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Thema: Stallbau allgemein!

  1. #1
    Avatar von Arne
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    Stallbau allgemein!

    Zum Thema "Stallbau" finden sich hier recht gute Anregungen incl. Grundrißzeichnungen etc.
    Allerdings sieht der fertige Stall (an dessen Grundriß nichts auszusetzen ist!) nicht sonderlich Fachmännisch aus.......
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  2. #2

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    RE: Stallbau allgemein!

    Hallo Arne,
    da sind wirklich gute Tips drinnen,
    jedoch bleibt an zu merken, dass es sich bei den angegebenen Abmessungen um Angaben des Autors handelt und diese durch keine Verordnung gedeckt sind.
    lgfp
    p.s. d.h. alle Mindestabmessungen sind deutlich unterschritten
    Alles wird gut....

  3. #3
    Avatar von Arne
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    Themenstarter
    Richtig, die gesetzlichen Bestimmungen sind nicht unbedingt eingehalten, aber das Schema eines gelungenen Hühnerstalls ist klar erkennbar und darum ging es mir.
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


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  4. #4
    Avatar von Windhuhn
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    RE: Stallbau allgemein!

    Hallo Franz Phillip,

    auf welche Verordnung stützt sich deine Aussage? Kannst Du mir evt. Links geben? Ich finde aus dem Wust von Informationen nicht wirklich was heraus :-)
    Wir haben zur Zeit noch nur ein Gartenhäuschen 2,5m2 als Stall (10 Hühner, natürlich mit Freilauf), aber selbst damit überschreiten wir deutlich die Vorgaben für Legehennenhaltung (selbst der Biolandrichtlinien - 6 Hennen pro m2 / 18cm Sitzstange / 4m2 Auslauf pro Tier), die ich bis jetzt gelesen habe.

    Bin dankbar für weitere Infos.
    Liebe Grüße, Anneke

  5. #5

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    Hallo Anneke,
    das stütz sich auf die allgemein gängige Legehennen VO...u.a. abgedruckt und mit Beispielen versehen in den aktuellen Jahrbüchern für die Geflügelwirtschaft....eine zu empfehlende Pflichtlektüre für jeden Hühnerhalter, da hier jede Menge Studien über Hühnerhaltung und Fütterung abgedruckt sind.
    Einen Link zur LH-VO müsste ich erst googlen...
    lgfp
    Alles wird gut....

  6. #6
    Avatar von Windhuhn
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    Hallo Franz - Phillip

    vielen Dank. Hab gleich mal ´04 und ´05 bestellt.

    Liebe Grüße, Anneke

  7. #7

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    Hallo ,

    gilt diese Legehennenverordnung für alle Hühnerhaltungen?
    Ich finde das ist doch nicht sehr sinnvoll , mein Beispiel:

    Ich hatte früher bis zu 15 Zwerghennen + Hahn, für diese hatte ich einen 4qm Stall, zusätzlich 6qm überdachte Voliere und dann eben noch den unbegrenzten Freilauf in unserem Garten (1500qm).

    Aus Zeitgründen habe ich dann vor 2 Jahren den Bestand reduziert , sodass ich momentan noch 4 Tiere habe.
    Für die fand ich den großen Stall unpassen , also habe ich in den Stall ein Abteil gebaut was etwa 1,5qm hat und diesen als Stall eingerichtet.
    Den Rest des Stalles verwende ich als Geräteraum.

    Wieso soll man für wenige Tiere einen Stall in der größe (LegehennenVO) aufbringen?
    Meine nutzen den Stall sowieso nur zum schlafen...

    Also mir ist nicht ganz klar welcher grundgedanke hinter dieser Verordnung steht??

    Moony

  8. #8

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    Hallo Moony,
    das ist ganz einfach warum die für alle gilt. Letztes Jahr, wie die Vogelgrippe unterwegs war mussten in großen Teilen Deutschland alle Hühnervögel im Stall bleiben....in so einem Fall sind die Mindestmaße der LH-VO m.E. nicht ausreichend. Wenn du deinen Bestand reduzierst bleibt es dir selbstverständlich überlassen auch den Stall zu verkleinern, aber die Mindestgröße ist wirklich nicht viel, wenn du Nester, Tränke, Sitzstangen, Futterautomaten abziehst merkst du, dass kaum Platz für Hühner da ist.
    Ich finde das eigentlich eine Scheinmoral, auf der einen Seite werden die "Zustände" der gewerblichen Legehennenhaltung an den Pranger gestellt, und auf der anderen Seite sollen Mindestmaße nicht für Hobbyhühner gelten....sollte man mal drüber nachdenken
    lgfp
    Alles wird gut....

  9. #9
    Avatar von ostraqwert
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    Ich denke die gilt nicht für Hobby Hühnerhalter. Im Legehennenbetriebsregistergesetz steht, dass es nur für Betriebe gilt, die über 350 Legehennen halten bzw. für Betriebe mit weniger Hennen, die Eier gewerblich vermarkten wollen.
    Da ein Hobby Hühnerhalter seine Hühner nicht gewerblich nutzt, sondern eben wegen dem Hobby treffen weder das Gesetz, noch die Verordnungen dazu.
    Wenn aber jemand glaubt, die Gesetze und staatlichen Verordnungen treffen auch auf ihn zu, so muss er/sie sich fragen ob dann sein Hobby und die Einnahmen daraus dem Finanzamt offengelgt sind. Die Finanzbehörden wollen in dem Fall bestimmt mitverdienen.

    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

  10. #10

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    Hallo JD,
    deine Idee vom Mitverdienen find ich gut ....ich weiß aber nicht ob das Finanzamt das auch so gut findet...die werden sowas ganz schnell wieder fallen lassen, da die Kosten leicht den Umsatz übersteigen und du somit jede Menge Märchensteuer zurück bekommst .
    Ich würd die Grenze ab 1500 Hühner sehen, alles was drunter ist würde Vater Staat Geld richtig kosten....
    Nun zu deiner Annahme bezüglich der Legehennenverordnung...ich hab mal das Jahrbuch der Geflügelwirtschaft 2003 raus gekramt und zietier (nur kurz) eine Passage der 2001 geänderten Verordnung, die an die EU-Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen in deutsches Recht umgewandelt wurde... verbunden mit Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Eiererzeuger:
    Die Unterschiede zur EU Richtlinie:
    ...
    2. Betriebe UNTER 350 Legehennen SIND NICHT von der VO ausgenommen
    ...
    4. Haltungseinrichtungen müssen eine Fläche von 2,0m x 1,5m bei einer Höhe von mindestens 2m aufweisen
    ....
    Quelle: Jahrbuch für die Geflügelwirtschaft 2003
    Somit kann man sagen - ob 1 Huhn oder 20 000 die Vorschriften sind die gleichen.
    lgfp
    Alles wird gut....

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