/1036288
    Es sind Stand jetzt noch 18 von 20 Plätzen frei. Kostenpunkt 90€ inkl. Verpflegung. Finde ich absolut tragbar. Unterkunft muss man sich selbst suchen. Macht mit, füllt den Lehrgang, der MUSS stattfinden!!!

    Mein VetAmt stand im März vor der Tür, nachdem sie meinen Antrag und meine ausführlichen Erläuterungen ein Jahr lang ignoriert hatten, weil meine Nachbarin mich mal wieder angezeigt hat. Ich sperre demnach meine Katzen 24/7 in einem winzigen Zimmer meines Hauses ein - sie sieht sie öfter am Fenster sitzen... Spoiler: Der Raum, ihr Rückzugs-Sicherheits-Fütterungs-keine Hunde-Raum, hat eine Katzenklappe, das Haus steht ihnen komplett zur Verfügung, ausgenommen die Küche. Sommers können sie auch raus, da steht die Kellertür immer offen. Kann ich was dafür, dass die faulen Säcke nicht raus wollen? Ich habe von dieser Kontrolle KEIN Protokoll erhalten bisher... Womöglich hätten sie dann reinschreiben müssen, dass die eine Kontrollperson in meiner Abwesenheit (denn man hatte mich früh um 7 ausm Bett geworfen und ich musste mich erst noch anziehen) das Grundstück betreten und ohne jegliche Vorsicht eine Tür geöffnet hat, wodurch meine Hunde raus und auf die Straße gelaufen sind. Die Amtsveterinärin hat dann bei der Besichtigung des Kükenkellers TROTZ Erklärung der vorhandenen Kunstbrutküken ein Großrasseküken zwischen lauter Serama für die Glucke gehalten... Und mich nicht zu Wort kommen lassen, sondern ohne Punkt und Komma auf mich eingeredet, warum ich denn nach dem letzten Bescheid keine neuen Ställe gebaut hätte mit den geforderten 50cm Höhe und 20cm Einstreutiefe. Ich hatte schriftlich sehr gründlich dargelegt, warum 20cm Einstreu nicht nur sinnlos, sondern sogar abträglich und gefährlich sind, und warum 50cm die MAXIMALE Höhe einer Wachtelbehausung sein sollte. Wurde ja alles ignoriert. Ich hatte ausdrücklich reingeschrieben, dass ich nichts neues bauen werde, solange nicht alle Punkte geklärt sind. Hat sie höchstwahrscheinlich nichtmal gelesen. Immerhin hat sie mir angeboten, zu ihr ins Büro zu kommen, um die Haltungsfragen zu besprechen. Werde ich auch machen, aber erst nach dem jetzt anstehenden Lehrgang "Sondergeflügel" in Kitzingen. Dann hab ich zumindest EINE Sache in der Hand. Sie war ja völlig entsetzt, als sie einen Paarungsakt bei den Wachteln beobachtet hat - "das ist ja brutal! Was machen Sie dagegen?" Ähm...nichts? Das ist das natürliche Verhalten der Wachteln...? Und die völlig logische Erklärung, warum ältere Hennen auf dem Rücken und Nacken kahl werden können. Was auch völlig normal ist und nichts mit dem Platzangebot oder der Stallhöhe zu tun hat...
    Liebe Grüße, Angela

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