Hallo Kerstin,
Du hast zwar einen Monat Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen), aber der Händler muss auch 2 Jahre Gewährleistung und Garantie bieten. Und da der Kükenkocher ja offensichtlich massenweise zu Totalausfällen führt, sollte es eigentlich kein Problem sein, das Ding zurückzuschmeissen. Freilich wird der Händler versuchen, sich zu drücken, aber Du kannst ihn ja auch auf die Einträge hier verweisen, dann sollten ihm schnell die Argumente ausgehen.Normalerweise muss ein Händler von ja auch für Folgeschäden aufkommen - ich meine BE wachsen ja auch nicht gratis am Baum...aber das wird halt schwer durchzubringen sein...
Ich habe ja bis jetzt noch nie bei einem Brüter eine derartige Negativbilanz miterlebt und langsam wäre es von Westfalia ja an der Zeit, eine Rückrufaktion zu starten.
Ich wünsch viel Glück und gute Nerven!
LG, Karin
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