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Thema: Hessen bitte melden

  1. #21

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    rauslassen?????????

    Hallo,
    ich bin auch aus einem kleinen Dorf in der Nähe von Bad-Homburg und ich habe keine ahnung wie es jetzt weitergeht, wenn ihr da was hört schreibt es bitte gleich rein damit ich bescheid weiß, meine mädels stehen schon in den Startlöscher.
    ich habe zwar eine Voliere gebaut allerdings ist die halt nicht mit dem Auslauf zu vergleichen.
    Also bitte wenn es was neues gibt schreibt mal.

  2. #22

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    aktuellste Pressemitteilung

    http://www.vogelgrippe.hessen.de

    infos zur Vogelgrippe, ganz unten rechts pdf datei

  3. #23

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    Wäre ja ganz nett gewesen, wenn an der pdf auch die Anlagen dran gewesen wären...
    Wenn das Huhn gackert auf dem Mist, weißt Du, was es heute ißt!

  4. #24

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    stimmt

    man könnte die ja direkt mal anschreiben und danach fragen ?

    Übrigens, wer von euch Hessen wäre an einer ´Demo in Frankfurt interessiert ?

    Ist erst mal ein Gedanke, den man aber mit entsprechender Mithilfe sicher gut umsetzen könnte, zumal die dortigen Verein in und um Frankfurt und Offenbach alle weiter einstallen müssen.

  5. #25

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    Hallo Hessen,

    ich habe mich einfach telefonisch beim zuständigen Veterinäramt Kassel gemeldet, als in der Zeitung stand, dass die Stallpflicht aufgehoben ist.
    Die haben gesagt, wenn das in der Zeitung steht, können meine Huhnies raus.

    Das war letzte Woche.
    Sie waren froh, dass sie wieder rauskonnten und haben sich gleich über meine Tomatenschößlinge hergemacht.

    Viele Grüsse

    P.S. Stimmt das, das sie am 15. August schon wieder eingesperrt werden müssen ?
    Eine Demo in Frankfurt wäre nicht schlecht, wenn das der Fall ist.

  6. #26

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    Ich denke, dass eine Kundgebung immer noch sehr wichtig ist, wir haben nur Ruhe vor dem sturm

    in Rumänien werden gerade wieder Millionen von Hühnern gekeult,

    sollte das nicht wieder Grund sein, auch hier die Bremse demnächst wieder anzuziehen ?

  7. #27

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    http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=2386283

    Geflügel in Rhein-Nähe bleibt im Stall
    Vogelgrippe: Lampertheim ist zweigeteilt/Biedensand wird als Risikogebiet angesehen

    Vom 17.05.2006


    LAMPERTHEIM Quer durch Lampertheim geht eine Grenze, die aber nur für Geflügelhalter von Bedeutung ist: Westlich der B 44 muss das Federvieh in den Ställen bleiben, östlich dieser Straße nicht.
    Von

    Oliver Lohmann

    Schon seit vier Wochen gilt Lampertheim nicht mehr als Beobachtungsgebiet wegen der Vogelgrippe, die im Bereich des Mannheimer Hafens aufgetaucht war. Weil in den 30 Tagen zuvor keine weiteren Fälle von mit dem gefährlichen Erreger H5N1 infizierten Tieren mehr aufgetaucht sind, durften auch Hunde und Katzen aufatmen. Hausarrest und Leinenzwang hatten ein Ende. Nur die Stallpflicht für Geflügel blieb bestehen.

    "Ab sofort kann Geflügel, sofern es nicht in unmittelbarer Nähe zu Feuchtbiotopen oder Flüssen gehalten wird, wieder im Freien gehalten werden", informiert das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Heppenheim. Im Landkreis Bergstraße ist das Restriktionsgebiet nur entlang des Rheins ausgewiesen: In Teilen der Gemeinden Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim besteht die Stallpflicht für Geflügel weiter bis Mitte August.

    Für das Kernstadtgebiet Lampertheim verläuft die Grenze des Restriktionsgebietes von Norden her wie folgt: die B 44 durch die Andreasstraße, Teile der Wormser Straße, Mannheimer Straße Richtung Mannheim bis zur Landesgrenze (westlicher Bereich in Richtung Lampertheimer Altrhein, Naturschutzgebiet Biedensand). "Das Risikogebiet hat das Hessische Umweltministerium in Zusammenarbeit mit der Vogelschutzwarte Frankfurt festgelegt. Gewässer wie der Bereich Biedensand sind bedeutende Vogelzucht- und -brutgebiete, hier ist das Risiko für Krankheiten eben höher als beispielsweise im Odenwald", erläutert Wolfgang Gabriel, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, auf Anfrage der LAMPERTHEIMER ZEITUNG. Doch die Tiere der Geflügelzüchter müssten nicht im geschlossenen Gebäude verbleiben, sie könnten auch in geeigneten Volieren gehalten werden. Es sollte in diesem Fall aber Rücksprache mit den Behörden gehalten werden.

    Für alles Geflügel, das außerhalb des Restriktionsgebietes gehalten wird, hat der Landkreis Bergstraße von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer Allgemeinverfügung zu erlassen. Die beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind dadurch automatisch genehmigt, es sei denn die Geflügelhaltung befindet sich im Restriktionsgebiet.

    Jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, muss dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz seinen Namen, Anschrift und Standort der Haltung anzeigen. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei in Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise die Sicherung des Tierbestandes gegen unbefugten Zutritt, Desinfektionsmaßnahmen und Schadnagerbekämpfung. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.

    Bei Freilandhaltung dürfen Enten und Gänse nicht zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten werden, da Enten und Gänse mit Geflügelpest infiziert sein können, ohne dass klinische Erscheinungen (Krankheitssymptome) vorliegen.

    Es besteht weiterhin auch in Kleinbeständen die Verpflichtung, das Geflügel auf das Vorliegen von Geflügelpest untersuchen zu lassen. Weitere Informationen sind aus der öffentlich bekannt gemachten Allgemeinverfügung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu entnehmen. Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind generell verboten. Ausnahmegenehmigungen können weiterhin auf Antrag durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erteilt werden.

    Unabhängig von der Lockerung der Stallpflicht sind alle Bürger weiterhin dazu aufgerufen, vermehrte Todesfälle von Wassergeflügel oder Greifvögeln den Behörden zu melden. Die Regelungen gelten erst einmal bis 15. August. Bis dahin gibt es möglicherweise ein Bundesgesetz, das andere Vorschriften beinhaltet. Je nachdem, wie sich die Vogelpest weiterentwickelt.

    Siehe auch "Amtliche Bekanntmachung des Kreises Bergstraße" auf Seite 9 dieser Ausgabe. Im Internet ist die Verordnung unter www. vogelgrippe.hessen.de.

  8. #28

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    http://www.echo-online.de/suedhessen...php3?id=373688

    Vortrag über Vogelgrippe


    BENSHEIM. „Die Vogelgrippe – globale Gefahr oder globale Hysterie“, so lautet das Thema eines Vortrags, zu dem die DGB-Ortsgruppe Bensheim einlädt. Am 24. Mai (Mittwoch) referiert der Ornithologe Peter Petermann ab 20 Uhr in der Weinstube Clara, Obere Grieselstraße. Petermann wurde mit einer Forschungsarbeit über Vögel am Amazonas promoviert. Er arbeitet für den World Wildlife Found (WWF) und für das Max-Planck-Institut.
    Wie es in der Einladung zu diesem Vortrag heißt, sind seit 1999 weltweit 100 Menschen an Vogelgrippe gestorben. Offiziell gilt: Der Vogelzug ist schuld, dass sich die Vogelgrippe auf drei Kontinente verbreitet hat. „Aber welche Erklärungen für die Ausbreitung der Viren gibt es? Hängt sie mit dem Handel mit Geflügelprodukten zusammen? Zum Beispiel mit dem Einsatz von Hühnerdung als Fischfutter in Teichen?“, wird in der Einladung gefragt.

    Mit einer globalisierten Nahrungsmittelindustrie, die schon beim Rinderwahn (BSE-)-Skandal eine Rolle spielte oder mit Forschungsprojekten auf der Nachbarinsel von Rügen wird die Vogelgrippe in Verbindung gebracht. Alternativen zur „Vogelzug-Hypothese“ seien von den Medien weitgehend ignoriert worden.

  9. #29

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    http://www.echo-online.de/suedhessen...php3?id=373562


    Stallpflicht in Teilen aufgehoben
    Geflügelpest: Kreis-Veterinäramt informiert über aktuelle Regelungen und Restriktionsgebiete

    KREIS GROSS-GERAU. Ab sofort kann Geflügel – außer in unmittelbarer Nähe zu Feuchtbiotopen oder Flüssen – wieder im Freien gehalten werden. Dies gilt, wie das Kreis-Veterinäramt gestern mitteilte, für Büttelborn, Allmendfeld, Klein-Rohrheim, Ginsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Leeheim, Wolfskehlen, Crumstadt, Teile Rüsselsheims, die Gemarkung Trebur von Astheim bis zur westlichen Grenze am Abwasserpumpwerk/Brückenweg und für das Geinsheimer Ortsgebiet bis zur westlichen Grenze.
    Das Restriktionsgebiet (Wildvogelrastgebiete), in dem das Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten ist und in dem keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden dürfen, wurde vom Land festgelegt. Im Kreis Groß-Gerau verläuft es längs des Rheins einschließlich Kühkopf und Mainmündung. Betroffen sind Teile der Stadt Gernsheim, Biebesheim, Stockstadt, Goddelau, Philippshospital und Erfelden, Teile Astheims und Ginsheims, Gustavsburg, Teile Bischofsheims, Rüsselsheims und Raunheims sowie Gesamt-Kelsterbach.

    In diesen Gebieten muss Hausgeflügel grundsätzlich weiter in geschlossenen Ställen oder in überdachten und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Volieren gehalten werden. Die Stallpflicht für diese Gebiete besteht zunächst bis zum 15. August weiter.

    Für Geflügelhaltungen, die sich außerhalb des Restriktionsgebietes befinden, hat der Kreis von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Ausnahmegenehmigung zu erlassen. Jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, muss dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Namen, Anschrift und Standort der Haltung anzeigen. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei in Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

    Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind generell verboten. Ausnahmegenehmigungen können aber auf Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden.

    Die Geflügel-Aufstallungsverordnung und Informationen zur Geflügelpest können im Internet unter www.vogelgrippe.hessen.de aufgerufen werden.

    Weitere Auskünfte bezüglich der Geflügelpest und der bestehenden Restriktionsgebiete im Kreis erteilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon 06152 98 750.

  10. #30
    Avatar von jesses1
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    Direkt am Main noch Stallpflicht
    Für Vogelgrippe kein Hinweis gefunden

    Vom 18.05.2006

    red. MAIN-TAUNUS Fast im gesamten Main-Taunus-Kreis ist die Freilandhaltung von Geflügel unter Auflagen wieder erlaubt. Der Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher als Dezernent für das Veterinärwesen hat die im Zuge der Vogelgrippe in Deutschland verhängte Stallpflicht in den meisten Gebieten aufgehoben. Dies lässt eine neue Bundesverordnung vom 9. Mai zu, nach denen die Landkreise Ausnahmen von der Stallpflicht erlauben können.

    "Das ist eine gute Nachricht für den Main-Taunus-Kreis", unterstreicht Hielscher. "Bei allen Untersuchungen im Kreis wurde keine Geflügelpest festgestellt". Bisher seien 105 Proben von Enten, Gänsen und Greifvögeln entnommen und untersucht worden. In einer amtlichen Bekanntmachung wird das Nähere geregelt. Wer sein Geflügel aus dem Stall lassen will, muss dies lediglich dem Amt für Veterinärwesen in der Kreisverwaltung anzeigen.

    Keine Ausnahme von der Stallpflicht wird es laut Hielscher allerdings für den Bereich direkt am Main geben. Ein Uferstreifen von 500 Metern Breite wurde als Risikogebiet eingestuft. Für dieses Gebiet gilt weiterhin die Stallpflicht, weil hier wilde Wasservögel rasten oder brüten und die Seuchengefahr somit größer ist als im übrigen Kreis. Wie Hielscher erläutert, hatte die bundeseinheitlich verfügte Stallpflicht mit zunehmender Dauer nicht nur die Halter vor Probleme gestellt, sondern sei auch bedrohlich für die Tiere selbst geworden. Die beginnende Brutzeit führe zu aggressiven Kämpfen um die Rangordnung. Weil die Tiere im engen Stall keine Ausweichmöglichkeiten hätten, endeten manche dieser Auseinandersetzungen blutig. Die Aufhebung des Stallpflicht sei deshalb jetzt auch ein Gebot des Tierschutzes, so Hielscher. Die Halter dürfen ihr Geflügel allerdings nur unter bestimmten Bedingungen aus dem Stall lassen. Beispielsweise müssen Hühner und Wassergeflügel - also Enten und Gänse - getrennt gehalten werden. Weiter gibt es strenge Bestimmungen zur Hygiene, zu Untersuchungen und zur Registrierung der Tiere. In einer amtlichen Bekanntmachung werden alle Geflügelhalter über die Details dazu informiert.

    Weitere Informationen sowie die amtliche Bekanntmachung gibt es im Internet unter www.mtk.org unter dem Stichwort Vogelgrippe oder telefonisch beim Amt für Veterinärwesen (06192/201-1312):
    Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter, oder es bleibt wie es ist!

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