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Thema: Pachtvertrag

  1. #1

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    Pachtvertrag

    Ich brauche dringend einen Gartenpachtvertrag-Vordruck.
    In google kann ich nix finden.

    LG Güggel

  2. #2
    Jagdscheinsammler Avatar von Dieselheimer
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  3. #3

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    Oh Klasse!!

    Was aber noch rein muss;
    Vorkaufsrecht Preis nach dem jetzigen Zustand(Kathastrophe)woll ja meine eigene Arbeit nicht noch mal bezahlen,,,,,,,,,,

    Wenn die 2 Damen sterben das der Garten weiter in meiner Hand ist also nahtloser Übergang

    20 Jahre Pacht ist auch schon abgesprochen beide Damen sind 72 J.

    Wie habt ihr das mit der Kündigungsfrist ??

    LG Güggel

  4. #4
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Hm, Du kannst das Formular ja bearbeiten. Word o.ä. wirst Du ja auf´m Rechner haben, dann kannst Du die Klauseln die Dir noch fehlen einarbeiten.

    liebe Grüsslis... Lexx
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  5. #5
    Moderator Avatar von sil
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    Lass dir bei der Formulierung des Vorkaufsrechtes helfen von jemandem, der sich auskennt, es ist sonst unter Umständen rechtlich nicht bindend für eventuelle Erben oder auch Käufer.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  6. #6

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    Und vor allem solltest Du vom jetzigen Zustand Bilder machen, wenn der wirklich so schlimm ist. Dann hast Du später Beweise, falls nötig.

    Gruß Rabe Ralf
    Es geht im Leben nicht darum zu warten bis das Unwetter vorbeizieht, sondern es geht darum zu lernen, im Regen zu Tanzen !

    Man ist nicht richtig angezogen, ohne ein paar Hunde oder Katzenhaare !

  7. #7
    Chicken Man ! Avatar von Weyz
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    Ich nehme bei solchen Fotografien immer das Titelblatt irgendeiner Zeitung mit ins Bild (die ich natürlich dann zusammen mit den Bildern aufhebe). Das mache ich vor allem bei Mietkautionssachen.
    Wer will, dass die Welt bleibt wie sie ist,
    der will nicht dass sie bleibt
    Atomkraft? Nein Danke!

  8. #8
    Moderator Avatar von sil
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    Ist mir grad noch eingefallen:
    Wenn ihr das Grundstück später erwerben wollt, wär dann eine Erbpacht nichts für euch?
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  9. #9

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    Achtung Pachtvertrag mit Vorkaufsrecht

    Um später Nachteile zu vermeiden, solltest Du Dein Vorhaben vielleicht sogar mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen.

    Fragen auf die Du im Vorfeld des Vertragsabschlusses Antworten haben solltest:

    • Welcher Wert wird für einen Grundstückskauf in Zukunft angesetzt? Meine Empfehlung: Der Wert des unbearbeiteten Grundstücks plus einem geringen Betrag x Wertsteigerung oder minus Betrag x Wertverfall - angepasst an die allgemeine Entwicklung der Immobilienpreise.
    • Wie kann man den vom Pächter geschaffenen Mehrwert aus einem zukünftigen Kaufvertrag heraushalten?
    • Bei Beendigung des Pachtvertrages ohne Ausübung des Vorkaufsrechtes - wie wird der geschaffene Mehrwert (Pflege, Pflanzen, Beete, Zäune, Gartenlaube, etc.) berechnet?
    • Oder ist es möglich als Ausgleich für die notwendigen Aufräumarbeiten eine gewisse, angemessene Zeit pachtfrei zu bleiben?


    Zumindest solltest Du darauf achten, dass alles für Dich Wichtige klar und eindeutig im Vertrag steht. Dann lässt sich nachher, wenn die Sache mit Nachkommen und Erben vor Gericht geht, leichter streiten.

    Zur Eindeutigen Klärung der Begriffe Vorkaufsrecht und Erbbaurecht empfehle ich die entsprechenden Einträge von Wikipedia.
    Erbpachtrecht bez. landwirtschaftlicher Flächen ist in Deutschland gesetztlich verboten.
    Halter von 0,2 Legehybriden, 0,2 Araukana, 0,1 Blausperber, 1,1 Marans-Mix, 0,3 Marans
    --- Quidquid agis prudenter agas et respice finem. - „Was auch immer du tust, tu es klug und bedenke die Folgen.“ ---

  10. #10
    Moderator Avatar von sil
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    @ linde
    dass Erbpacht bei landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht geht, wußte ich nicht, ich meine aber mich zu erinnern, dass eine Bekannte ein Gartengrundstück auf diese Art erworben hat.
    Müßte mal nachfragen
    ist doch schon einige Zeit her..
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

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