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Thema: Baurecht Hühnerstall in Hamburg

  1. #1
    Avatar von Iulia
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    Baurecht Hühnerstall in Hamburg

    Hi,

    ein Nachbar beginnt Streß zu machen und war bei der Bauabteilung unseres Bezirksamtes und hetzt den uns wohl grad auf den Hals.

    Unser kleiner Holzstall auf Stelzen hat nur 2,4 x 1,2 x 1,2m und ich hatte mich letztes Jahr mündlich informiert und es hieß: machen Sie mal, ist genehmigungsfrei.

    Nun fand ich im Hamburger Baurecht, Handbuch 5, Punkt 6.:
    6. Freigestellt von der Genehmigungspflicht sind untergeordnete und unbedeutende Anlagen nach Maßgabe des § 60 HBauO nF iVm der Anlage 2. Zu beachten ist, dass die dort aufgeführten baulichen Anlagen den materiellen öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen und nur von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind. Zu den freigestellten Anlagen gehören z.B. Geräteschuppen, Teppichstangen, Terrassen.

    Müsste doch eigentlich aussagekräftig genug sein, aber, weiß wer ob es für Hamburg auch Begrenzungen hinsichtlich der Größe, Raumvolumen etc. gibt?

    Das ist so ein oller Kotzbrocken *sorry*... der hat hier schon diverse Nachbarn verklagt und mimt den Pseudo-Oberaufpasser. Und es ist ihm auch wurscht, dass er meistens im Unrecht ist, der hat Langeweile und der Stall ist nicht sein einziger Kritikpunkt, der pocht nun auf ein Wegerecht über unser Grundstück und das wir keine Pflanzen im Garten haben dürfen, die essbar sind. Ich glaube der wurde neidisch auf meine schönen Erdbeeren und mein Apfelbäumchen.

    Ich hasse solche Menschen.

    LG
    Iulia
    Hühner sind das ökonomischste Lebensmittel überhaupt, denn man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. (von unbekannt)
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    Auf unbestimmte Zeit Hühnerlos.

  2. #2

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    Zitat Zitat von Iulia Beitrag anzeigen
    Hi,

    der pocht nun auf ein Wegerecht über unser Grundstück und das wir keine Pflanzen im Garten haben dürfen, die essbar sind. Ich glaube der wurde neidisch auf meine schönen Erdbeeren und mein Apfelbäumchen.

    Ich hasse solche Menschen.

    LG
    Iulia

    Hallo Julia,

    es geht mich ja nichts an aber wieso möchte jemand eine Wegerecht über Euer Grundstück haben?
    Das geht garnicht!!!! Und keiner kann Dir vorschreiben womit du Deinen Garten bepflanzt solange es legal ist!

    Beste Grüße,

    Klaus

  3. #3

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    Helfen kann ich dir nicht, nur mein Mitgefühl ausdrücken...es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Leider kann habe ich auch so ein Prachtstück an einer Grundstücksgrenze erwischt.... Vielleicht ist geteiltes Leid ja halbes Leid. Aber kämpfen lohnt ist unsere Erfahrung !

    Viel Kraft! Birgit

  4. #4
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Wenn die Größe ein Problem ist dann würde ich an den Stelzen einfach Räder anbauen, vier Schubkarrenräder und es ist ein momobiler Stall, da kann keiner mehr meckern.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  5. #5

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    Hallo Iulia,
    sind deine Hühner generell gemeldet?
    In HH geht das hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11252976/

    Von der Größe des Hühnerstalles sollte es m.M. keine Beanstandung geben dürfen.
    Im Baurecht von S-H steht das ähnlich und dort sind, z.B. auch Kinderspielhäuser
    oder die genannten Geräteschuppen genehmigungsfrei.
    Und bei nicht mal 3 m2 Grundfläche sollte dein Hühnerstall zu dieser "Größenordnung" gehören.
    Das Wichtigste ist, denke ich, ist dass die Hühnerhaltung an sich "ordnungsgemäß" gemeldet ist.

    Alles Gute und "nicht unterkriegen lassen"!


  6. #6
    Avatar von Iulia
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    Ja klar sind die ordnungsgemäß gemeldet, Betriebsnummer habe ich schon seit letztem Jahr, artgerecht werden sie auch versorgt und sind pflichtgeimpft, Nicolina. Ich habe von der Nachzucht auch die Ringausweise in Kopie brav aufgehoben inkl. den Besitzerwechseln, falls mal wer fragt.

    Warum der Nachbar so ist - keine Ahnung. Zu wenig Freude im Leben, denke ich da oft. Sturm und Gundula, unsere weißen Seidis, sind jedenfalls in Sicherheit, insofern, als das ich der Hahndiskussion ausgewichen bin (da wurde schon zunehmend geterzt, aber von mehreren Nachbarn und das konnte ich nachvollziehen), die haben jetzt ein sehr schönes neues Zuhause und Sturm viele Junghennen. Das ist wie ein Sechser im Lotto und ich darf sie besuchen.

    Falls wer noch eine Quelle zur Stallgröße für HH hat, wäre es fein, das habe ich nämlich nicht gefunden, nur das allgemeine Baurecht.

    Ich hau dem dann die Paragrafen schriftlich um die Ohren in der Hoffnung, dann ist Ruhe.

    LG
    Iulia
    Hühner sind das ökonomischste Lebensmittel überhaupt, denn man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. (von unbekannt)
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  7. #7

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    §en habe ich nicht zur Hand,
    aber auch schon Baubeamte zu "Besuch" gehabt,
    die aufgrund eines Ex-Nachbarns, "Beschwerden zu einem Stallanbau" nachgehen mussten.
    Und die waren eher "genervt" wegen der Denunzierungen, denen sie auf Grund von
    Nachbarschaftsstreitigkeiten nachgehen müssen.

    Wenn du Besuch bekommst, zeige denen einfach ganz freudig deine Hühner,
    die Meldungen etc..
    Und den Nachbarn ignorieren..
    auch wenn es schwer fällt.
    Von § wird sich dieser, so wie du den "Typ" Mensch geschildert hast,
    nicht abhalten.


  8. #8
    Avatar von Waldfrau2
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    Hallo Iulia,

    wenn ich Dich recht verstehe, sind die 2,40 m bei Deinem Stall die Länge und nicht die Höhe? Wenn das so ist, dann handelt es sich nicht um ein Gebäude im Sinne der Hamburgischen Bauordnung http://www.hamburg.de/contentblob/15...g-hbauo%29.pdf

    § 2 Abs. 2: Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von
    Menschen betreten werden können
    und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz
    von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
    Auch die Tatbestandsmerkmale einer baulichen Anlage gemäß § 2 Abs. 1 treffen nicht zu. Somit ist das Baurecht nicht auf Deinen Stall anzuwenden (sofern er nicht betretbar ist). Meine Meinung.
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  9. #9
    Avatar von SuseL
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Waldfrau2 Beitrag anzeigen
    Auch die Tatbestandsmerkmale einer baulichen Anlage gemäß § 2 Abs. 1 treffen nicht zu.
    doch sicher ist der Stall eine bauliche Anlage. Er ruht durch eigene Schwere auf dem Boden. Das tut er selbst dann noch, wenn er Räder hat.


    @Iulia

    Rufe beim Bauamt an und lass Dich dort beraten. Es gibt zu allen Gesetzen Durchführungsverordnungen und Kommentare. Du findest nicht alles im Internet. In NRW sind z.B. Ställe nach der LBO generell nicht genehmigungsfrei. In irgendeiner Verordnung steht dann wieder drin, dass für kleine Ställe trotzdem keine Genehmigung gefordert wird. Wie groß diese Ställe dann maximal werden dürfen, habe ich wieder vergessen. Sowas weiß in der Regel nur jemand, der mit dem Baurecht ziemlich vertraut ist.
    Gruß Susanne

  10. #10
    Avatar von Iulia
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    Hi,

    also ich lasse mich grad per Mail beraten, muss aber wohl noch hin. Der Nachbar ist tatsächlich ein Denunziant und wollte uns sogar anzeigen, das ging aber nicht. Nun gut, seit heute hat er rechtskräftig zugestellt Hausverbot bei uns. Ich will keine Idioten auf meinem Land. So. Danach ging es mir gleich sehr viel besser. ^^

    Also die Größe ist ok und genehmigungsfrei, Tierhaltung ist ok und genehmigungsfrei, der Zaun mit Metalltor ist ok und genehmigungsfrei, nur der Standort des Stalles muss als Baugenehmigung beantragt werden, da wo er jetzt steht.

    In 3-facher Ausführung.

    Okeeee, ich laufe da Anfang nächster Woche hin, die Sachbearbeiterin ist auf das fokussiert, was nicht geht und nicht auf Alternativen und eben die möchte ich herausfinden. Ich habe die Landesbauordnung gewälzt und gefunden, wie die Abstände zum Nachbargrundstück sind und wie es mit Vorbauten direkt am Haus ausschaut. Da sehe ich eben welche. Wenn ich Glück habe, reicht es aus, das Häuschen umzustellen. Wenn ich Pech habe, stelle ich hier demnächst einen tollen Hühnerstall ein mit Oberlicht und in 6 Teilen schnell zerlegbar *g* und wir bauen das, was die Dame genehmigt.

    Wir sind erst recht frisch Eigentümer, Mietrecht ist irgendwie sehr viel einfacher, finde ich, als dieser ganze Baurechtskram. Mein Mann will sich nämlich noch irgendwann seine Grill-und Räucherecke bauen und andere Kleinigkeiten, die wir uns so ausdenken wie einen Auffangtank für Brauchwasser und ich möchte nun recht schnell wissen, wie hoch ein Staketenzaun sein darf. Und so ein Antrag braucht ja auch seine Zeit, manchmal Monate, immerhin droht uns kein Ordnungsgeld oder Schlimmeres, die waren bisher sehr nett.

    Der Witz: ich arbeite in der übergeordneten Behörde von diesem Bauamt. *lol* Und hatte mich bei uns im Haus vorab, also letztes Jahr, informiert, was ich wie darf. So unter Kollegen allerdings nur und die haben den Standort wohl nicht bedacht. Das hat wiederum mit dem speziellen Flächennutzungsplan zu tun, den habe ich zwar, da steht aber nichts zu drin, wo ein kleiner Holzstall nicht stehen darf.

    Echt kompliziert mit diesen Behördenmenschen und deren Verordnungen... und das wegen einem Volltrollo von Nachbarn.

    LG
    Iulia
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