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Thema: Darf ich die Nachbarn zur Rechenschaft ziehen?

  1. #51
    Avatar von acer
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    Zitat Zitat von der Zwerg Beitrag anzeigen
    Hallo
    Es ist nur eine iedee, es gibt um den Vogelreiher von Gartenteich fern zuhalten, Rasensprenger artige Gerätschaften, die Peer Bewegungsmelder gesteuert werden.
    Also Reiher kommt, bekommt Wasser ab....ist weg.
    Das könnte sicher auch bei Katzen gehen
    http://www2.westfalia.de/shops/garte...hrem_teich.htm
    Das ist der bisher beste Vorschlag den ich hier gelesen habe.

  2. #52
    Avatar von July-Plankton
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    Aber wie soll das gehen, wenn die Hühner auch noch da sind? Die würden dann auch unter Dauerfeuer aus der Wasserpistole stehen.
    Das hieße ja, sie legt einen Schutzwall zwischen den Zaun von sich zum Nachbarn.
    Der Mehraufwand dafür stünde in keinem Verhältnis zum Stromzaun.


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  3. #53
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    Zitat Zitat von July-Plankton Beitrag anzeigen
    Aber wie soll das gehen, wenn die Hühner auch noch da sind? Die würden dann auch unter Dauerfeuer aus der Wasserpistole stehen.
    Das hieße ja, sie legt einen Schutzwall zwischen den Zaun von sich zum Nachbarn.
    Der Mehraufwand dafür stünde in keinem Verhältnis zum Stromzaun.
    Und nicht zu vergessen dass man auch selber Opfer des Wasserstrahles werden kann wenn man vergisst das Ding auszuschalten (weil man im überwachten Bereich etwas zu tun hat).

  4. #54

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    Hallo
    Ich dachte das man das so anbringt das es nur auslöst wen jemand über den Zaun springt. Also zu hoch für die Hühner. Damit die Katze nicht in das Gehänge kommt.
    Oder Mann macht mal denn Versuch einer Schock Therapie. Die Hühner einsperren, Katze kommen lassen .... Und dann mal voll mit dem Wasser treffen lassen. Dann hat Mann selber keine Hand angelegt aber die Katze hat ein Schreck bekommen. Manchmal reicht das schon.

    Sie zu fangen und ins Heim zu bringen, ist nicht nur unter aller Sau, da du den Besitzer ja kennst. Ich würde das als irgendwas zwischen Entführung und Diebstahl ansehen. Und das ist sicher nicht gut für die nachtberschaft. Und die werden schon darauf kommen wer das war. Mal davon ab das das strafbar ist.

    Könnte man nicht als schnelle Hilfe den Tieren ein oder mehrere große Kartons (Tür Ausschnitt ) in das Gehänge stellen. Etwas mittig so das sie sich schnell verstecken können wen die Katze auftaucht?
    Gruss
    Geändert von der Zwerg (05.05.2013 um 09:13 Uhr)

  5. #55
    Schrabmanenstalker Avatar von Kratzeputz
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    An sich find ich die Idee richtig, aber ... in den Frostperioden?

  6. #56
    Marans-Bändigerin Avatar von Sundi75
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    Zitat Zitat von der Zwerg Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich dachte das man das so anbringt das es nur auslöst wen jemand über den Zaun springt. Also zu hoch für die Hühner. Damit die Katze nicht in das Gehänge kommt.
    Oder Mann macht mal denn Versuch einer Schock Therapie. Die Hühner einsperren, Katze kommen lassen .... Und dann mal voll mit dem Wasser treffen lassen. Dann hat Mann selber keine Hand angelegt aber die Katze hat ein Schreck bekommen. Manchmal reicht das schon.

    Sie zu fangen und ins Heim zu bringen, ist nicht nur unter aller Sau, da du den Besitzer ja kennst. Ich würde das als irgendwas zwischen Entführung und Diebstahl ansehen. Und das ist sicher nicht gut für die nachtberschaft. Und die werden schon darauf kommen wer das war. Mal davon ab das das strafbar ist.

    Könnte man nicht als schnelle Hilfe den Tieren ein oder mehrere große Kartons (Tür Ausschnitt ) in das Gehänge stellen. Etwas mittig so das sie sich schnell verstecken können wen die Katze auftaucht?
    Gruss
    Ist nicht strafbar!!! Ich darf mein Eigentum schützen insofern das im rahmen des Gesetzes sich bewegt.Und ne Katze einfangen und ins Tierheim verfrachten ist nicht strafbar,egal ob ich den Besitzer kenne oder nicht.
    Ich glaube das da schon vieles mehr zwischen den beiden Fronten vorgefallen ist,ansonsten würde ich mich nicht so über ne Katze aufpudeln die eventuell einem meiner Hühner einen Herzinfarkt bescheert hat.
    Züchte:Marans s/k 2.9,0.2bl/k, Dt.Modeneser andalf. & schwarz,King weiß Hobby:Bunte Hühnertruppe 1.14,Beneschauer,Giant Homer,Strasser ,Arab.Trommeltauben,Goldgimpeltauben,

  7. #57

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    Bei Entführung muss es sich um einen Menschen handeln, bei Diebstahl fehlt der Zueignungswille, da derjenige die Katze ja nicht behalten möchte.
    Es könnte sich allenfalls um eine Nötigung handeln da Du den Katzenbesitzer ja zu einer Unterlassung (das Rauslassen der Katze) bringen möchtest.
    Allerdings fehlt hier die Rechtswidrigkeit.
    Daher wäre das Ganze wohl kaum strafbar.

  8. #58

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    Ich denke, als Sofortmaßnahme wäre es erst mal sinnvoll, wie schon Zwerg sagte, den Hühnern in ihrem Gehege eine Deckung zu bieten. Damit sie nicht wie verrückt auf und ab rennen um doch immer vom Zaun aufgehalten und dann doch von der Katze gejagt zu werden. So eine Deckung gehört doch eigentlich in jedes Freilaufgehege, auch damit die Hennen sich vor Raubvögeln zurück ziehen können.
    Die Katze in einer Falle zu fange und ins Tierheim zu bringen finde ich schon eine etwas harte Maßnahme, allerdings finde ich die Aussagen des Nachbarn auch ziemlich unverschämt. Aus eigener Erfahrung (ich habe so eine Falle für die streunenden Katzen hier, damit werden sie gefangen und nach der Kastration wieder frei gelassen) kann ich sagen, dass eine Katze nur einmal da rein gehen wird. Vor allem eine Katze die keinen Hunger leidet wird sich da drin kein zweites Mal fangen lassen. Eine Dauerlösung ist das also eher nicht.
    Hast du die Falle schon aufgestellt? Was tust du rein? Mit normalem Katzenfutter wirst du eine gut gefütterte Katze nicht locken können. Leber funktioniert gut, oder Leberwurst. Braucht es denn überhaupt eine Falle? Lässt sie sich von dir nicht anfassen?
    Haben deine Nachbarn Kinder? Auch wenn der Verlust der Henne und die Ignoranz der Nachbarn furchtbar ist, wenn da Kinder im Spiel sind, die die Katze heiß und innig lieben, dann würde ich es nicht übers Herz bringen, die Katze weg zu schaffen....
    Was machst du, wenn deine Nachbarn ihre Katze im Tierheim nicht wieder finden? Sagst du ihnen dann, wohin du sie gebracht hast?
    Geändert von schwalbe (05.05.2013 um 16:48 Uhr)
    Chabos 1,2,1 Zwerghuhnmischling 0,1, Grünleger 0,1, Zwergwyandotten 0,0,4 außerdem: Hund, Katzen, Pferde

  9. #59

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    Hallo
    Ich bin mir sicher das das einfangen einer Katze, von der bekannt ist das sie von den Nachbarn ist, und das sie dann woanders hinbringen, ist Diebstahl und somit nicht erlaubt. Mann muss die Katze dulden.
    Und was meint ihr wie die im Tierheim reagieren wenn du den sagst das ist Nachbars Katze.....

  10. #60

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    @ Der Zwerg

    Das ist leider vollkommen falsch!!
    Zum Diebstahl gehört der sogenannte Zueignungswille.
    Dieser beinhaltet, dass sich Jemand die Sache aneignet und zumindest vorübergehend im Besitz einer Sache halten möchte.
    Dies möchte er aber nicht wenn er die Katze gleich im Tierheim abgeben will.
    Gleichzeitig muss er auch den Berechtigten dauerhaft um die Sache enteignen wollen. Auch dies ist nicht gegeben, da er ihm die Möglichkeit gibt die Katze im Tierheim wieder abzuholen.
    Weiterhin gehört zum Diebstahl die Wegnahme!
    Auch diese ist nicht gegeben da der Berechtigte im Moment der "Wegnahme" keine Verfügungsgewalt ausübt!
    Es kann KEIN Diebstahl gem § 242 StGB sein.
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtspfindung!!!

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