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Thema: Baugenehmigung für das neue Hühnerhaus ?

  1. #1
    Avatar von <Landhuhn>
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    Fragezeichen Baugenehmigung für das neue Hühnerhaus ?

    Hallo habe mal wieder ne Frage ,
    ich habe mir ein Gartenhaus gekauft welches die Maße 3x3m hat ,mit Dachüberstandt 3,2x3,2m,
    das Haus soll auch ein kleines Fundament haben so 15-20 cm dick oder so.
    Brauch ich dafür eine Baugenehmigung ,habe im Internet soviel verschiedenes gesehen das ich nicht weiß was denn jetzt stimmt.
    Das Haus ist natürlich für die lieben Hühner,ich wohne in einem ländlich gelegendem Dorf,ja das wäre glaube ich nun alles was es zusagen gäbe...achja 3m grenzabstand wären möglich.....

  2. #2
    Avatar von <Landhuhn>
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    Hat denn keiner Erfahrung damit?...

  3. #3
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Icxh würde beim Bauamt nachfragen denn es gibt für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Vorschriften. Ortsbereich ist zb was anderes als Außenbereich.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  4. #4
    Wachtelzüchter Avatar von Edelweiß
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    Wir wollten sowas auch machen und haben beim Bauamt nachgefragt. Die waren so wahnsinnig pingelig ich sags Dir!
    Wir hätten das an den Zauen ran gebaut. Hinter uns ist keiner nur ein Feldweg und dann Felder und Äcker. Wir hätten uns von den Bauern der Felder eine schriftliche Genehmigung holen müssen, dass sie einverstanden sind, wenn das Gartenhaus Schatten wirft und so ging das!!!
    Wachtelzucht in Wildfarben und Perl-Fee

  5. #5
    Avatar von K1rin
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    Soweit mir bekannt ist, braucht man für jedes Gebäude mit Fundament erst mal eine Baugenehmigung. Nicht mal ein Gartenhaus irgendwo im nirgendwo darf man bauen ohne Genehmigung.
    Lieben Gruß
    Karin

  6. #6

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    Hier findest du die Landesbauordnung für S-H http://www.gesetze-rechtsprechung.sh...=true&aiz=true.
    Dazu: §
    63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
    (1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
    a)Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit
    Ausnahme von Garagen, Verkaufs-und Ausstellungsständen bis zu
    30 m³ im
    Außenbereich bis zu 10 m³
    umbauten Raumes,...“

    Sofern du nicht das nicht im Außenbereich errichten willst,
    ist dieses Gartenhaus genehmigungsfrei ( der Dachüberstand zählt nicht mit,
    sofern darunter der Boden nicht befestigt wird ).
    Als Außenbereich wird grundsätzlich der Bezirk eines Gebietes bezeichnet, der der Landwirtschaft vorbehalten ist,
    und (gr.) Bauvorhaben i.d.R. nur privilegierten Landwirten genehmigt werden. ( "Privilegiert" bedeutet in diesem Fall,
    das die LWS auf Dauerhaftigkeit geprüft wurde.)


  7. #7

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    bis 20Kubik meter umbauter raum ist ein Gartenhäuschen,Hühnerstall nicht genemigungspflichtig!!!mit oder ohne Fundament.Ich habe als Fundament in sand gelegte Betonplatten 30x30 genommen langt vollkommen,und eine Hütte 3x3x2,10m darauf gestellt im Baumarkt nachfragen die verkaufen Gartenhäuser die wissen es auch.nicht bei den Ämtern nachfragen ,da kommt wenn du Pech hast ein Übereifriger Beamter und macht dir das leben schwer.
    Geändert von Grüne Wiese (06.05.2013 um 19:27 Uhr)

  8. #8

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    Hi,

    also grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig ist Quatsch. Ich wohne in BW, was grundsätzlich 30 m³ bedeuten würde, aber bei uns sind einfach keine Nebengebäude zugelassen. Keine. Punkt.

    Also ich würd mich eher vorher mal beim Bauamt erkundigen. Ob du dich dann daran hälst oder nicht, ist eine andere Sache...

  9. #9

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    Hier steht das was für Schleswig-Holstein gilt. Und da der Themenersteller (wo ist er hin ) in S-H wohnt,
    ist das das für ihn gültige:
    Zitat Zitat von Nicolina Beitrag anzeigen
    Hier findest du die Landesbauordnung für S-H http://www.gesetze-rechtsprechung.sh...=true&aiz=true.
    Dazu: §
    63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
    (1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
    a)Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit
    Ausnahme von Garagen, Verkaufs-und Ausstellungsständen bis zu
    30 m³ im
    Außenbereich bis zu 10 m³
    umbauten Raumes,...“

    Sofern du nicht das nicht im Außenbereich errichten willst,
    ist dieses Gartenhaus genehmigungsfrei ( der Dachüberstand zählt nicht mit,
    sofern darunter der Boden nicht befestigt wird ).
    Als Außenbereich wird grundsätzlich der Bezirk eines Gebietes bezeichnet, der der Landwirtschaft vorbehalten ist,
    und (gr.) Bauvorhaben i.d.R. nur privilegierten Landwirten genehmigt werden. ( "Privilegiert" bedeutet in diesem Fall,
    das die LWS auf Dauerhaftigkeit geprüft wurde.)


  10. #10

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    MarcelH. Schau mal in der Landesbauordnung nach,dann wirst du Feststellen das deine Aussage QUATSCH ist PUNKT ach bei meiner nachfrage bei einem mir gut bekannten Bauleiter wurde mir zugesichert das 30m3 umbauter raum genemigungsfrei ist,Sonst müsste jedes Gartenhäuschen genemigt werden:jaaaa
    also erst informieren und dann Schreiben,das andere QUATSCH schreiben.

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