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Stadt und Landkreis Lüneburg
Geflügelzüchter Ernst Schiemann aus Adendorf ist erleichtert: Seine Hühner durften gestern wieder aus dem Stall. Der Landkreis Lüneburg hat die Stallpflicht gestern für einige Gebiete wieder aufgehoben.
Foto: t&w
Geflügelzüchter atmen auf
Stallpflicht für weite Gebiete im Kreis aufgehoben
jm Lüneburg. Der Landkreis hat die Stallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben. Im Gebiet südlich der Verbindungslinie Neetzekanal bis Stadt Bleckede darf das Geflügel ab sofort wieder raus. Für Gebiete nördlich davon sowie das gesamte Amt Neuhaus gilt weiterhin die Stallpflicht.
"Eine unglaubliche Erleichterung für Tier und Mensch", nennt Geflügelzüchter Ernst Schiemann die Aufhebung. Bei der Hitze sei es für die Tiere qualvoll gewesen, auf so engem Raum zu hausen. "Der Rasen ist schon so hoch gewachsen. Jetzt können meine Tiere endlich wieder toben und kratzen", freut sich der Adendorfer.
Bereits am Mittwoch hatte die Bundesregierung die Stallpflicht gelockert (die LZ berichtete). Nach dieser Verordnung und Vorgaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums war es dem Landkreis überlassen, Gebiete von der Stallpflicht zu befreien. "Freilandhaltung muss dem Veterinäramt aber unverzüglich mitgeteilt werden", betont Amtstierarzt Thomas Volksdorf.
In welchen Gebieten die Stallpflicht aufgehoben ist oder weiterhin gilt, erfahren Sie aus der Allgemeinverfügung, die auf Seite 26 abgedruckt ist.
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