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Thema: Ordnungsamt - Hühnerhaltung im Wohngebiet

  1. #1
    Avatar von Sprotte
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    Ordnungsamt - Hühnerhaltung im Wohngebiet

    Hallo liebes Forum!

    Wir befinden uns ja im Moment in der Planungs- und Stallbauphase für unsere zukünftige Hühnerhaltung (4 Hennen sind geplant). Wir wohnen in einem Wohngebiet ("Neubaugebiet" von 1998 im Dorf), doch bislang gingen wir immer davon aus, das Hühnerhaltung kein Problem sein dürfte, da in unserem Wohngebiet auch Ziegen, Schafe und Laufenten gehalten werden .

    Doch dann habe ich mit Schrecken den Thread von Thinkbox gelesen, wo im Wohngebiet nur Hunde und Katzen erlaubt sind und die Haltung von Hühnern untersagt wurde .

    Also rief ich heute vorsichtshalber beim Ordnungsamt an und fragte nach, ob ich ein paar Hühner halten dürfe. Der freundliche Mann vom Amt sagte, das sei überhaupt kein Problem, solange sich keine Nachbarn über Hahnengekrähe beschwerten; auch einen Stall dürften wir den Hühnern bauen, nur anmelden (beim Vet.amt) müssten wir die Hühner .
    Ich fand diese Aussage etwas schwammig und fragte nach, ob wir denn noch irgendwas Schriftliches benötigen, doch er sagte, die Anmeldung beim Vet.amt wäre alles, was wir tun müssten, und wünschte uns viel Spaß mit den Hühnern .

    Nun meine Frage an alle, die im Wohngebiet Hühner halten: Habt Ihr eine schriftliche Genehmigung vom O.amt, oder reicht diese mündliche Zusage aus? Einen Hahn wollten wir aus Rücksicht auf die Nachbarn sowieso nicht halten, von daher fällt das mit dem Hahnengekrähe sowieso weg .

    LG Claudia

  2. #2
    Avatar von Waldfrau2
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    Hallo Sprotte,

    ich habe auch nur eine mündliche Zusage. Es wäre bestimmt vernünftig, wenn Du Dir aufschreibst, wann Du mit wem darüber gesprochen hast (Telefonnotiz) und das zu Deinen Hühnerakten legst. Habt Ihr den Bebauungsplan für Euer Grundstück? Da könntest Du reingucken. In dem Fall, den ich kenne, steht das mit "Tierhaltung untersagt - Ausnahme: Hunde und Katzen" im Bebauungsplan drin.
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    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  3. #3
    Avatar von Sprotte
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    Hallo Waldfrau,

    vielen Dank für Deine Antwort! Ja, den Namen von dem Herrn beim O.amt und das heutige Datum habe ich mir schon notiert, sicher ist sicher .

    Im Bebauungsplan hatte ich schon vor einigen Monaten mal geschaut, aber nichts gefunden bezüglich Tierhaltung.

    Dann hoffe ich mal, dass bei uns auch die mündliche Zusage ausreichend ist und wir uns dann unbeschwert an den Hühnern erfreuen können .

    LG Claudia

  4. #4

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    "Tierhaltung untersagt - Ausnahme: Hunde und Katzen"
    Falls das wirklich so da stehen sollte, dürfte man sich Hühner halten. Es gäbe keinen Grund, z. B. die Haltung von Goldfischen zu verbieten, während Hunde und Katzen erlaubt wären. Steht nicht ausdrücklich etwas von Nutztieren im Bebauungsplan, in der Richtung wie "keine Haltung von Nutztieren", stünden die Chancen vor Gericht ausgesprochen gut (Stichwort: freie Persönlichkeitsentfaltung)


    Einen Hahn wollten wir aus Rücksicht auf die Nachbarn sowieso nicht halten, von daher fällt das mit dem Hahnengekrähe sowieso weg
    Ich wohne zwar nicht in einem Wohngebiet, aber wenn jemandem nicht passt das ein Hahn kräht, ist ihm sowieso nicht mehr zu helfen. Weswegen auf solche Spinner "Rücksicht" nehmen

  5. #5
    Avatar von Waldfrau2
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    Ich denke, das wird wie bei Mietwohnungen sein - Kleintiere sind normalerweise immer erlaubt, Hunde und Katzen nicht unbedingt, je nach Mietvertrag, aber Nutztiere untersagt.
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  6. #6

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    Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten.
    Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
    Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
    Stünde also im Bebauungsplan das Tierhaltung generell verboten ist, ausgenommen Hunde und Katzen, dürfte man keine Goldfische oder sonstiges Kleingetier halten, ausgenommen Hunde und Katzen, also wäre der Abschnitt des Bebauungsplanes wohl ungültig (mit engagierter anwaltlicher Hilfe).

    Quelle

    OLG: Ein lärmender Hahn in Wohngebiet reicht

    In einem reinen Wohngebiet ist mehr als nur ein krähender Hahn je Grundstück eine nicht mehr zuzumutende Störung für die Nachbarschaft. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster. Im zu Grunde liegenden Fall muss nun ein Grundstückseigentümer auf die Klage genervter Nachbarn drei von vier gefiederten Schreihälsen abschaffen. (Az. : 10 E 434/01)

    Der Beklagte hatte die Haltung damit begründet, dass seine drei Söhne jeweils einen Stamm Hühner verschiedener Rassen hielten und für diese Hobbyzucht auch noch ein "Reservehahn" gehalten werden müsse.

    Laut OLG ist solch eine ausufernde Hühnerhaltung in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt. Zulässig sei nur, was den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbeschäftigung nicht sprenge.
    ->Wem es nicht passt das Hähne auch in (reinen) Wohngebieten krähen, hat ganz einfach Pech gehabt.

  7. #7
    Avatar von Sprotte
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    Hallo Hinkegockel,

    es wäre schön, wenn die Gerichte immer so "hahnenfreundlich" urteilen würden (nämlich das zumindest 1 Hahn pro Grundstück in einem reinen Wohngebiet erlaubt seien) wie im o.g. Beispiel. Was wären das für paradiesische Zustände, wenn tatsächlich jeder Nachbar hier Hühner und einen Hahn hätte .

    Allerdings habe ich leider auch schon ganz andere Gerichtsurteile gelesen (hab leider grad die Quellen nicht), die von "Hahn schalldicht einsperren von 20.00 h bis 9.00 h und von 12.00 h bis 15.00 h" bis hin zu "Hahn abschaffen" lauteten .

    Da möchte ich dann doch lieber erst mal nichts riskieren und die Nachbarn sich erst mal an die Hühner gewöhnen lassen . Immerhin sind unsere Nachbarn Kummer gewohnt, denn die Ziegen und Schafe, die in unserer Siedlung seit 10 Jahren gehalten werden, können auch ganz schön Krach machen, und noch nie hat sich jemand beschwert .

    LG Claudia

  8. #8
    Avatar von Waldfrau2
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    Ich denke auch, man sollte lieber vorsichtig sein und bei einem Hahn z. B. gleich auf einen gewissen Schallschutz und nachbarschaftsfreundliche Stallöffnungszeiten achten. Was hilft es mir, wenn der Hahn zwar erlaubt ist, aber zu bestimmten Zeiten schalldicht weggesperrt werden muß?

    Die Urteile sind jedenfalls dermaßen unterschiedlich, daß man sich bei einer Klage nicht auf einen bstimmten Ausgang des Verfahrens einstellen kann. Daher lieber erst gar keine Klage riskieren.
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  9. #9
    Chicken Man ! Avatar von Weyz
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    Nun, da bei Euch auch Ziegen, Schafe und Enten gehalten werden, würde ich es darauf ankommen lassen, vor allem dann, wenn Ihr euch mit euren Nachbarn gut versteht. Oder auch so, denn wenn dann Deine Hühner wegmüssen, dann gehen auch Ziegen und Schafe. Und Nachbarn kann man auch mit Eiern zu Hühnerfreunden machen, das geht besser als mit Schafsmist!
    Wer will, dass die Welt bleibt wie sie ist,
    der will nicht dass sie bleibt
    Atomkraft? Nein Danke!

  10. #10
    Avatar von Sprotte
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    Hallo Weyz,

    aber davor, dass vielleicht auch die Ziegen weg müssen habe ich ja fast genauso viel Angst wie davor, die Hühner abgeben zu müssen .
    Wir, und vor allem unsere Kinder, hängen sehr an den Ziegen, denn unser Grundstück grenzt genau an die Ziegenweide, und da die Ziegen bislang einige unserer Küchenabfälle bekommen haben, wird man immer lautstark begrüßt, wenn man in den Garten kommt . Als unsere Kinder noch klein waren, hießen sämtliche vierbeinigen Tiere bei ihnen "Mäh" (damals hatten wir außer Aquarienfischen noch keine anderen Tiere) .
    Aber die Nachbarn mit Eiern zu bestechen, um sie "hühnerfreundlich" zu machen, ist bestimmt eine gute Idee ... .

    LG Claudia

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