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Thema: Ercht: Wann darf ein Hahn krähen?

  1. #1

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    Ercht: Wann darf ein Hahn krähen?

    Liebe Züchter-Freunde,

    unser Nachbar hat heute einige Gerichtsurteile zur Hühnhnerhaltung und wann ein Hahn krähen darf bei uns abgegeben.

    Wir wohnen am Ortsrand, wo die Hühner an der Grenze zum Aussenbereich hin gehalten werden. Aber immer noch in der Gemeinde. Unsere Hühner dürfen ab 8 raus und gehen aktuell um 10 Uhr wieder ins Haus.

    Das Haus ist aus Holz und ungedämmt. Nachts ist der Hahn nicht zu hören und laut anderen Nachbarn auch sehr unauffällig.(Orpington)

    Muss der Hahn jetzt weg, das Haus gedämmt werden oder soll ich es auf einen
    Rechtsstreit ankommen lassen?

    Was ist eure Meinung dazu?

  2. #2
    Hundenärrin Avatar von Freddy
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    RE: Ercht: Wann darf ein Hahn krähen?

    Hallo, es kommt immer auf die Lage an, ob in Deiner Stadt/Gemeinde Hühnerhaltung erlaubt ist. Erkundige Dich dazu mal. Deinem Nachbar gefällt das Krähen nicht, hast Du mal mit ihm gesprochen? Liebe Grüße Katja
    Glück ist das einzige, was wir geben können, ohne es selbst zu haben.

    Carmen Sylva

  3. #3

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    Themenstarter
    Hühnerhaltung ist bei uns erlaubt.

    Mit dem Nachbarn habe ich bereits gesprochen. ihn stört einfach das Krähen.
    Er argumentiert damit, es würd ihn beim schlafen stören. Lösungen ist:
    Der Hahn muss weg!!!


    Kann er mich dazu zwingen?

  4. #4
    Avatar von labschi
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    Hallo!
    Wir haben hier ein ähnliches Problem. Auskunft kann Dir das Ordnungsamt (bei uns ist es das Bauordnungsamt) geben. Ich darf hier vom Grundsatz her als Hobby Hühner halten und auch einen Hahn. Ein gelegentliches Gackern oder Krähen muß von den Nachbarn hingenommen werden.

    Wie Freddy schon sagt, ist es von Gemeinde zu Gemeinde (und vom Gebiet) her unterschiedlich.

    Hast Du Dir denn die Urteile mal genauer angesehen? Stammen die aus Deiner Region? Was steht denn da so drin? Vielleicht findest Du dort Anhaltspunkte.

    Wenn diese Gerichtsurteile sich auf eine ganz andere Region beziehen, würde ich diese nicht als Grundlage ansehen!

    Erkundige Dich erst mal ganz genau. Dann bist Du auf der sicheren Seite und weißt, ob Du evtl. den Stall dämmen mußt (werden wir hier noch machen) oder ob Du dem Nachbarn den Wind aus den Segeln nehmen kannst.

    Viel Glück!

    LG
    Labschi

  5. #5
    Avatar von Waldfrau2
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    Falls das Baurecht Dir nicht die Hahnenhaltung untersagt, kann ich mir nicht vorstellen, daß der Nachbar den Hahn wegklagen kann. Er kann allenfalls erwirken, daß Du den Hahn zu bestimmten Zeiten schallgedämmt wegsperren mußt. Was natürlich problematisch sein könnte, falls er auch sonntags in der Mittagsruhe rein muß, das würde ich mit meinem Krähkerl nicht hinkriegen. Von daher könnte es interessant sein (und natürlich wegen der Kosten), den Nachbarn von vornherein zufrieden zu stimmen.

    Mein Hühnerhaus ist gedämmt, und der Hahn kommt mit AXT-Pförtner täglich 9.45 Uhr (bzw. im Winter 8.45 Uhr) raus. Seitdem habe ich kein Probleme mehr mit meiner Nachbarin mit Nachtschicht (die nämlich versucht, um 6.00 Uhr einzuschlafen, wenn der Hahn am meisten kräht), obwohl er sich inzwischen zum Krähweltmeister entwickelt hat.

    Wie oft kräht denn Dein Hahn, damit wir überhaupt wissen, worüber wir reden?
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    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  6. #6

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    Themenstarter
    Unser Hahn kräht eigentlich nur tagsüber sehr verhalten. Nachts ist er nicht zu hören. Nur der Nachbar der 40m weg von Hühnerhaus ist, hört diesen angeblich immer.

    Ich vermute vielmehr, dass er ih einfach stört. Nebenan der Taubenbesitzer
    hat wegen der Streitigkeiten mit dem seine Tauben schon abgeschafft.

    Alle anderen Nachbarn(5) stört er nicht und holen zum größten Teil auch
    Eier bei uns.

    Werde morgen mal beim Ordnungsamt anrufen und mal hören, was die sagen.

  7. #7
    Avatar von Waldfrau2
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    Ach so ein Nachbar ist das! Da ist es wirklich das Beste, amtlicherseits zu erkunden, was genau erlaubt ist, und dann innerhalb dieser Grenzen zu bleiben und es auszusitzen.

    Nach dem Dezibelrechner im Internet http://www.sengpielaudio.com/Rechner-entfernung.htm wären bei der Lautstärke meines Hahnes (85 dB in 1m Entfernung, das Krähen würde ich nicht als verhalten bezeichnen) in 40 m noch ca. 53 dB übrig. Damit wäre man schon unterhalb der 65 dB, die meistens tagsüber erlaubt sind. Bei Hähnen spielt der Nerv-Faktor noch eine Rolle.
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