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Thema: Stallbau im Außenbereich - Bauamt sagt nein !

  1. #31

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    Au Mann, ...

    manchmal meint an, Gesetze wären von Wahnsinnigen gemacht und nicht von uns Bürgern selbst.
    Sicherlich sind zum Schutz der Interessen anderer schon auch Regeln notwendig, doch Regeln die einen hindern, trotz fachlicher Ausbildung, Geld zu verdienen (und den Staat mit Steuern daran zu beteiligen), ...

    na ja. ... Man muß halt Lobby dafür haben und Justizia ist eben doch nicht blind ... schlimm genug.
    LG
    orpi

    Hobbyimkerei und -geflügelhaltung Binder :P
    Der Tradition verbunden, der Natur verpflichtet.

  2. #32
    Avatar von Waldfrau2
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    Schönes Hesseland!

    Hallo Bauwütige,
    hier in Hessen ist das auch eine komplizierte Sache.
    Wir haben in unserem kleinen Garten ein kleines Gerätehaus auf Gehwegplatten gestellt. Dafür braucht man z.B. keine Genehmigung. Es ist jederzeit wieder einfach zu entfernen und auch nicht mit dem Mutterboden verbunden (z.B. gegossenes Beton-Fundament). von labschi (1. Seite)
    Aber bei uns steht in der der Bauordnung:
    Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2 Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden.
    Als ich meine Blechhütte im Garten gebaut habe, die nur durch Schwerkraft auf der Erde ruht, war ich von der Labschi-Variante ausgegangen, aber denkste. Bei mir im Wochenendgebiet ist lediglich EIN Gerätehaus mit max. 30 cbm zulässig. Die Anfrage bei der Gemeinde ergab: Ich dürfte an die Blechhütte anbauen, bis die 30 cbm erreicht sind, oder ich müßte die Blechhütte zugunsten einer anderen Hütte abreißen, auch wenn beide zusammen nur 30 cbm haben. Jetzt habe ich gefragt, wie es mit einer Voliere wäre (wegen Vogelgrippe). Auskunft: max. 15 cbm darf ich genehmigungsfrei, ansonsten wäre die Möglichkeit für eine Gartenhütte futsch. Achja, in jedem Fall natürlich 3m Abstand von der Grenze einhalten! Mein Haus hat knapp 40qm, keinen Keller, keinen Dachboden, klassisches Wochenendhäuschen, so daß eine Hütte schon sehr wichtig ist. Es dürfte allerdings eine Grundfläche von 60qm haben. Somit habe ich mir überlegt, mein rollenbewehrtes kleines Hühnerhäuschen hinter das Haus zu schaffen und die Voliere als Anbau ans Haus zu gestalten, an einer Stelle, wo beim Kauf schon ein Anbau dran war. Hätte den Vorteil, daß die Hühner bzw. der Hahn einen Teil des Tages geräuschgünstiger untergebracht wären, habe schon Ärger deshalb.
    Vielleicht wäre es noch eine Möglichkeit, eine Voliere aus Einzelteilen zerlegbar herzustellen und mit Heringen wie ein Zelt am Boden zu befestigen. So ein Teil würde ja nicht durch Schwerkraft halten, sondern bei Sturm wegfliegen. Man würde sie ja auch nur bei Bedarf verwenden, z. B. bei Vogelgrippe, oder wenn ich in den Urlaub fahre und sicher sein will, daß kein Flügelmonster rausfliegt.
    Ich finde, wenn Stallpflicht verhängt werden kann, muß betroffenen Geflügelhaltern auch gestattet sein, außerhalb der normalen rechtlichen Bedingungen eine tiergerechte Voliere zu bauen. Und man fragt sich, wozu man Eigentum an Land erwerben kann, wenn man es dann nicht nutzen darf. Was darf Gänsemarie denn überhaupt mit den 4000qm machen außer Grundsteuern zahlen?
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  3. #33
    Avatar von legaspi96
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    erkläre mir bitte jemand diesen Unfug.
    In Wohngebieten werden Gerätehäuschen, Gartenhäuschen, Treibhäuser, Hundehütte etc. so nach und angebaut, bis das ganze Grundstück zugebaut ist. Und uns Tierhaltern macht man das Leben schwer. Wenn ein Grundstück von 4.000 qm genutzt wird um Tiere darauf zu halten, muß doch ein Stall genehmig werden. Es ist ja nicht so, das nur der Eigentümer der Tiere Nutzen und Freude an seinen Tieren hat. Jeder Spaziergänger kann sich an den Tieren erfreuen und für viele Kinder ist es eine Bereicherung, Tiere in Natura zu sehen.
    Grüße
    Monika
    Hühner sind Menschen wie Du und ich, nur das sie zur Hausordnung Hackordnung sagen.


  4. #34
    Avatar von belarus082
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    Hallo
    Ich bin immer mit dem Argument gut gefahren : "Die eine Seite kenn ich nun und wie ist die andere." Es gibt immer eine andere Seite oder Ausnahme. Gänsemarie Du kannst es ja auch mal versuchen wenn der gute Mensch im Urlaub ist von der Beörde (muss man halt nur heraus bekommen),den dann ist ja ein anderer zuständig und der kann anders entscheiden,oder auch nicht. Muss man probieren. Oder Du gehst eine Etagge höher zu seinem Chef,hilft manchmal auch schon.
    PS: Du hast zuviel gefragt.
    Gruss Andreas

  5. #35
    Avatar von Carsten
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    Das Problem ist immer, man muss das Ganze sehen. Was steht schon auf den Grundstücken mit welchen Grenzabständen usw.

    Dann kommt e simmer darauf an, wo das Grundstück liegt, nciht nru ob Außenbereich oder Innebreich, sondern als was das Gebiet ausgewiesen ist usw. Eine allgemeine Pauschalaussage lässt sich da meist nur schwer treffen, das hilft keinem weiter und führt hinterher dann zu dem berühmten ..."ich darf das nicht, aber mein Onkel in XYZ der darf genau das machen!" usw.

    Da wird dann die Hysterie meist sehr geschürt!
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  6. #36
    Avatar von maica
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    Aber das müsste doch so gehen,

    wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
    Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

    Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich
    mfG Maica

    Seit ich die menschen kenne, liebe ich die tiere!

  7. #37
    Avatar von SuseL
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    Original von maica
    wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
    Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?
    Auch dagegen kann und wird man etwas sagen. Das wäre eine Anlage, von der eine Wirkung, wie von einem Gebäude ausgeht und damit genehmigunsgpflichtig. Im Außenbereich ist es sehr, sehr schwer, wenn man nicht Land- oder Forstwirt ist.

    Der Zaun ist übrigens auch eine bauliche Anlage und bedarf der Genehmigung. Bauzaun ist ganz schlecht. Die sind sehr auffällig. Wenn, dann ein Weidezaun, Wildschutzzaun oder so was. Das geht meistens kommentarlos durch. Auch, wenn vorher nicht gefragt wurde oder der Zaun nicht ausdrücklich genehmigt wird. Jedenfalls bei uns.

    Entweder kriegt man eine Genehmigung für einen Stall, in dem man Argumente findet, um den Stall genehmigungsfähig zu machen, oder man lässt es besser. Wenn man den Stall wieder abbauen muss, kostet das nur doppelt, verhärtet die Fronten, frustriert einen und macht jede Menge Ärger.

    LG, Susanne
    Gruß Susanne

  8. #38
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von maica
    Aber das müsste doch so gehen,

    wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
    Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

    Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich
    Warum muss das gehen?

    Stell Dir mal vor, jeder würde auf einer Freifläche Hütten bauen! Würdest Du das gut finden?

    Und wenn diese Freifläche als Tierweide nicht genutzt werden darf, denn weiss man das schon beim Kauf des Grundstückes und hat sich daran zu halten! Und damit fertig!

    Stell Dir das mal ganz krass vor! Jeder würde sich Freiflächen kaufen und darauf kleine Ställe bauen! Und jeder der sich einen Bauplatz kauft, der würde dann nicht dort auch Häusle bauen!

    Denn würden alle Siedlungen leer stehen und alle Wiesen wären voll mit kleinen Ställen!

    Ich weiss - es ist eine Übertreibung! Aber es ist es nicht so?! Ist bei mir z. Zt. genauso. Wir wollen gerne ein Hofcafe eröffnen - können es aber nicht da wir ausserhalb der geschlossenen Ortschaft liegen! Obwohl ich damit auch nicht einverstanden bin, so ist das ok!

    Denn stell Dir das an dem Beispiel mal vor! Jeder würde ausserhalb der Ortschaft Cafees und Lokale eröffnen und in den Ortschaften gäbe es nichts mehr! Wär doch echt mist!

    Und so ist es auch hier! Erst mal muss man prüfen, was das für eine Fläche ist! Und wenn das eine Fläche ist, die nicht bebaut werden kann denn ist es eben so! Oder man muss dementsprechende Anträge zur Neureglung stellen! Und fertig ist die Sache!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  9. #39
    Avatar von Carsten
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    es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

    Die ersten Fragen wären:
    -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
    -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
    -Wo liegt das Grundstück?
    -Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?


    Original von maica
    Aber das müsste doch so gehen,

    wenn man aus Fertigteilen eine Hütte aufbaut ohne Fundament, nackt auf den Boden, dazu wie einen Art Bauzaun auf Pfosten drum herum als Einzäunung oder ein Schafweidezaun.
    Da kann doch Niemand was dagegen sagen, oder ?

    Die Hütte wäre in 1-2 Std. auf - und abgebaut in einer üblichen Grösse 2 x3 m oder so ähnlich
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  10. #40
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von Carsten
    es kommt darauf an, was sonst noch alles auf Eurem Grundstück steht und was dort überhaupt zulässig ist!

    Die ersten Fragen wären:
    -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen?
    -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese?
    -Wo liegt das Grundstück?
    -Gibt es besondere Anforderungen (reines Wohngebiet?)?
    Die allerste Frage ist:

    Darf man auf diesem Grundstück bauen? Ja oder Nein


    Und der Rest muss sich dann ergeben!

    Denn was bringt die Frage: -Soll die Hütte in Grenznähe (unter 3m Grenzabstand) stehen? - wenn man dort überhaupt nicht bauen darf

    und die Frage: -Welche Gebäude, Hütten, Carports, Holzschuppen usw. gibt es schon auf dem Grundstück und wie groß sind diese? - ist uninteressant! Wenn dort schon welche stehen, so muss man nicht auch automatisch weitere Genehmigen!

    Und - -Wo liegt das Grundstück? - ist auch uninteressant. Denn wenn dort gebaut werden kann, denn interessiert es niemanden wo das Grundstück liegt! Und wenn dort nicht gebaut werden darf dito - da interessiert die Lage auch niemanden!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



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