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Thema: Beringung

  1. #21
    Gast
    Gast
    Yossy ich bin auch Schüler und werde meine Tiere ab nächsten Jahr beringen weil ich auch in einem Verein bin und für den Züchter oder Halter finde ich es auch wichtig das man die Tiere auseinander kennt ob zur Zucht oder nicht, und denn Betrag für die Ringe zahle ich gerne und komme deshalb nicht in eine Geldkrise. Wir haben sonst auch noch Tiere und da ist die Kennzeichnung vom Staat Pflicht und ist auch nicht kostenlos. Finde manchmal in deinen Beiträgen übertreibst und zu sehr verallgemeinerst. Finde ich schade, denn du bist sicher sonst ein erfahrener Züchter.

    Ich finde es wichtig die Tiere zu kennzeichnen und dann Daten zum Tier sammeln zu können. Wenn andere das anders sehen oder zuwenig Geld haben halte ich mich da raus denn es ist ihre Angelegenheit.

  2. #22
    Avatar von Speedy 1
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    227
    Hallo ich habe so 2 plastik Ringe die man auch später wecheln kann wenn sie zu klein sind.Mein Hund trägt draußen auch ein Halsband , so tragen Meine Hühner auch die Ringe. Wenn sie mal weglaufen wissen die Leute die Hühner sind von Mir.Bei uns im Dorf tragen nur meine diese Ringe ! Maja hat 24, Bonita hat 27 größe.Ich muß sie ab und zu kontrollieren wegen den Federn an den Beinen , das die Federn beim Wachsen nicht gestört werden.Aber das kennen die beiden schon.Die Ringe kann man auch so kaufen da braucht man nicht in einem Verein .Wenn ich sie nicht beringen würde könnte ich nicht von weiten sehen wer beim Laufen hinkt, so brauche ich nur zu schauen was es für ein Ring trägt.Es ist auf jeden fall hilfreich !
    Habe alle Tiere gern !

  3. #23
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    3.278

    RE: Beringung

    Hallo zusammen,

    wenn man bitte einmal die finanzielle Seite außer Acht lässt und das angesprochene Thema nüchtern betrachtet lautet eine der ganz zu Beginn aufgeworfenen Fragen doch zweifelsfrei

    Original von norikochan
    ...
    Muss man die Jungtiere beringen oder ist das keine Pflicht?
    ...
    Auf diese Frage gibt es meines Erachtens nur eine grds. richtige Antwort:
    Nein, es besteht keine Pflicht meine Tiere durch Ringe zu kennzeichnen.

    Es macht jedoch Sinn diese Maßnahme zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung des Tieres durchzuführen - und wenn ich Mitglied in einem Verein bin ist dieses zwingende Voraussetzung um die Tiere auf einer Schau ausstellen zu können.
    Aber, eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht gibt es auch für Vereinsmitglieder nicht.

    Auch ergibt es eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht nicht aus den von Yossy so emotionslos angesprochenen Vorschriften nach der Geflügelpestverordnung.

    In § 2 GflPestV heißt es im Absatz 2 in den hier interessanten Punkten:
    ......
    (2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
    1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
    2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
    3. ...
    4. ...
    5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.

    Vereinfacht ausgedrückt heißt das, das ich im Falle der Abgabe der Tiere von zu Haus aus lediglich die Art (sprich Huhn, Ente, Pute usw.) aber strenggenommen noch nicht einmal die Anzahl der Tiere vermerken muss.
    Lediglich bei einem Verkauf auf einer Geflügelausstellung kommt Nr. 5 zum Tragen. Erst dann bin ich verpflichtet auch die Anzahl und die Kennzeichnung zu notieren.
    Aber, man beachte: Verkauf auf einer Ausstellung! Diese Tiere müssen entsprechend den Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des BDRG eh mit dem Bundesring versehen sein und dann habe ich die nach Nr. 5 geforderte Kennzeichnung.

    Die in den vorhergehenden Beiträgen genannten finanziellen Gründe für oder gegen eine Kennzeichnung durch einen Ring des BDRG gehen an der grundsätzlichen Fragestellung vorbei.

    In diesem Sinne
    ... ein schönes Wochenende

    Günter
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  4. #24

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    Hallo Günter,

    den §§ nach hast Du sicherlich recht, aber

    wie soll man eine vernünftige Buchführung betreiben wenn man ein Einzeltier (ohne Ring) nicht klar zuordnen kann Bei einem Bestand von 5 Tieren mag´s noch angehen, bei 100 Tieren wird´s unmöglich.

    Betreff Benennung der Anzahl, ich habe hier ein "Bestandsregister Geflügelhaltung"-formular, herausgegeben vom LRA Enzkreis vorliegen, worauf die Anzahl klar drauf vermerkt ist. Ich kann´s hier reinstellen wenn Du´s mir nicht glaubst.

    Dieses Hühnerbestandsregister ist doch nichts anderes als wie zum Beispiel das Cites-Register bei Papageien oder die Bestandsführung bei Schafen. Bei Papageien ist der Ring Pflicht und bei den Schafen die Ohrmarke, einfach um das Tier zweifelsfrei zuordnen zu können. Wenn das nun bei der Hühner VO nicht so detailiert formuliert ist dann ergibt sich das aber schon aus der Logik, sprich pflichtbewusstem Handeln. Puncto pflichtbewußt...... Sinn ist doch im Krankheits/Seuchenfalle schnell und einwandfrei zuordnen zu können, egal ob Papageienkrankheit, Blauzungenkrankheit oder hier Vogelgrippe .... zum Schutz der Tierhalter und vorallem der Bevölkerung im Seuchenfalle.

    Natürlich, wer keine 35 Cent hat der kann auch nicht per Gesetz dazu angeregt werden 35 Cent auszugeben, selbst wenn er Mitglied in einem Verein ist. Das "hat" ist dabei relativ, wobei einer sie wirklich nicht (über) hat und der andere nicht bereit ist diese auszugeben. Beides hat mit Pflichtbewußtsein wenig zu tun.

    Also "pro Ring" auch wenn´s nicht wortwörtlich in der VO steht.
    bye

  5. #25
    Avatar von Sefina
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    Original von yossy

    Puncto pflichtbewußt...... Sinn ist doch im Krankheits/Seuchenfalle schnell und einwandfrei zuordnen zu können, egal ob Papageienkrankheit, Blauzungenkrankheit oder hier Vogelgrippe .... zum Schutz der Tierhalter und vorallem der Bevölkerung im Seuchenfalle.

    Natürlich, wer keine 35 Cent hat der kann auch nicht per Gesetz dazu angeregt werden 35 Cent auszugeben, selbst wenn er Mitglied in einem Verein ist. Das "hat" ist dabei relativ, wobei einer sie wirklich nicht (über) hat und der andere nicht bereit ist diese auszugeben. Beides hat mit Pflichtbewußtsein wenig zu tun.

    Also "pro Ring" auch wenn´s nicht wortwörtlich in der VO steht.
    bye
    Ich bin weder geizig, minderbemittelt oder nicht pflichtbewusst. Aber nenn mir bitte einen vernünftigen Grund, warum ich meine Mixe , Suppenhühner und Braten erst beringen und dann nach dem Schlachten die Ringe abknipsen sollte. Mir reicht es in der Buchführung die Anzahl der gegessenen, verstorbenen und verkauften zu führen. Zumal ein Beringen nicht pflicht ist. Die Verordnung ist kein Kaugummi oder lässt Platz für Interpretationen.

    grüße eine pflichtbewusste sefina
    Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse sondern gut gemeint.
    Kurt Tucholsky

  6. #26
    Avatar von SetsukoAi
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    Original von yossy

    Wer kein Geld hat sich BDRG-Ringe (Spiral/Markierungsringe sind gleich Null da austauschbar) zu leisten, der sollte gleich die Finger weg lassen von allem was Hühner betrifft inklusive sonstige Tiere.

    Erstmal zu den Spiralringen, wenn ich meine Mixhühner mit Spiralringen kennzeichne um zu wissen von welchem Jahr sie sind, welche Zweck hätte es denn die Ringe auszutauschen?
    Wenn eine Henne einen roten Spiralring hat und alle Hennen mit rotem Spiralringe sind von 2006 und ich welche habe mit Grünem Ring, alle grünen sind von 2008 und ich einer Henne mit rotem Ring gegen einen grünen Austausche hätte ich mich ja selber beschissen. Die Henne wird dadurch nicht Jünger wenn ich den Ring tausche .

    Außerdem, was soll ich meine Mixe und Schlachttiere mit einem BR Ring beringen? Somit kann ich

    Original von Sefina

    Ich bin weder geizig, minderbemittelt oder nicht pflichtbewusst. Aber nenn mir bitte einen vernünftigen Grund, warum ich meine Mixe, Suppenhühner und Braten erst beringen und dann nach dem Schlachten die Ringe abknipsen sollte. Mir reicht es in der Buchführung die Anzahl der gegessenen, verstorbenen und verkauften zu führen. Zumal ein Beringen nicht Pflicht ist. Die Verordnung ist kein Kaugummi oder lässt Platz für Interpretationen.

    grüße eine pflichtbewusste sefina
    nur Recht geben.
    Zumal Hybriden, wenn ich sie denn kaufe, auch nicht beringt sind.

    Ach Yossy, sind deine Eintagsküken wenn du sie verkaufst auch mit einem BR beringt?
    Und hast du auch schön Aufgeschrieben welches Individuum (ob Ei, Eintagsküken, Hahn oder Henne) du zu welcher Person geschickt hast?
    Ich hoffe doch, und keine 10 weiße Zwerg-Seidi Küken, nein nein, jedes Einzelne mit Nummer, Mutter und Vater registriert.


    Original von yossy
    wie soll man eine vernünftige Buchführung betreiben wenn man ein Einzeltier (ohne Ring) nicht klar zuordnen kann Bei einem Bestand von 5 Tieren mag´s noch angehen, bei 100 Tieren wird´s unmöglich.

    Dieses Hühnerbestandsregister ist doch nichts anderes als wie zum Beispiel das Cites-Register bei Papageien oder die Bestandsführung bei Schafen. Bei Papageien ist der Ring Pflicht und bei den Schafen die Ohrmarke, einfach um das Tier zweifelsfrei zuordnen zu können. Wenn das nun bei der Hühner VO nicht so detailiert formuliert ist dann ergibt sich das aber schon aus der Logik, sprich pflichtbewusstem Handeln. Puncto pflichtbewußt...... Sinn ist doch im Krankheits/Seuchenfalle schnell und einwandfrei zuordnen zu können, egal ob Papageienkrankheit, Blauzungenkrankheit oder hier Vogelgrippe .... zum Schutz der Tierhalter und vorallem der Bevölkerung im Seuchenfalle.
    Zuchtbücher bei Schafen oder auch Papageien zu führen kann man nicht mit Hühnern vergleichen. Schafe bekommen nur 1x im Jahr Lämmer, da kann man noch aufschreiben welches Schaf, welches Lamm von welchem Bock bekommen hat. Bei Papageien das gleich, die Leben doch Monogam, also kann man auch hier das Männliche Tier, das Weibliche Tier sowie die Jungtiere einwandfrei zuordnen da diese auch nicht so viele Eier legen wie Hühner.

    Des Weiteren stehen Papageien unter Artenschutz, daher ist da auch die Beringung Pflicht, bei Schafen wie du schon sagtest, wegen der Seuchengefahr.
    Aber mal Gesetz dem Fall eines deiner Hühner bekommt, was weiß ich, Vogelgrippe, denkst du im ernst die Schauen dann noch auf den Ring und Interessieren sich für das eine Individuum? Nein, es werden alle gekeult wie es bei allen Seuchen der Fall ist.

    Oder die Legebatterie Betreiber, denkst du im ernst die beringen ihre Legehennen?

    Wenn du jetzt sagst Hybride und Rassehuhn ist nicht dasselbe dann muss ich widersprechen. Huhn ist Huhn, man kann da keinen Unterschied machen zwischen Rassehuhn, Mix oder Hybrid da ja nach deine Aussage jeder ein Hühnerbestandsregister führen muss.

  7. #27

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    Hallo Dani,
    Legebatteriehühner lass mal außenvor, das gleiche gilt für irgendwelche Mixverkreuzungen und Rassen die lediglich lange Zeit gehalten werden ohne sie auf ihren Rassewert zu prüfen bzw. anstatt sie nach dem Standard weiter zu züchten bzw. auszustellen - bewerten zu lassen. Die sind mir zuwider und die würde ich auch nie kaufen..... und deshalb gleich weg damit. Sollen sich die sogen. Tierschützer derer annehmen.

    Da weiß man ja zumeist sowieso nicht was für eine Ringgröße man da überhaupt aufziehen sollte.

    Bei denen kann man getrost schreiben "Kruscht/Ausschuß/Wegwerfartikel ohne Ring und ohne Zuchtwert". Genau das trifft auf Abgabetiere von Züchtern/angebliche Rassetiere ohne Ring in aller Regel auch zu. Dann aber sollte man sich nicht alle Rassezüchter bezeichnen sondern als Kruschtvermehrer und dies in den Verkaufsanzeigen auch so deutlich zum Ausdruck bringen.

    Wegen denen macht man sich keine Mühe, lediglich der paar Eier wegen oder zwecks fettmästen/Suppentopf. Insofern stimme ich Dir zu - wozu einen Ring aufziehen, nur der Bürokratie wegen "als hüfo-VG-Rebell" sowieso nicht.


    Aber......

    Dani warum also trotzallem einen BDRG-Ring (Bestandsregister führen) und keinen Markierungsring (kein Bestandsregister führen). Ganz einfach, der BDRG-Ring ist geschlossen und amtlich anerkannt und nicht austauschbar und der Markierungsring ist "überhaupt nichts". Mit dem BDRG-Ring und Bestandsregister kann ich die Herkunft/Verkauf und was weiß ich nachweisen, insbesondere auch vor Gericht was u.U. mal wichtig sein kann..... und mit dem Markierungsring wiederum "garnichts".

    Beispiel:
    Ich kaufe von Dir ein Huhn mit bzw ohne BDRG-Ring. Dieses verendet an VG am nächsten Tag. Dann werden zwar Deine und auch meine Tiere gekeult, Du aber bezahlst meinen kompletten Schaden. Bei lediglich einem Markierungsring bleibe ich auf meinem Schaden sitzen. Fazit - wer also ein Huhn ohne BDRG-Ring kauft ist ganz schön blöd/leichtsinnig.

    Kapiert

    Grüße Peter

  8. #28
    Avatar von SetsukoAi
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    Wenn du aber ein Huhn mit BDRG Ring kaufst mit der Nummer AX 663 und das hätte Vogelgrippe wie kannst du Beweisen das es vom Käufer stammt?

    Diese Nummer ist zwar wenn du Glück hast beim Züchter in ein Buch notiert worden und du schreibst in dein Buch "Huhn mit Nr: AX 663 von Züchter XYZ gekauft" dann weist du, du hast das Huhn von dem Züchter und der Züchter weis er hat dir das Huhn gegeben aber der Staat bekommt keinen Wisch auf dem steht wer das Huhn gezogen hat.

    Wenn du also rein theopraktisch vor Gericht gehst und zeigst den Züchter an und der Züchter sagt "ne, ne das Huhn war nicht von mir" und würde auch den Eintrag verschwinden lassen hättest du auch keinen Beweis für den Staat.

    Klar ist das Betrug aber sowas wäre rein theoretisch schon möglich also bringt de Ringnummerführerei ja nur dem Züchter was wenn er es Detail genau richtig machen will.

  9. #29

    Registriert seit
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    2.293
    Dani,
    ......per Ringnachweis, den ich als Züchter vom Landesverbad erhalte. Hier ist die Ringnummer "AX663" vermerkt und auch dass dieser Ring/Ringnummer an mich vergeben wurde. Zwar nicht ganz so direkt (bei mir schon aber in der Regel bei anderen via Vereinsringbesteller/zuchtwart) und mein Huhnbesitz AX663 ist deshalb zweifelsfrei nachvollziehbar.

    Dasselbe trifft im Umkehrschluss auch auf Dich als Beringer/Verkäufer zu. Via BDRG/LV usw. ist nachvollziehbar dass Du den Ring AX663 erhallten hast. Es ist also stark anzunehmen dass Du das Huhn sprich Dein Huhn mit diesem Ring irgendwann mal beringt hast und dann Dein Huhn an mich verkauft hast. Fremde Hühner kann man selbst schlecht verkaufen. Jedenfalls wird das der Richter so sehen und Dir vorhalten.

    Einwand - ich habe den Ring verloren, verkauft, gestohlen worden - Ausreden ..... welcher Richter nimmt Dir das ab

    Der einzelne Züchter kann da garnichts verschwinden lassen denn die Vermerke sind beim Landesverband und BDRG festgehalten.

    Beispiel: Ich habe dieses Jahr fast 2000 BDRG-Ringe gehabt und kann über jeden einzelnen Ring Auskunft geben wer ihn letztlich erhalten hat. Was der Empfänger dann selbst mit dem Ring macht ist seine Sache .... und er trägt dann auch alleine die Verantwortung dafür.

    Welcher Richter würde also daran zweifeln dass das Huhn mit der Nummer AX663 nicht Deines ist .....und Dein Huhn den Schaden verursacht hat...... und folglich bist Du dran mit Schadenersatz.

    Das Ganze mal von einer positivereren Betrachtungsweise.

    Mein zweiter Vorstand ist letztes Wochenende Deutscher Meister geworden. Und um nun gegebenenfalls nachzuweisen dass die ausgestellten Tiere auch seine eigenenTiere sind präsentiert er den evtl. Zweiflern/Konkurrenz/AL den BDRG-Ring/Ring-Herkunftsnachweis.

    oder

    Katrin ist mit den weißen Zwergseidis Deutsche Meisterin geworden. Sie kann nun per Ringnachweis darlegen dass sie die Tiere selbst gezüchtet hat und dass es zum Beispiel nicht meine sind. Dass die Tiere von mir ur/ururursprünglich "abstammen" ..Vater/Opa,Uropa meine ich .... oder von Günter Droste oder von wer weiß von wem ist völlig unerheblich.
    bye Peter

  10. #30
    Avatar von 2Rosen
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    Original von Oggy
    Moin,

    @Ludger
    bei bestimmten Personen lohnt es sich nicht Aufregung zu betreiben, da kann mann nur noch müde lächeln. Aber warte mal bis 2Rosen das liest, dann wirds lustig
    ...da isssaaahhh

    Nee, nee, so lustig finde ich diese "minderbemittelten" Aussagen von unserem "Superpeterle" mal wieder gar nicht.
    Irgendwie zeugt es doch mehr von Intelligenz und guter Haltung seine, sagen wir mal 20 Hühner an Form, Wesen und Vorlieben unterscheiden zu können als ihnen sofort nach Schlupf ein Fangeisen an den Ständer zu werfen.
    Ich rede hier wohlgemerkt von Hobbyvermehrern (Züchter schreib ich lieber nicht, sonst kriegt Peterle ´nen Infarkt) einer Rasse.
    Das das bei Profitzüchtern so sein muß ist logisch.
    Um seine Viecher in einigermaßen guter Qualität (was bei einigen Hobbyvermehrern manchmal mindestens gleichwertig der Fall ist) los zu werden muss ja auch ordentlich Ausschuß produziert werden und (Zitat Peterle) der Küche zugeführt werden.
    Warum dann erst beringen, einfach alle 200, 300 oder wieviel es auch sind, ohne Ringe lassen und an eine Gummiadlerbude verkaufen.
    Dann wären halt die schönen auch mal Ausschuß.
    Da widerum müsste man sich nur eine gute Strategie einfallen lassen die blauen Minigummiadler los zu werden.
    Vielleicht Hähnchen-Blau oder betrunkener Gockel ... :P

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