Das hört sich gut an!!Original von SuseL
Hallo,
nee, Labschi kann es nicht erwischen.
Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:
1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
Das Hühnerhäuschen hat ganz bestimmt keine 40 cbm umbauten Raum, die anderen Dinge treffen auch nicht zu, also genehmigungsfrei und gut ist es.![]()
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