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Thema: Tierhalterhaftpflicht für freilaufendes Geflügel?

  1. #1
    Avatar von Pralinchen
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    Tierhalterhaftpflicht für freilaufendes Geflügel?

    Hi Ihr Lieben,
    sagt mal gibt es sowas überhaupt?

    Mir kam heute die ernsthafte Frage wer haftet denn für Auffahrunfälle etc. die durch freilaufendes Hausgeflügel entstehen könnten? Oder deckt sowas die private Haftpflicht mit ab? Über die LBG habe ich nur die Flächen versichert, die Pferde und der Hund sind auch separat versichert. Die Hühner laufen umzäunt, aber die Enten.... Die Burschen haben ihre Jagdgründe erweitert und laufen mir durch den Wald auf die Straße hinaus. Über die Straße rüber kommen sie wieder auf meine Wiese. Nun dachte ich daß sie doch schlau genug sein müßten, um Fahrzeugen aus dem Weg zu gehen - nö. Stehen die drei Dödel wie angeklebt auf dem Asphalt und zwingen die Autos zum Bremsen. (Enten brauchen wohl etwas länger bis sie eine Situation eingeschätzt haben, am Ende waren sie heute doch noch vor mir zuhause.)

    LG, Andrea

  2. #2
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich Andrea
    Bei mir sind die Hunde (ganz genau definiert mit Chipnummer, Steuermarke etc) ebenso wie "Einige Hühner" in der Haftpflichtversicherung der Hausbewohner (Haushaltsversicherung) eingeschlossen. (insgesamt 12€ per Anno mehr, als ohne Tiere)

    Das Einzige, was man bei einer Haftpflichtversicherung beachten muss: Du musst Schuld sein, damit deine Versicherung zahlt. Bei unabwendbaren Ereignissen zahlt eine Haftpflicht nicht.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  3. #3
    Avatar von colourfuls
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    Hab mal schnell in meiner " Privathaftpflichtversicherung" nachgelesen

    unter Tiere

    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

    als Halter oder Hüter von Zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen-nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstiges Reit-u. Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

    Und weitere Abweichungen....
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

  4. #4
    Pöser Purche Avatar von Nopi
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    Hedwig-Holzbein
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    Moin,

    Mir kam heute die ernsthafte Frage wer haftet denn für Auffahrunfälle etc. die durch freilaufendes Hausgeflügel entstehen könnten?
    Uh, freilaufend wird wohl keine Versicherung abdecken.

    Unsere Schafe sind zb über unsere Privathaftpflicht mit versichert. Unser Hund benötigt eine eigene Haftpflicht. Am Besten fragst du direkt bei deiner Haftplicht nach, wie das bei deiner Versicherung gesehen wird. Schriftlich ist immer besser als mündlich.

    Gruß
    Stefan
    "Eier, wir brauchen Eier!" Zitat Oliver Kahn
    1,12 Marans; 0,1 Araucana; 0,4 Grünleger; 1,2 Laufenten; 1,3 Skudden; 1,0 Labrador; 1,2 Katzen

  5. #5
    Avatar von Flocke
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    Ich habe damals extra bei der Versicherung nachgefragt, weil eine Bundesstrasse vor der Haustür herführt. Ein Hüpfer über den Zaun und es wird gefährlich!
    Hühner, die der eigenen Verköstigung dienen (Fleisch bzw. Eier), sind in der Haftpflicht mitversichert. Ebenso andere Haustiere im überschaubaren Rahmen, was auch immer das konkret bedeutet...
    LG Flocke
    1,1 Welsumer, 0,2 Marans, 0,1 Vorwerk, 0,2 Italiener, 0,2 Westfälische Totleger, 0,2 Araucana, 0,2 Grünleger, 0,2 Königsberger, 0,1 Sussex, 0,1 Goldsperber, 0,1 Blausperber, 0,1 Amber, 1,2 Zwerg-Phönix-Seidi-Mixe, 0,3 Seidis

  6. #6
    Avatar von Pralinchen
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    Ok, dann muß ich den Versicherungsmakler anrufen. Lieber etwas zuviel als zuwenig versichert.

    LG, Andrea

  7. #7

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    Nun Kleintiere, wie Ziegen, Schafe, Hühner usw. sind grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies müsste eigentlich in den Sonderbedingungen für die PH versicherung aufgeführt sein, ebenso die Ausschlüsse. Hierzu zählen wie oben schon einmal ausgeführt, Hunde, Pferde, Rinder. Wenn man einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat, dann gelten die Tiere über die landwirtschaftliche Haftpflicht versichert. Bei einer Superdeckung können hier bis zu drei Hunde in der Prämie enthalten sein.

    Wenn eine Ente über die Straße watschelt und es kommt zu einem Auffahrunfall, so dürfte wohl der Autofahrer, welcher so stark gebremst hat, schuld am Unfall sein. Bzw. dürfte ihn eine Mitschuld treffen. Ich empfehle jeden seine entsprechenden Bedingungen anzuschauen. Leider kennen sich die sogenannten Fachleute in den Gesellschafte hier nicht so gut aus. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen.
    LG Ratisbona

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Trabern die zu
    zu langsam sind.

  8. #8
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    ich zitiere mal:Wenn eine Ente über die Straße watschelt und es kommt zu einem Auffahrunfall, so dürfte wohl der Autofahrer, welcher so stark gebremst hat, schuld am Unfall sein. Bzw. dürfte ihn eine Mitschuld treffen

    Gerade andersrum wird ein Schuh draus. Wenn der stark Bremsende den Unfall mit dem Tier verhindert hat, ist er als einziger Mitbeteiligter Schuldlos. (Auf Sicht fahren) Der Auffahrende wahr wohl etwas dicht dran. (Teilschuld)
    Der Halter der Ente wahr wohl sorglos (Teilschuld).

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #9
    Avatar von eierschachtel
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Wenn der stark Bremsende den Unfall mit dem Tier verhindert hat, ist er als einziger Mitbeteiligter Schuldlos. (Auf Sicht fahren) Der Auffahrende wahr wohl etwas dicht dran. (Teilschuld)
    Der Halter der Ente wahr wohl sorglos (Teilschuld).

    lg
    Willi
    wegen einer Ente darf man sicherlich keine Vollbremsung machen, damit muss der Hintermann nicht rechnen. Bremsen für Kleintiere bedeutet dann auch Mitschuld bei einem Unfall
    liebe Grüße
    Susi
    2,10 Seidis in allen Farben, 0,2 Sulmtaler, 1,2 große Lachse und 0,3 Araucana
    und 4 Hauben-Huhn-Mix -Damen ... ach ja... und jede Menge Kükis

  10. #10
    Pöser Purche Avatar von Nopi
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    Hedwig-Holzbein
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    Da kann man trefflich streiten... Bei einer Ente, außerorts, wird nicht gebremst, bei einer Ente, innerorts, wird gebremst.

    Innerorts ist es laut Landgericht Paderborn ok, der Auffahrer muss zahlen.
    "Eier, wir brauchen Eier!" Zitat Oliver Kahn
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