meine Hühner (die wie die meisten anderen Hühner hier im Dorf uneingezäunten Freilauf genießen) scharren seit ca. 1 Jahr mit Vorliebe in Nachbars Garten. Das hat den bislang auch nicht gestört, nur seit kurzem (seit er beruflich "ausrangiert" wurde und nun sinnlos zuhause herumhockt) stänkert er gegen meine Hühner und verlangt, ich solle sie einsperren, da sie in seinen Blumen- und Gemüsebeeten scharren würden.
Auch dezente Hinweise, daß ich meine Hühner genausowenig einsperren wolle wie er seine Katzen, die sich mit Vorliebe im Stroh in meiner Scheune verewigen, haben nichts gebracht.
Nun hat er heute meinem 12-jährigen Sohn gegenüber die Drohung ausgestoßen, daß er Hühner in seinem Garten einen Kopf kürzer machen werde und mein Sohn ja dann zum Suppenhuhnessen kommen könnte, was an sich schon eine bodenlose Frechheit ist.
Sein Grundstück ist nur zur Straße hin eingezäunt und die Hühner haben natürlich längst entdeck, daß am hinteren Teil des Grundstücks kein Zaun ist. Außerdem leben wir in einem Bauerndorf mit 4 Großbauern und desweiteren haben alle 4 unmittelbaren Nachbarn von ihm (uns eingeschlossen) Hühner, von denen nur 2 ihre Hühner in eingefriedetem Bereich halten.
Meiner Meinung nach muß er gemäß § 906 BGB diese "Beeinträchtigung" hinnehmen und darf nicht zu Selbstjstiz greifen. Ferner handelt es sich um eine nur unwesentliche Beeinträchtigung, die er durch zumutbare Maßnahmen (er könnte ja komplett einzäunen) abstellen könnte. Greift er dennoch zur Selbstjustiz, macht er sich strafbar.
Auch sein Verlangen, daß ich meine Hühner einzäune, kann er meinen Recherchen nach ausschließlich auf dem Rechtswege versuchen, durchzusetzen.
Sehe ich das richtig? Weiß jemand passende Paragraphen?
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