Seite 3 von 7 ErsteErste 1234567 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 67

Thema: Stallbau im Außenbereich - Bauamt sagt nein !

  1. #21
    genannt Heini Avatar von hein
    Registriert seit
    27.12.2008
    Ort
    zw. Nienburg u. Sulingen
    PLZ
    3162
    Land
    Deutschland/Niedersachsen
    Beiträge
    17.824
    Original von SuseL
    Hallo,

    nee, Labschi kann es nicht erwischen.

    Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

    1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:

    Das Hühnerhäuschen hat ganz bestimmt keine 40 cbm umbauten Raum, die anderen Dinge treffen auch nicht zu, also genehmigungsfrei und gut ist es.
    Das hört sich gut an!!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  2. #22
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    Anbei der Link für Niedersachsen auf den auch ich mich bei meiner Baumaßnahme "Stall" berufen habe.

    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...xid=173016,119

    Hier ein Link zum jeweiligen Baurecht der einzelnen Bundesländer:

    http://www.baurecht.de/gesetze.htm
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  3. #23
    Avatar von 2Rosen
    Registriert seit
    15.02.2005
    Land
    Weserbergland
    Beiträge
    4.420
    Original von SuseL
    Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

    1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
    .
    So, nun frag ich mich schon seit langem was wäre wenn:
    Ich einen zweiten oder dritten oder wasweißichwievielten Stall oder Gartenhaus auf meinem Grundstück hinstellen möchte der jeweils kleiner als 40m³ ist.
    Wird der umbaute Raum dann zusammen veranlagt oder gilt für jedes der Gartenhäuschen oder was auch immer: ist genemigt, ist ja kleiner als 40m³.
    Dann könnte ich mir theoretisch ja den Garten oder das Grundstück mit kleinen Häuschen zupflastern oder nicht!?

  4. #24
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    Für NRW dürfte diese hier der betreffende Link zum Baurecht sein:

    http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text...6092333838#FN3

    § 65 (Fn 3, 10)
    Genehmigungsfreie Vorhaben

    (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

    Gebäude

    1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

    Ausnahme:
    Sonstige bauliche Anlagen und Einrichtungen
    49. unbedeutende bauliche Anlagen und Einrichtungen, soweit sie nicht durch die Nummern 1 bis 48 erfasst sind, wie Teppichstangen, Markisen, nicht überdachte Terrassen sowie Kleintierställe bis zu 5 m³.
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  5. #25
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    Original von 2Rosen
    Original von SuseL
    Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

    1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
    .
    So, nun frag ich mich schon seit langem was wäre wenn:
    Ich einen zweiten oder dritten oder wasweißichwievielten Stall oder Gartenhaus auf meinem Grundstück hinstellen möchte der jeweils kleiner als 40m³ ist.
    Wird der umbaute Raum dann zusammen veranlagt oder gilt für jedes der Gartenhäuschen oder was auch immer: ist genemigt, ist ja kleiner als 40m³.
    Dann könnte ich mir theoretisch ja den Garten oder das Grundstück mit kleinen Häuschen zupflastern oder nicht!?
    § 10 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
    Abstände auf demselben Baugrundstück(1) Zwischen Gebäuden auf demselben Baugrundstück, die nicht unmittelbar aneinander gebaut sind, muss ein Abstand gehalten werden, der so zu bemessen ist, wie wenn zwischen ihnen eine Grenze verliefe.

    ->
    § 7 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
    Grenzabstände(1) 1Gebäude müssen mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten. 2Der Abstand ist zur nächsten Lotrechten über der Grenzlinie zu messen. 3Er richtet sich jeweils nach der Höhe des Punktes über der Geländeoberfläche (H). 4Der Abstand darf auf volle 10 cm abgerundet werden.

    (2) Erhebt sich über einen nach § 8 an eine Grenze gebauten Gebäudeteil ein nicht an diese Grenze gebauter Gebäudeteil, so ist für dessen Abstand von dieser Grenze abweichend von Absatz 1 Satz 3 die Höhe des Punktes über der Oberfläche des niedrigeren Gebäudeteils an der Grenze maßgebend.

    (3) Der Abstand beträgt 1 H, mindestens jedoch 3 m.

    (4) 1Der Abstand beträgt 1/2 H, mindestens jedoch 3 m,
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  6. #26
    Avatar von 2Rosen
    Registriert seit
    15.02.2005
    Land
    Weserbergland
    Beiträge
    4.420
    Mal ganz konkret: ich habe vor demnächst, für die evtl. im nächsten Jahr zu erwartenden Schäfchen, zu beginnen einen Schafstall mit Unterstand zu planen.
    Auf unserem Grundstück stehen bereits ein Hühnerstall (ca. 24m³) und ein Gartenhaus (ca. 16m³).
    Nun stellte ich neulich eine allgemeine Frage an einen Bekannten der im Bauamt arbeitet.
    Aussage war: bis 40m³ umbauter Raum kein Problem.
    Klasse, schlau wurde ich daraus auch nicht, denn bevor ich erklären konnte dass ja eigentlich insgesamt dann mehr umbaut sind war er verschwunden.
    Bevor ich aber beim Amt die Pferde wild mache, gibt´s ja hier evtl. sichere Erkenntnisse.
    Noch mal kurz die Daten: Grundstück ist Bauland, Mischgebiet, ca. 4000m², Hütten würden mind. 30m auseinander und an keiner Grenze stehen.
    Was nun, werden sie "zusammen veranlagt" oder ist es wurscht ob es drei á 30m³ oder ähnlich sind?

  7. #27
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    @2Rosen

    Für mich ist das eindeutig.
    Genehmigungsfrei sind in deinem Fall (Bauland) Gebäude mit nicht mehr als 40cbm. Selbstredend bezogen auf einzelne Gebäude.
    Du darfst mehrere bauen - musst aber auf entsprechende bauliche Abstände achten.
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  8. #28

    Registriert seit
    20.09.2008
    Beiträge
    507
    Original von SuseL

    Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

    1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
    Ist das in der letzten Zeit geändert worden?
    Ich meine, dass das vor ein paar Jahren noch 10m³ waren, denn ich hätte ganz gern noch ein Gewächshaus gebaut.

    Die Frage, ob man den Rauminhalt mehrerer Gebäude addieren muß, betrifft mich auch. Weiß dazu noch jemand was?

    Danke schon mal für Eure erleuchtenden Ausführungen.
    lg

    Dotti

  9. #29
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    Original von Dotti
    Original von SuseL

    Stuhr ist in Niedersachen. Die Niedersächsische Bauordnung sagt, was genehmigungsfreie Anlagen sind. Als erstes steht dort:

    1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 cbm - im Außenbereich nicht mehr als 20 cbm - Brutto- Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,:
    Ist das in der letzten Zeit geändert worden?
    Ich meine, dass das vor ein paar Jahren noch 10m³ waren, denn ich hätte ganz gern noch ein Gewächshaus gebaut.

    Die Frage, ob man den Rauminhalt mehrerer Gebäude addieren muß, betrifft mich auch. Weiß dazu noch jemand was?

    Danke schon mal für Eure erleuchtenden Ausführungen.
    Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
    Anhang 1 NBauO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
    Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen

    1.Gebäude

    1.3Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m3 Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich mit nicht mehr als 15 m3 Brutto-Rauminhalt, jedoch nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

    Ich finde aktuell keine verbindliche Info bzgl. der Addition einzelner Gebäude.
    Aber wählen wir doch ein den logischen Ansatz und stellen uns ein "unendlich" großes Grundstück vor auf dem nur ein Gebäude gebaut werden darf vs. mehrere Mini-Grundstücke mit jeweils einem Gebäude. Ist doch unsinnig...
    Für mich bezieht sich der Paragraph auf das max. Baukörpervolumen eines Gebäudes und unter Berücksichtigung notwendiger Grenzabstände kommt man üblicherweise schnell an sieine baulichen Grenzen.
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  10. #30
    Avatar von Carsten
    Registriert seit
    14.02.2005
    Ort
    südliches Niedersachsen
    Beiträge
    1.045
    Achtung: Gilt für Niedersachsen!

    1. Ja, vor ein paar mehr Jahren waren es bezüglich baugenehmigungsfreies Nebengebäude noch 10m³ im Außenbereich und 20 m³ im Innenbereich.

    2. ganz großes ACHTUNG!!!

    Die Angabe in m³ bezieht sich immer auf den gesamten umbauten Raum und der rechnet sich ab Traufkante, also praktisch meist ab Außenkante Dachrinne! Also muss man aufpassen, nicht dass man denkt man baut seinen Stall im Innenbereich (im Ort) meinetwegen mit einer Grundfläche von 4m * 5m (=20m²) und 2m hoch (=40m³) Innenraum und wäre auf der sicheren Seite!!! Das ist man dann nämlich nicht!!!

    Man muss den Raum unter dem Dachüberstand und beispielsweise den Dachboden (bestenfalls bei einem Pultdach nur die Sparren und die Bedachung darauf) mitrechnen, da kommen immer noch einige m³ zusammen.

    Gruß
    Carsten
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

Seite 3 von 7 ErsteErste 1234567 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Hühnerhaltung im Außenbereich Ba-Wü
    Von Berry_SA im Forum Der Auslauf
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 30.11.2017, 18:49
  2. Ärger mit dem Bauamt
    Von Olympus im Forum Das Hühnerhaus
    Antworten: 159
    Letzter Beitrag: 17.02.2017, 14:29
  3. Geflügelnetz im Außenbereich
    Von ijenz im Forum Der Auslauf
    Antworten: 35
    Letzter Beitrag: 09.04.2010, 03:20
  4. ist hier jemand vom Bauamt?
    Von Huehnerhund im Forum Das Hühnerhaus
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 21.04.2005, 13:53

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •