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Thema: Meldung von Volierenhaltung !?

  1. #1
    Avatar von séraphine
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    großes Grinsen Meldung von Volierenhaltung !?

    Bei uns in Brandenburg und speziell im Landkreis Oberhavel müssen alle Volierenhaltungen gemeldet werden bzw. gesondert angemeldet werden.
    Ich bin angeblich verpflichtet meinen Bestand einmal monatlich tierärztlich Untersuchen und Protokollieren lassen. Natürlich auf meine Kosten , so die Auskunft des Vet Amtes.

    Wie wird bei Euch in den Landkreisen verfahren und vor alles Dingen was kommt da jetzt auf mich zu ?


    Liebe Grüße Ulrike

  2. #2

    Registriert seit
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    RE: Meldung von Volierenhaltung !?

    Original von séraphine
    Bei uns in Brandenburg und speziell im Landkreis Oberhavel müssen alle Volierenhaltungen gemeldet werden bzw. gesondert angemeldet werden.
    Ich bin angeblich verpflichtet meinen Bestand einmal monatlich tierärztlich Untersuchen und Protokollieren lassen. Natürlich auf meine Kosten , so die Auskunft des Vet Amtes.

    Wie wird bei Euch in den Landkreisen verfahren und vor alles Dingen was kommt da jetzt auf mich zu ?


    Liebe Grüße Ulrike
    Ja, ist so auch in der Verordnung, Stufe 2, vorgeschrieben. Von Kosten steht da natürlich nichts, aber die Untersuchung von ein paar Vögeln ist relativ günstig. Einzig in Stufe 1 (Vögel im geschlossenen Stall) musst du nichts weiter unternehmen.

    Gerrit
    =^..^=

  3. #3

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    Ja, ich habe meinen Bestand auch angemeldet. Das Veterinäramt war aber noch nicht bei mir um die Untersuchungen zu kontrollieren. Sie haben diese übrigens an einen stinknormalen Tierarzt weitergegeben, weil sie mit der ganzen Untersucherei überfordert wären. Der Tierarzt hat mir dann eine Bescheinigung ausgestellt. Er war sehr zugänglich und meinte, dass er keine Anweisung hätte, wie das auszusehen hätte. Trotz eigener Nachfrage konnte ihm das auch niemand sagen. Und nun hab ich ein formloses Schreiben, dass meine Hühner an diesem Tag gesund waren. Ob das reicht ? Keine Ahnung. Aber wie gesagt, es hat noch keiner danach gefragt.

    Liebe Grüße
    Martina

  4. #4
    Avatar von MonaLisa
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    Diese Bescheinigung ist völlig ausreichend.

    Gruß Petra
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  5. #5

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    Martina & Roland,

    was hat das gekostet, die Bescheinigung vom TA?
    =^..^=

  6. #6
    Avatar von conny
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    Die Bescheinigung ist nicht so teuer, die Anfahrt des TA wird da schon mehr kosten. So weit ich weis, muss der TA das einmal pro Woche machen (ist das so richtig?) Was ordentlich ins Geld gehen wird, ist die serologische Untersuchung, die mind. einmal in vier Wochen durchgeführt werden muss. Vielerorts zahlt das die TSK zurück, wenn man einen Beihilfeantrag stellt, aber nicht in jedem Bundesland.

    LG
    Conny
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  7. #7

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    Hallo Conny,
    sag mal wo hast Du das her, dass einmal im Monat eine serologische Untersuchung gemacht werden muß bei Volierenhaltung/Ausnahmegenehmigung?
    Ich hab nur was von klinischer Untersuchung (sprich Begaffung) in Erinnerung.
    Grüße Peter

  8. #8
    Avatar von MonaLisa
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    Hallo Conny,
    die Serologie ist meines Wissens nur bei Freilandhaltung nötig (es sei denn, sie haben schon wieder was geändert, wegen Rügen..).

    Gruß Petra
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  9. #9

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    Also die Kosten bei uns waren gar nix, weil der TA gegenüber wohnt und er für das Schreiben nix haben wollte. Es gibt auch solche!
    Gruß Martina

  10. #10
    Avatar von grünschnabel
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    Wie läuft das ab?

    Voliere erlaubt:

    1.die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden,
    dann folgt mindestens die Bestandsuntersuchung i.d.R. nur "anschauen" :

    2.mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
    Meldung der Voliere ist aber Pflicht:

    Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der nach Satz 1 Nr. 1 getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen.
    je nach Entscheidung des Amtes und des Seuchenrisikos, also, ob im typischen Zugvogelparadies oder mitten zwischen kommerziellen Haltungen wohnhaft etc., kann ein "Anschauen" ausreichen, es kann aber auch eine Untersuchung in Form von Kot-, Blut- oder Schlachtproben (nur wenn diese anfallen), angeordnet werden

    Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist, anordnen, dass
    1.Geflügelhalter
    a)Untersuchungen in kürzeren als dem in Satz 1 Nr. 2 genannten Untersuchungsabstand und
    b)über die klinischen Untersuchungen nach Satz 1 Nr. 2 hinaus Untersuchungen auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7
    durchführen lassen müssen,
    Verbot der Voliere:

    2.Geflügel abweichend von Satz 1 in geschlossenen Ställen zu halten ist.
    erst bei Freilandhaltung:

    1.mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren zu lassen,
    2.das Geflügel im Zeitraum bis zum Ablauf des 30. April 2006 mindestens einmal serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 untersuchen zu lassen und
    3.Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.
    wobei dann bei Geflügel (ohne Enten und Gänse) 10 Proben und von Enten und Gänse 15 Proben zu nehmen sind, Bestand ist, was ich auf dem Hof habe

    Die Kosten sind je nach Region verschieden, manche Vet-Ämter nehmen 50-100€ pro Ausnahmegenehmigung, andere nichts. Die Untersuchung der Probe kostet lt BMELV 6€, dazu kommen Kosten für den TA: Probennahme, Bestandsuntersuchung und Anfahrtskosten, mancher möchte dann die Bescheinigung bezahlt haben, andere nicht.
    Diese werden nach GOTGebührenverzeichnis abgerechnet.

    Es liegt im Ermessen der Behörde, weitere Anordnungen zu treffen oder alle Ausnahmen zurück zu nehmen.

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