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Thema: Keulung verweigern ist möglich?!?

  1. #31

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    yossy du bist echt doof

  2. #32

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    Themenstarter

    RE: Keulung verweigern ist möglich?!?

    Hallo,

    bin jetzt aber gespannt wie das bei dem Oberverwaltungsgericht ausgeht.

    Hoffentlich bekommt der Taubenzüchter Recht, wäre für uns alle wirklich super!!!!!!!!!!

    Grüße Claudia

  3. #33

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    Ein Urteil in Bezug auf Brieftauben dürfte für „uns“ nicht viel bedeuten… denn es besagt lediglich, das ein Halter, der ausschließlich Tauben im Bestand hat, welche weder mit anderem Geflügel noch mit geflügelbetreuenden Personen in Berührung kommt nicht gekeult wird. (Ist ausgesprochen selten, das sich ein Halter der edlen Brieftauben mit Hühnerhaltung abgibt ;-))

    Bei jemandem, der im gleichen Bestand Tauben und Geflügel hält, werden die Tauben auch weiterhin gekeult…

    Es gab vor einiger Zeit( müsste 2002 oder 2003 gewesen sein) mal eine Situation, in der die Brieftaubenzüchter die Rassegeflügler um Unterstützung baten. Es ging darum, die Brieftaube aus der Definition „Nutztier/Masttier“ herauszunehmen, damit sie weiterhin (selbst) medikamentös behandelt werden dürfte… Auf gut deutsch: der Halter setzt für Nutz/Masttier nicht zugelassene Medikamente ein. Als „nicht Nutz/Masttier“ wird sie nicht verspeist, und nicht brauchbare Tiere landen in der Tonne.

    Ich weiß aber nicht mehr, wie die Sache ausgegangen, da mich Brieftauben nicht die Bohne interessieren. Vielleicht kann ja hier jemand anderes mal was zum Ausgang erzählen? Gilt die ‚Brieftaube zur Zeit als „Heimtier“? Dann genießt sie ja ähnlichen Status wie Hund und Katze…

  4. #34
    Avatar von grünschnabel
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    Ein Urteil in Bezug auf Brieftauben dürfte für „uns“ nicht viel bedeuten
    Das Urteil halte ich für sehr entscheidend. Unter anderem wegen der Definition Vieh.

    TSG § 1 (2) 3.
    Vieh:
    folgende Haustiere:
    a) Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
    b) Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
    c) Schafe und Ziegen,
    d) Schweine,
    e) Hasen, Kaninchen,
    f) Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel , Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
    g) Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
    h) Kameliden;

    Wenn jetzt bei den Tauben in Brieftauben und Tauben unterschieden wird - das ist ja keine eigene Spezies, sondern ein domestiziertes Tier, welches zur Nutzung gezüchtet wurde (Brieftaube) auf Geschwindigkeit. Auch wenn es heute ein Sport ist, da die Post oder Armee auf Tauben nicht mehrangewiesen ist, ist es immer noch eine Taube.

    Sollte die Entscheidung positiv für die Tauben fallen, kann man sehr wohl auf das Urteil pochen.

    Ich nehme kaum an, das auch nur ein Liebhaber hier im Forum seine Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken im Sinne der Gewinnerzielung Marke Geflügelwirtschaft "gezüchtet" hat.

    Es werden wohl eher Geflügel im selben Sinn wie Brieftauben gehalten, als "Sport", weil sie schön sind, man sie mag etc.

    Auch überzählige Brieftauben landen im Topf, ich beziehe häufig welche vom Züchter, sie werden also sehr wohl genutzt wie unsere Hühner etc. Er ißt auch die Eier.

    Wenn ich das auf meine Nandus beziehe - Laufvögel sind als Nutztier erfaßt, kein Mensch in Deutschland hält Nandus zur Mast und Schlachtung, weil sie im Verhältnis zum Strauß schlicht unwirtschaftlich sind, dummer Weise sind sie Laufvögel.

    Weiterhin, da ja auch "Risiko"tiere gekeult werden, also ansteckungsfähige oder verschleppende Tiere, ist die Entscheidung auch in dieser Hinsicht interessant.

    Es wird zwar argumentiert, weltweit hätte es noch keinen bekannten Fall bei Brieftauben gegeben, bei Tauben aber sehr wohl. Ob das ein überzeugendes Argument ist?
    Es hat hier auch noch keinen Fall bei Hühnern gegeben - und die keulen sie als erstes...

    Ich bin gespannt.

  5. #35
    Avatar von grünschnabel
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    Brieftauben in Wermsdorf müssen getötet werden

    OVG: Brieftauben in Wermsdorf müssen getötet werden

    Die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet in Wermsdorf müssen getötet werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die Entscheidung ist endgültig. Der Sperrbezirk war eingerichtet worden, nachdem die Tierseuche erstmals auf einem Geflügelhof in Deutschland festgestellt worden war.

    zuletzt aktualisiert: 12. April 2006 | 14:16
    Quelle: MDR 1 RADIO SACHSEN

    http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/2736565.html

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