Hi,
ein Nachbar beginnt Streß zu machen und war bei der Bauabteilung unseres Bezirksamtes und hetzt den uns wohl grad auf den Hals.
Unser kleiner Holzstall auf Stelzen hat nur 2,4 x 1,2 x 1,2m und ich hatte mich letztes Jahr mündlich informiert und es hieß: machen Sie mal, ist genehmigungsfrei.
Nun fand ich im Hamburger Baurecht, Handbuch 5, Punkt 6.:
6. Freigestellt von der Genehmigungspflicht sind untergeordnete und unbedeutende Anlagen nach Maßgabe des § 60 HBauO nF iVm der Anlage 2. Zu beachten ist, dass die dort aufgeführten baulichen Anlagen den materiellen öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen und nur von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind. Zu den freigestellten Anlagen gehören z.B. Geräteschuppen, Teppichstangen, Terrassen.
Müsste doch eigentlich aussagekräftig genug sein, aber, weiß wer ob es für Hamburg auch Begrenzungen hinsichtlich der Größe, Raumvolumen etc. gibt?
Das ist so ein oller Kotzbrocken *sorry*... der hat hier schon diverse Nachbarn verklagt und mimt den Pseudo-Oberaufpasser. Und es ist ihm auch wurscht, dass er meistens im Unrecht ist, der hat Langeweile und der Stall ist nicht sein einziger Kritikpunkt, der pocht nun auf ein Wegerecht über unser Grundstück und das wir keine Pflanzen im Garten haben dürfen, die essbar sind. Ich glaube der wurde neidisch auf meine schönen Erdbeeren und mein Apfelbäumchen.
Ich hasse solche Menschen.
LG
Iulia
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