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Also, bei "uns in den Bergen" ist das klar geregelt; Hunde welche eigene Grundstücksgrenzen überschreiten, müssen an der Leine geführt werden. Maulkorb alleine ist schon nicht mehr genug. Der Gesetzgeber hat da strenge Regeln erlassen, weil mit den Kötern so viel Leid angerichtet wurde.
In Ihrem Fall (wahrscheinlich ist Ihnen der Täter bekannt)? Wobei ich mit dem "Täter" aber den Hundehalter meine. Niemals ist der Hund "selber schuld", es ist immer das überforderte Frauerl/Herrl, welche die "Waffe Hund" niemals führen dürften, bevor sie sich über die Grundzüge solch fleischfressenden Individuen klug machten!
Was würdet ihr machen?
Jedenfalls Anzeige erstatten, es geht nicht allein um "den Schaden". Auch künftigen Schäden wird damit vorgebeugt und dem Verursacher wird hiermit "von Amtswegen" werklärt, welche Verantwortung er mit der Hundehaltung tragen muss.
Mit der Anzeige verhindern Sie auch, dass (unter Umständen) ein Kind einen Angriff dieses Hundes "erleben" muss!
Liebe Grüße ...
Das ist kein guter Tag für den Hahn, wenn ihm die Füße gewaschen werden.
@ suppenhahn,
warum musst Du immer so übertreiben....
Viele Grüße Hoki
Hallo suppenhahn,
holla die Waldfee, ist Dir im Leben nie mal was passiert wo Du gedacht hast, ach du Sch........... oder Glück gehabt?
Eine Anzeige finde ich hier absolut fehl am Platz, der Hundebesitzer ist Einsichtig, will den Schaden regulieren und wird bestimmt seine Lehre daraus gezogen haben.......
Warum dann so einen Ärger vom Zaun brechen
LG Hühnerhuhn
Wenn Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
Böser streitsüchtiger Suppenhahn!![]()
Nee, Anzeige mach ich nicht. Solange der gute Mann einsichtig ist und für den Schaden aufkommt wird es unter "Unfall" abgeharkt. Auch hoffe ich dass weitere Tiere die wir gestern nicht mehr gefunden haben wieder auftauchen.
Hoffentlich bleibt es bei der Einsicht wenn ich ihm die Preise im Katalog zeige. Holla die Waldfee, unter 50€ läuft da nichts nach oben offen und kaum Auswahl.
Nee, Anzeige mach ich nicht. Solange der gute Mann einsichtig ist und für den Schaden aufkommt wird es unter "Unfall" abgeharkt.SUPER!
LG Hühnerhuhn
Wenn Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
Wen der Hundehalter eine Haftpflicht hat, sollte das kein Problem sein ...
Der Hundebesitzer ist wohl ein Laie, was Hühnerzucht betrifft. Um fair und ehrlich dem einen Schadensbetrag zu nennen, würde ich den Durchschnittspreis vom Katalog für die 2 Ausstellungshennen in Rechnung stellen. Für die anderen, nicht zur Ausstellung gemeldeten Hühner würde ich dann 50% berechnen - das ist dann aus meinen Augen fair.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, wie die Zwergseidenhühner (die können ja nicht fliegen) aus dem eingezäunten Bereich kommen können. Ich selbst habe keine Seidis und überall lese ich nur, dass die über keinen Zaun fliegen. Sollten die über den Zaun "klettern", also sich hochhangeln, dann würde ich zu einem nach innen abgeschrägten Stück Zaun auf den vorhandenen raten.
Lieben Gruß
Karin
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