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Thema: Wann kann man sich Landwirt nennen?

  1. #1

    Registriert seit
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    Wann kann man sich Landwirt nennen?

    Hallo Forum,

    vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Wann habe ich eine Landwirtschaft angemeldet?
    Kann ich dann sagen, ich habe Landwirtschaft wenn ich das beim Finanzamt gemeldet habe oder "bin ich" schon ein landwirtschaftlicher Betrieb, wenn ich diese 12-stellige Registrienrummer (DE 0X XXX XXXXXXX) habe?

    Danke für eure Hilfe

    PS: Weiß nicht richtig, obs das richtige Unterforum hier ist.

  2. #2

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    Hallo! Es kommt meistens auf die Fläche an die bewirtschaftet wird, dies kann regional verschieden sein. (meistens 1 Hektar = 10.000qm) Wenn Du auch noch in der Landw. Krankenkasse Mitglied bist oder werden könntest in die Landw. Rentenvers. einzahlst und Beiträge bei der Landw. Berufsgenossenschaft entrichtest bist Du richtiger Bauer (Landwirt) Wenn Du mehr als nur einen geringfügigen Teil des Einkommens aus landw. Produkten und Dienstleistungen erziehlst bist Du auch Bauer(siehe oben) ansonsten kann immer noch ein Hobby davorgeschrieben werden Gruss Windfried

  3. #3
    Avatar von Ines
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    Anmeldung Gewerbeamt
    muß eine Gewinnerzielungsabsicht da sein
    Landwirt im Nebenerwerb?
    LG Ines

  4. #4

    Registriert seit
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    516
    Original von Ines
    Anmeldung Gewerbeamt
    LG Ines
    Landwirte unterliegen nicht der Gewerbepflicht.

    Ich kann mich der Aussage von Windfried voll anschließen! Sobald Du landwirtschaftliche Fläche hast, infolge dessen auch beitragspflichtig in der LBG bist, bist Du Landwirt. Ob haupt- oder neberberuflich sei dahingestellt. Von der landwirtsch. RV kannst Du Dich befreien lassen, wenn Du anderweitig Beiträge entrichtest.

    Es gibt auch Landwirte, die nur Verluste einfahren. Also ist auch keine Gewinnerzielungsabsicht maßgeblich für die Beurteilung.

  5. #5
    Avatar von Ines
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    hier ist das aber so, und wenn Du Jahre keine Gewinne hast, mußt Du Dich erklären.

  6. #6
    Avatar von conny
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    In die Berufsgenossenschaft muss man auch einzahlen, wenn man kein landwirtschaftlichen Betrieb/Kleinbetrieb angemeldet hat. Spreche da aus eigener Erfahrung. Die Begründung des Grichts: Wir betreiben Landwirtschaft, da wir hobbymässig Pferde halten, die Gras fressen. Ergo betreiben wir eine Weidewirtschaft, indem das Gras gedüngt und geerntet wird, durch wen Pferd oder Mensch), ist unerheblich. Man betreibt Weidepflege und stellt damit einen landwirtschaftlichen Betrieb dar. Es kommt auch nicht auf die Größe der Fläche an

    Soviel zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Fördermittel erhält man natürlich nicht, dazu muss wiederum ein landwirtschaftlicher Betrieb beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Zusätzlich muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden.
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  7. #7
    Avatar von oliver
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    827
    Hallo

    ALso erst mal die meisten landwirten fahren verluste in der buchführung wegen den fiktiven kosten (amortisation und co). ABer was sie am ende vom monat in der tasche haben ist nicht viel. Zumindestens ist das so wenn man eien ausrichtung nach tierzucht hat. Die milchpreise sind zwar was gestiegen aber nicht die weld, die fütterkosten dafür umsomehr! Ich kann leider nichts dazu sagen welche vorausetzungen man erfüllen muss um als landwirt zu gelten.

    Oliver

  8. #8

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    Conny, da bin ich jetzt etwas erstaunt. Ich habe einen Hof, eine Betriebsnummer und hatte Koppel für die Pferde gepachtet. Aber BG hat sich bei mir nicht gemeldet. Eine Kollegin hat auch Pferde und Koppeln gepachtet, aber sie hat noch nie erwähnt, dass sie an die BG bezahlt.

  9. #9

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    @ Claire

    ich kenne es so, daß bei Pächter-/Eigentümerwechsel die neuen Verhältnisse an die BG gemeldet werden (müssen). Sonst bezahlt ja der ursprüngliche Nutzer die Beiträge, und im Schadensfalle (Unfall) gibt es enorme Probleme. Vielleicht wurde es in Deinem Beispiel schlichtweg vergessen?

  10. #10

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    Ja, so wird es wohl sein. Kann mich erinnern, dass meine Eltern keine BG mehr bezahlten, als das Land verpachtet war.

    Ich glaube für Landwirtschaftlichen Betrieb reicht die Nummer nicht aus. Landwirte haben Vorkaufsrecht für Ländereien, dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen bzw.entsprechende Flächen bearbeiten. So eine Info von meinem Nachbarn, der Pferde hält.

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