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Thema: Überdachtes Freigehege?

  1. #1

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    Überdachtes Freigehege?

    Darf man den hühnern ein überdachtes Freigehege welches komplett mit Dratzaun überdacht ist bauen oder müssen die Gehege absolut geschlossen sein. Weiss da jemand bescheid? bzw. wo und wie wohnen eure Hühner wenn die Stallpflicht kommt?

  2. #2
    Gast
    Gast

    RE: Überdachtes Freigehege?

    da solltest du dich an dein vet. amt wenden. die sind die einzigen die sagen können: ja ok, oder nein so nicht. meine kommen in eine voliere die mit dach und schlafraum ist.

  3. #3
    Gast
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    Pavillion 3m x 3m

    Bei uns geht ein billiger 3x3m Planenpavillion durch, der seitlich mit Netzen geschlossen ist.

    Der Vorteil ist das er auch versetzbar ist, günstig und leicht aufzubauen.

    ABER ES GIBT AUCH DIE AKTION:


    MEINE BLEIBEN DRAUSSEN !!


    Gruß Sputnik

  4. #4
    Gast
    Gast

    RE: Pavillion 3m x 3m

    auch ab dem 01.03.06??

  5. #5
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Pfeil Volierenhaltung

    Unterstellt die Verordnung wird entsprechend dem Entwurf erlassen, dann bitte daran denken
    unabhängig von der grds. Meldepflicht, der grds. ganzjährig bestehenden Verpflichtung zur Impfung gegen ND
    gelten dann folgende Auflagen:
    Abweichend von Absatz 1 darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, soweit
    1. die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden,
    2. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
    Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der nach Satz 1 Nr. 1 getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen derSeuchenbekämpfung erforderlich ist, anordnen, dass ...........

    Nur die Tiere einfach in das überdachte Freigehebe geben und gut, damit ist es leider auch nicht getan.

    Ich habe mich heute an das Veterinäramt gewandt um zu erfahren ob die Folge-Kosten der Ausnahmegenehmigung nach Abs. 3 des Entwurfes (klinische und sereologische Untersuchung) durch die Tierseuchenkasse übernommen würden.

    Auch für mich glit erst einmal abwarten .....


    Viele Grüße
    Günter Droste
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  6. #6
    Gast
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    Auch ab dem 01.03.2006 allerdings wenn die 200 kg Kotbombe trifft, ist dar natürlich auch im A.


    MEINE BLEIBEN DRAUSSEN ( auch nach dem 01.03.2006)

    Sputnik

  7. #7
    Gast
    Gast
    die frage ist nicht ob deine draußen bleiben oder nicht, sondern was erlaubt ist. und das kann dir letztlich nur dein vet amt sagen, da die den einzelfall bearbeiten.

  8. #8

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    Ich hab immer noch mein Freigehege vom Herbst. 6x5 Meter mit Maschendraht rundum und auch oben als Dach. Während der Stallpflicht reicht dann eine Gewebeplane als Abdichtung für das Dach aus.

    Gruß an alle

  9. #9

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    so wie ich das verstanden habe, ist die aufstallung dann nicht zwingend, wenn sie platztechnisch einfach nicht geht. NUR dann darf man diese überdachte und umzäunte variante wählen. es handelt sich m. e. nicht um gleichberechtigte alternative mit wahlmöglichkeit. dazu kommt dann noch die monatliche inaugenscheinnahme durch den ta und die untersuchung, bei hühnern wohl 10 tiere pro bestand oder so. letzteres ist definitiv nicht kleintierhalterfreundliche. nun ja.

  10. #10
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Wenn man die Tiere nicht artgerecht aufstallen kann, dann darf man eine Voliere nutzen, ABER jedes Vetamt legt das etwas anders aus. Fakt ist, die Voliere muß vogelsicher sein, also Dach drauf und rundrum dicht. Die Untersuchungen waren im ersten Verordnungentwurf noch 2 x monatlich vorgeschrieben, bei Ausnahmebewilligung öfters. Das wurde recht bald geändert, die Labore waren nämlich teilweise überlastet (hat mir ein TA geflüstert).
    Fakt ist,
    -Wassergeflügel muß von anderem Geflügel getrennt gehalten werden
    -die Voliere muß gemeldet werden, eine Kontrolle wird äußerst selten gemacht
    -bei Volierenhaltung entfällt die serologische Untersuchung (vorgeschrieben ist lediglich das: >>mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt
    und tierärztlich dokumentiert wird.<<) kann aber zur Not vom Vetamt angeordnet werden. Statt Blutentnahme ist auch Kloakenabstrich möglich, der alle zwei Wochen. Außerdem kann das Vetamt auch anordnen das der TA öfters vorbeikommen muß.
    -entnommen werden die Proben bei Hühnern: 10 Tiere, bei Wassergeflügel: 15 Tiere, bei weniger Tieren im Bestand von allen.

    Bei den Proben, bzw. Art der Untersuchung ist man auf den "good will" seines Vetamts angewiesen.

    Wenn man eine Ausnahmebewilligung bekommt, wird die serologische Untersuchung zur Pflicht (2x monatlich) und das Vetamt kann anordnen das eine Untersuchung auf andere H5 und H7 Typen durchgeführt werden muß. Auch hier gilt die Anzahl der zu entnehmenden Proben wie oben und das Wassergeflügel von anderem Geflügel getrennt werden muß.
    Grüsslis... Lexx
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


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