@Hein : Ich glaube er meint, daß weil er kein Geld mit den Tieren verdient, darf er es deshalb nicht....
also eben doch kein Erwerb....
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@Hein : Ich glaube er meint, daß weil er kein Geld mit den Tieren verdient, darf er es deshalb nicht....
also eben doch kein Erwerb....
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Für mich stellt sich jetzt die Frage - unabhängig von Allem: Als was ist das Grundstück denn zugelassen? Als Weide? Als Garten?
Und bei dem Bauwagen, da würde mir auch was einfallen! Und wenn ich den zuerst als Gartenhaus oder Katzenhaus in den eigenen Garten stellen würde! Und wenn ich den dann genehmigen lassen sollte, denn würde ich erst mal klären, wie man einen beweglichen Gegenstand genehmigen soll! Und wenn er darauf eine Antwort weiss, denn würde ich Ihn (den Beamten) fragen, was denn mit einem alten Auto wär! Man hätte da noch so ein altes Auto das würde wohl demnächst auch im Garten stehen und ob man das auch als irgendwas genehmigen lassen müsste!! Usw. Usw. Da muss man denn etws Fantasie haben!
Oder wenn man so einen Wagen genehmigen lassen soll, denn würde ich jeden Tag eine neue Genehmigung beantragen! Denn der Standort des Wagens hätte sich dann bei mir täglich geändert! Und somit muss ich täglich neu beantragen!
Ist bei mir genauso - aber auf einem anderen Gebiet! Meine Lebensgefährtin hat einen Partyservice und möchte im Sommer auch ab und an bei uns zu Hause Gäste bewirten! (in anderen Länder z. B. NRW ist das die Straussenwirtschaft) Aber in Nds. bekommt man dafür keine Genehmigung! Also - da ich das machen kann und auch selbständig bin, machen wir darauss eine Schulung, wo ich dementsprächend zu eingeladen habe! Und schon kann kein Beamter was mehr machen!
Nur wir dürfen uns auch nicht immer alles gefallen lassen! Und so würde mir auch da was einfallen - von wegen Bauwagen und so! Denn was kann ich dafür, wenn nachts die Hühner da reingehen!? Und wenn denn einer was sagt, denn würde ich dem Zustimmen - so von wegen das ich das auch so garnicht will! Aber auch nicht weiss was ich machen soll - wenn die da Abends immer unerlaubt reingehen!
Übrigens ein etwas weiter entfernter Nachbar hat seinen Taubenstall so gebaut, sa das das Fundament 2 mtr über den Boden ragt! Fundamente sind bei uns nicht genehmigungspflichtig! Und um das Fundament zu schützen wurde ein Dach drüber gesetzt! Naja und das da jetzt zufällig immer Tauben drunter sitzen wollte er ja auch überhaupt nicht! - Nur wie soll man das Ändern? Alles war aber auch schon vor Gericht usw.usw.! Aber er hat Recht bekommen! Und das Fundament steht heute noch da mit den Tauben!
„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
Ok mit den Tieren nichts mehr verdienen könne ist ja eine andere Sache - als nichts verdienen dürfen (Laut Amt)!Original von Gänsemarie
@Hein : Ich glaube er meint, daß weil er kein Geld mit den Tieren verdient, darf er es deshalb nicht....
also eben doch kein Erwerb....
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„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
Auch ne gute Idee - von wegen Bienen und so!!Original von orpi
Hallo zusammen,
fragt mich mal, weshalb ich für Bienen und Hühner insgesamt 5 Bauwägen habe?!?
Diese obliegen angeblich nicht den Vorschriften und können nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Landschaftsschutzgebiet, ... aufgestellt werden. Die Räder laß ich dran, aber ich bocke die Achse und die Stützen so weit auf, daß diese in der Luft stehen, dann kommt noch ne Holzpallette als Sonnenschutz davor und fertig ist der neue Stand. Im Außenbereich hab ich allerdingsmit Hühern leider schlechte Erfahrungen machen müssen, denn irgendwann kommen Fuchs und Marder zum gedeckten Tisch, auch tagsüber.
Frage mich?? Darf es auch eine zweibeinige junge Biene im Minirock sein??
„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
Das verstehe ich nicht! Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament).
Ich kenne mich leider sonst nicht näher mit solchen Dingen aus, aber das wäre ja echt der Hammer bei 4000 qm und keine Möglichkeit von Tierhaltung. Manchmal ist sowas echt von der Laune eines einzelnen Beamten oder Angestellten abhängig.
Ich würde mich da noch mal ganz genau schlau machen und mich nicht auf die Aussage eines einzelnen Menschen verlassen. Der soll Dir mal was schwarz auf weiß zeigen.
Ich drücke ganz fest die Daumen, daß sich doch noch eine Lösung findet für Dich, Gänsemarie.
LG
Labschi
Hallo,
ich habe es schon kurz im anderen Thread geschrieben.
Alte Autos im Garten sind entweder Schrott und/oder Altautos. Beides kann man mal kurz im Garten haben, aber nicht lange. Wen es interessiert, der lese das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Altautoverordnung. Je nachdem, wie sehr in Eurem Bereich auf so was geachtet wird, ist das schnell weg.
@labschi:
Ein Gartenhaus in einem Garten im Innenbereich, wo ein Bebauungsplan besteht, ist rechtlich was ganz anderes, als wenn das Ganze im Außenbereich stände. Das kann man nicht vergleiche.
Auch Landwirte dürfen im Außenbereich nicht alles bauen, was sie wollen. Es muss dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Auch ein Landwirt darf für seine Hobbypferde keinen Pferdestall auf der Weide bauen. Das hatten wir schon mal. Würde er aber Pferde züchten und das Futter für seine Pferde anbauen, dürfte er auch einen Pferdestall bauen. Würde er nur Pferde züchten, aber kein eigenes Futter anbauen, darf er auch wieder den Pferdestall nicht bauen.
@Gänsemarie: Ist die Weide weit von Eurem Wohnhaus weg? Wenn nein, könntet Ihr den Stall auf das Hausgrundstück bauen und die Tiere etwas laufen lassen.
Oder schau Dir mal Absatz 2 im § 35 Baugesetz an. Wenn Du gut argumentierst, die Gänse nur lauf genug schreien, so dass Du sie im Innenbereich unmöglich halten kannst,sie aber doch so wertvoll, weil fast ausgestorben sind oder Du in Deiner Gemeinde eine gute Lobby und Fürsprecher hast, oder bei der Behörde so oft auf der Matte stehst, dass Dich schon bald niemand mehr sehen kann, oder oder...
Im Ämtern arbeiten übrigens nicht so viel Beamte. Jedenfalls bei uns nicht. Die Leute, die dort arbeiten, haben auch die Gesetze nicht gemacht. Sie müssen sich aber mit Ihnen herum schlagen. Das sollte man auch immer mal bedenken.
Gruß Susanne
Bist Du Mitglied im Kleintierzüchterverein? Hier hilft das Wunder... Geh mal hin zum Vorstand und frag ihn...
Grüssle aus dem wilden Süden, Bärbel
Es kommt auf die Grösse an! In den meisten Bundesländer sind bis zur Grösse von 10 Kubikmeter genehmigungsfrei!Original von labschi
Das verstehe ich nicht! Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament).
Es kommt nicht auf den schnellen Auf- bzw. Abbau an und auch nicht ob er befästigt ist!
Falls euer grösser ist, denn habt Ihr bis dito sehr viel Glück gehabt! Aber erwischen kann es euch jeden Tag! Und denn ist ein Abriss oder mind. ein Bussgeld fällig!
„Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.
Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“
Hallo,
nee, Labschi kann es nicht erwischen.
Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:
1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
Das Hühnerhäuschen hat ganz bestimmt keine 40 cbm umbauten Raum, die anderen Dinge treffen auch nicht zu, also genehmigungsfrei und gut ist es.
Gruß Susanne
Vielen lieben Dank für Eure Tips.
Werde mal alles mal durchdenken und es wird sicher eine Möglichkeit geben.
So schnell gebe ich nicht auf.
Gibt ja einige Gründe, die ich als Argument anbringen kann.
Das Schöne daran ist, es ist keinesfalls nur vorgeschoben, sondern tatsächlich so.
1. Erhaltungszucht
2. Tiergestützte Therapie
3. Tierpension und Pflegestelle
Werde Euch auf dem Laufenden halten.![]()
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