heyy leute muss man hühner beim ordnungs amt anmelden![]()
oder nur den hahn
blöde frage aber bitte um hielfe!
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heyy leute muss man hühner beim ordnungs amt anmelden![]()
oder nur den hahn
blöde frage aber bitte um hielfe!
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liebe grüße Rene´
IST ES NICHT SCHÖN WIR GEBEN IHNEN SCHUTZT SIE GEBEN UNS NAHRUNG!!!!!!!
Hallo habe unsere Tiere beim Veterinäramt angemeldet.Vom Ordnungsamt weis ich nix....![]()
Hallöchen,
also Vet.-amt ja, aber Ordnungsamt....das wäre ja noch schöner, wenn wir die Tiere noch bei nem Amt anmelden müßten....
Liebe Grüße
Nicole
Und wenn Du glaubst es geht nicht mehr kommt irgendwo ein Hühnchen her
Ja, wegen der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
ausserdem und zusätzlich ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest zu beachten:Auszug aus der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274)
• Berichtigung vom 2. August 2007 (BGBl. I S. 1967)
• Geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 764)
Abschnitt 9 Tierhaltung
§ 26 Anzeige und Registrierung
(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.
In den Verordnungen ist immer nur die Rede von der "zuständigen Behörde". Das kann durchaus in manchen Gemeinden auch das Ordnungsamt sein.Auszug aus der Geflügelpest-Verordnung
Vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348 )
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
(1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Abs. 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.
(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4. für den Fall, dass mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.
...
L. G.
Wontolla
muss es aber nur anmelden, oder kostet das auch was?
lg julia
1,1 Chabo gelockt - 0,2 Antwerpener Bartzwerge
0,2 Hybriden (von RDH) - 0,1 Lachs
0,1 Zwerg-Holländer Haubenhuhn - 0,1 New Hampshire
1,2 Katzen
Hallo,
hier bei uns in Schleswig-Holstein ist es bis zu 25 Hühnern beitragsfrei(Seuchenfonds), und beim Veterinäramt ist die Meldung auch kostenlos.
Aber anmelden musst Du deine Hühner.Das ist Pflicht.
Gruß Stella![]()
In BW muss man die Hühner auch bei der Tierseuchenkasse anmelden.
Dachte das reicht muss ich die nun auch beim Vetamt melden ? macht das nicht die Seuchenkasse?
Güggel
Hallo Güggel,
das funktioniert umgekehrt: beim Vet.-Amt anmelden und von dort geht dann automatisch die Meldung weiter zur Tierseuchenkasse, die Dir dann wiederum die entsprechenden Papiere zum Ausfüllen etc. zusendet.
LG Hühnerling
Hallo
meine 6 Hühner werde ich erst am Wochenende abholen da, mein Gartenhaus das zum Hühnerhaus wird erst morgen kommt, aber angemeldet habe ich meine Bande schon und zwar per Email.
zwei Tage später bekam ich Post von der Tierseuchenkasse NRW
Kreis Coesfeld
- Veterinäramt-
Mitteilung Ihrer Registriernummer und Tierseuchenkassen Nummer
Sehr geehrte Frau....
für Ihre Tiere (6) Hühner am Standort, 48249 Dülmen, ...... erhalten sie folgende Nummern.......
hier mal der Link für NRW
http://www.landwirtschaftskammer.de/...dung/index.htm
wenn ich jetzt noch wüßte wie es funktionukelt diesen Link so zu speichern das jeder bei der Suche für die Anmeldung seiner Tiere das auf einen Klick findet....aber es gibt hier sicher ganz viele nette Mods die das viel besser können als ich *danke*
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