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Thema: Enten anmelden???

  1. #1
    Avatar von Cornelia
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    Enten anmelden???

    Hallo,

    ich möchte gerne meine Enten bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Jetzt hab ich aber nichts über Enten gefunden Muß man Enten nicht anmelden?

    http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragsp...uss_melden.php

    Pferde
    dazu gehören: Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen

    Rinder (einschl. Bisons, Wisente u. Wasserbüffel)
    dazu gehören: Kühe, Bullen (Stiere, Häge) Ochsen, Kalbinnen, (Färsen) Rinder, Kälber usw.

    Schweine
    dazu gehören: Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Minischweine und Hängebauchschweine

    Schafe
    1 Jahr und älter, (dazu gehören: weibliche Schafe, Böcke, Hammel)

    Hühnergeflügel
    dazu gehören: Hühner, Legehennen, Junghennen, Küken, Hähne auch Schlacht- und Masttiere

    Truthühner / Puten
    dazu gehören: Küken, Hennen, Hähne (auch Schlacht- und Masttiere

    Bienen
    Bienenvölker und Ableger (soweit diese über die örtlichen Imkervereine im Land erfaßt werden, muss an die Tierseuchenkasse keine gesonderte Meldung erfolgen)

  2. #2

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    874

    RE: Enten anmelden???

    Als kommt dfrauf an wie viele du haten willst. Ich würde es machen ist immer besser fals ma einer kommt und was hat kannste immer was vorlegen. Tierseuchenkasse kostet bei ca 10-50 enten 5 € also mehr nicht wenn nicht sogar nur 3 € im Jahr und da kann man nicht mekkern
    Geflügel-Verkauf

    NEU***NEU***NEU

    Ab sofort wieder Legereife Junghennen in braun, schwarz, weiß, sperber, sussex, Grünleger

    Enten, Gänse und Puten jedes alter sofort Lieferbar
    Legereife Wachteln in verschiedenen Farben.
    Masthähnchen jedes alter

  3. #3
    Avatar von Cassandra
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    hallo

    also da gerade wassergeflügel ja ganz bestimmten auflagen unterliegt und in zeiten von VG besonders beachtet wird sind sie mit absoluter sicherheit bereits ab der ersten ente meldepflichtig

    aber am besten du rufst bei denen direkt an ..dann solltets du bescheid wissen

    grüsse
    Tina
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  4. #4
    Avatar von Wontolla
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    RE: Enten anmelden???

    Auszug aus der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
    § 2 Beitragspflicht, Meldepflicht

    (1) Tierbesitzer von Pferden, Schweinen, ein Jahr alten und älteren Schafen, Bienenvölkern und Hühnergeflügel und Truthühner haben der Tierseuchenkasse unter Verwendung der amtlichen Erhebungsbogen (Meldebogen) innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag schriftlich ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker zu melden. Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Geflügel, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig.

    Aus der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württembergs lässt sich beim besten Willen keine Meldepflicht für Enten zur Tierseuchenkasse ableiten.
    Die Meldepflicht bei der zuständigen Behörde, nach der Geflügelpest-Verordnung, wird davon nicht berührt und gilt unabhängig davon auch für Enten.
    L. G.
    Wontolla

  5. #5
    Avatar von Renommeé
    Registriert seit
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    Ich kann jetzt nur für Bayern sprechen, aber Enten sind bei uns NICHT meldepflichtig, jedes kleine Zwerghuhn dagegen schon.
    LG Renommeé

    Das größte Glück der Pferde, ist der Reiter auf der Erde !!

  6. #6
    Avatar von Cornelia
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    Themenstarter
    Zur Info:

    Enten muß man nicht bei der Tierseuchenkasse anmelden aber beim Veterenäramt.

    Sie werden mir die nötigen Unterlagen zukommen lassen. Jetzt muß ich nur noch auf die Post warten.

    Gruß Conny

  7. #7

    Registriert seit
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    So weit mir bekannt ist, ist zumindest in Österreich KEINERLEI Anmeldung nötig, allerdings wird Futter seit Herbst 2008 endgültig nur mit Namen usw. verkauft...

    Viele Grüsse,

    Michael

  8. #8

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    ..Gänse und Enten nicht bei der TSK anmelden....... so stets jedenfalls in unserem Gemeindeblättle Ausgabe von gestern.
    bye

  9. #9
    Avatar von Cassandra
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    Original von Herbertle
    So weit mir bekannt ist, ist zumindest in Österreich KEINERLEI Anmeldung nötig, allerdings wird Futter seit Herbst 2008 endgültig nur mit Namen usw. verkauft...

    Viele Grüsse,

    Michael
    falsch..seit fast zwei jahren besteht meldepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltung..Vg sei dank

    und wenn ich das richtig verstehe ist in gesammt deutschland zwar eine generelle meldepflicht beim zuständigen Vet amt ..nur bei der seuchenkasse gibt es regionale/artenspezifische unterschiede

    Tina


    für Österreich gilt aktuell
    Alle Halter/-innen von Geflügel und anderen Vögeln müssen diese Tierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Das dafür notwendige Formular kann unter www.ovis.at herunter geladen, ausgefüllt und an die Bezirksverwaltungsbehörde geschickt werden. Meldedaten sind Name und Anschrift des Tierhalters/der Tierhalterin, LFBIS-Nummer (soferne vorhanden) und Art der gehaltenen Vögel und deren Anzahl zum Zeitpunkt der Meldung.
    http://209.85.135.104/search?q=cache...lnk&cd=9&gl=at
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  10. #10

    Registriert seit
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    56
    Hallo Tina,

    habe mich gerade hier in Bludenz (Vorarlberg) erkundigt! Der Kauf von Futtermittel (G 11) geht nur an registrierte Kunden, die angeben müssen, welche Tiere sie halten. Dies ist im Computer des Händlers gespeichert und ausreichend...

    Nehme mal an, dass es ev. von dort an die Gemeinde/Stadt weitergeleitet wird?!

    Liebe Grüsse,

    Michael

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