Ich habe da an die Fachleute eine Frage:
Ich habe gehört, dass wenn ein Züchter einen (in einem EU-Land bereits anerkannten) neuen Farbschlag einer Rasse im Anerkennungsverfahren vorstellt und die erforderlichen 8 Tier stellt, sich dann ein anderer Züchter mit einem anderen Farbschlag (selbe Rasse auch in einem EU-Land anerkannt) quasi "dran hängen" kann und dann von diesem Farbschlag nur 1,1 ausstellen muss.
Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus.
Alayaranch
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