Hallo,
nachdem ich im Februar einen Bauantrag für einen Hühnerstall auf unserem Grundstück im allgemeinen Wohngebiet gestellt habe, ist heute endlich die Genehmigung eingegangen. Als Auflage wurde mir jedoch nur gestattet lediglich maximal 10 Hühner und keinen Hahn zu halten.
Der Stall ist ein Blockhaus ca 1,8 x 1,8m mit angelehnter etwa genauso grosser Voliere als Schlechtwetter- Asyl. Weiterhin stehen im Garten etwa 350qm Wiese zur Verfügung. Der Stall wird doppelwandig isoliert: 19mm Aussen, 29mm Luftschicht Mitte, 12mm OSB Platte innen und mit einer elektrischen Hühnerklappe mit Zeitschaltuhr versehen, um die Nerven der Nachbarn zu schonen.
Leider hat es das Bauamt wenig interessiert, welchen Aufwand ich betreibe um das Lärmniveau gering zu halten und die Haltung eines Hahnes abgelehnt!! Auch das mein Grundstück frontal an eine Landstrasse, rechts an ein unbebautes Grundstück und rechts an eine Garage angrenzt, scheint nicht von Bedeutung.
Ich habe dort gleich angerufen und mal nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Entscheidung beruht. Als ich den Sachverhalt nochmal geschildert habe, und auch wegen artgerechter Haltung die Entscheidung in Frage gestellt habe, hat man mir versprochen, die Angelegenheit nochmal zu Prüfen und mir in den nächsten Wochen mitzuteilen, ob sich noch etwas daran ändern lässt.
Vielleicht ist ja jemand im Forum, der sich mit der Rechtslage auskennt- darf das Bauamt die Haltung eines Hahnes in einem allgemeinen Wohngebiet verbieten?? Wenn nicht- lohnt sich ein Einspruch (auf dem Bescheid steht, dass bei erfolglosem Einspruches die Kosten des Verfahrens dem Einspruchseinleger in Rechnung gestellt werden- bisherige Kosten des Bauantrages sind schon 80,00)
Die Menge der Hühner wäre ja schon ok, für viel mehr ist der Stall eh nicht vorgesehen. Aber ohne Hahn geht doch gar nicht, oder?
Wäre dankbar für jeden Rat, wie sind Eure Erfahrungen mit dem Bauamt?
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