@ Phönix,
seit dem 1 Juli 2011 ist in Niedersachsen jeder Hundehalter per Gesetz verpflichtet seinen Hund zu versichern....
Tut mir leid um deine Hühner, vielleicht taucht ja noch da eine oder andere auf...
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@ Phönix,
seit dem 1 Juli 2011 ist in Niedersachsen jeder Hundehalter per Gesetz verpflichtet seinen Hund zu versichern....
Tut mir leid um deine Hühner, vielleicht taucht ja noch da eine oder andere auf...
Viele Grüße Hoki
Genau....hat mir das Ordnungsamt heute auch gesagt..und...vielleicht ist das auch für andere interessant, das Ordnungsamt ist berechtigt sich diese Information vom Halter zu holen und zu überprüfen.
Dh. eine Regulierung sollte möglich sein, wobei...wer seinen Hund so fahrlässig laufen lässt, ob die da haften?
Die Wiederbeschaffungskosten für meine Tiere belaufen sich auf 170 € plus Fahrtkosten plus Eierausfall.
Ist noch jemand aufgetaucht?
Ich hatte auch mal einen Angriff und die Hühner sind von überall hergekommen.
Vom Baum, aus dem Busch und sogar unter den Brettern. Nur eine Henne ist nicht aufgetaucht soviel ich auch gesucht habe.
Am nächsten Tag bin ich dan nochmal suchen gegangen und ich wollte grad auf ein Brett tretten, da ist mir eingefallen das ich da noch nicht drunter geguckt habe. Sie hat doch tatsächlich eingeklemmt unter dem Brett gehockt und wäre nicht selber rausgekommen hätte ich sie nicht gefunden.
Nein...es sind 4 tote Tiere und 3 vermisste. Ich habe keines mehr gefunden, aber Federn, aber auch nicht viele.
Der hat die weggeschleppt, er hat ja auch eines zu Herrchen gebracht.
Ich sehe mir gerade das neue Hundehaltegesetz an, für Niedersachsen und das sieht jetzt nicht mehr gut aus.
Da steht ausdrücklich, dass Hunde, die Tiere angegriffen oder verletzt haben, als gefährlich eingestuft werden. Sachkundeprüfung wird dann verlangt und weitere strenge Auflagen sind zu erfüllen.
Schluss mit lustig...ich schreibe jetzt an das Ordnungsamt...damit der Hund entsprechend eingestuft und überwacht wird. Vielleicht hat das ja auch Signalfunktion, ich träume mal...
richtig so! viel glück und berichte bitte wie es weitergeht!
Von hier:
§7 Untersagung der Haltung gefährlicher Hunde sowie von Hunden der Anlagen 1 und 2
(1) Die zuständige Behörde hat das Halten eines gefährlichen Hundes und von Hunden der Antagen 1 und 2 zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 nicht erfüllt werden oder dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht
Heißt im Klartext wohl, wenn der selbe Hund zwei mal andere Tiere tötet, verletzt oder angreift, muß das Ordnungsamt die Haltung der KHunde verbieten, da die vom Gesetz geforderten Tatsachen zweifelsfrei vorliegen. Hierbei dürfte keinerlei Handlungsspielraum bestehen... Falls der KHund also nochmal die Hühner angreift würde ich das Ordnungsamt mit Fristsetzung auffordern dem Halter die Haltung seines gefährlichen KHundes zu verbieten, andernfalls Du dich gezwungen siehst Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu stellen.
Der Hund in meinem Fall hatte den Zaun sogar aus der Verankerung gerissen. Weißt du was dann kam?! Wir hätten, obwohl wir wussten, dass gegenüber eine Hundezucht ist, das Gehege ungenügend gesichert und damit 25% Teilschuld!!!! Dagegen versuchen wir gerade noch vorzugehen. Soll ich meine Hühner denn einbetonieren?! Mache bitte auch vom eingedrückten Zaun und dem Kükengehege Fotos. Schreibe dir die Zeiten auf, wann du das Geschrei gehört hast, wann du den Hund verfolgt hast und wann du den Freund der Besitzerin getroffen hast. Sowas vergisst man leider schnell. Am Besten schreibst du alles irgendwo auf, was du noch weißt. Kleine Details sind später oft wichtig und man weiß es nicht mehr genau. Bei uns wurde nach über 2 Jahren gefragt, wie lang das Fell des Hundes denn war! Und immer einen Zeugen dabei haben, wenn ihr mit den Besitzern sprecht.
LG Phönix
Aus Liebe zum Federvieh eine WG mit
0.2 Araucana und 0.3 japanischen Legewachteln
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Hallo,
Es tut mir sehr Leid um deine Hühner.Mir schwillt der Kamm, wenn ich von solchen Hundehaltern lesen muß, die lassen ihre Köter unbeaufsichtigt und dann kommt viel zitierter Spruch..."Das hat er noch nie getan!"...Der Hund ist nun mal ein Raubtier, der solche Ausflüge oft mit dem Leben bezahlen muß, nur wegen der Dummheit seiner Besitzer... OK, man kann dem Hund das Jagen abgewöhnen... aber ne Garantie hat man nie, dass er nicht im Augenblick, wo er ne Chance dazu hat, diese auch nutzt und wieder jagt.Ich hab selbst Hunde... denen hab ich das Jagen erfolgreich abgewöhnt... allerdings schon mit drastischen Mitteln... aber wie auch immer, die Hand ins Feuer legen würde ich für keinen.Als Hundehalter hat man doch die oberste Pflicht, fremdes Eigentum und Leben vor dem Hund zu schützen.Ich denke, wenn das Ordnungsamt den Hund von den Leuten weg nimmt, werden die sich einen neuen Hund anschaffen... also sollte darauf geachtet werden ein "Hundehaltungsverbot" aussprechen zu lassen, und dies auch zu kontrollieren.
Fühl dich gedrückt!
lg
Annett
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Mark Twain hat ja sowas von Recht
ich habe hier alles fotografiert, den eingedrückten Zaun, auch im Stall. Die toten Tiere habe ich, wegen deines Hinweises, eingefroren (separate Truhe,ist klar).
Mein Gedächtnisprotokoll habe ich vorhin geschrieben, und genau das liegt jetzt beim Ordnungsamt.
Neee....die holen keinen neuen Hund....Dorf...finden Leute nicht komisch, er ist hier Landwirt, kann er sich nicht leisten.
Und dieses neue Hundegesetz hier in Niedersachsen...nix mit betonieren.
Mal schauen, was das morgen wird, werde morgen einen Abschlag verlangen, cash mit Quittung.
Mal schauen. werde berichten.
Hallo!
Du schreibst, der war am anderen Tag mit einem zweiten Hund beim Nachbarn im Kälberstall?
Schon alleine der Fakt ist doch vom übelsten! Ich will den Verlust der Hühner nun nicht runterspielen, Gott bewahre, aber was denn, wenn die beiden Hunde mal eben paar Kälber platt gemacht hätten? So ein Kalb kostet mal eben ein bisschen sehr viel mehr als ein Huhn, und neben dem aktuellen Wert hätte der Landwirt da auch noch den Verdienstausfall des wahlweise Mast- oder späteren Milchviehkalbes geltend machen können... Was hätte denn Frauchen da gesagt? Bissi Knete, und ist gelutscht, der Drops?
Im übrigen: Warum sollen denn Doggen nicht wildern?
Doggen und ihre Vorfahren wurden zu nichts geringerem als der Wildschweinjagd gezüchtet... So lange ist die Dogge noch kein "Begleithund", dass das bereits rausgezüchtet sein könnte, und ein paar Kamerunschafe sind im Vergleich zu einer um ihr Leben kämpfenden Wildsau nun wirklich Tinnefs (will heißen, wenn die Dogge drauf gezüchtet ist, einer wütenden Wutz den Garaus zu machen, dann fertigt sie ein paar Schafe erst recht mit links ab)...
Geändert von Okina75 (26.11.2011 um 00:28 Uhr)
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