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Thema: Baugenehmigung Hühnerstall mit Auflage ohne Hahn

  1. #1

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    Baugenehmigung Hühnerstall mit Auflage ohne Hahn

    Hallo,
    nachdem ich im Februar einen Bauantrag für einen Hühnerstall auf unserem Grundstück im allgemeinen Wohngebiet gestellt habe, ist heute endlich die Genehmigung eingegangen. Als Auflage wurde mir jedoch nur gestattet lediglich maximal 10 Hühner und keinen Hahn zu halten.

    Der Stall ist ein Blockhaus ca 1,8 x 1,8m mit angelehnter etwa genauso grosser Voliere als Schlechtwetter- Asyl. Weiterhin stehen im Garten etwa 350qm Wiese zur Verfügung. Der Stall wird doppelwandig isoliert: 19mm Aussen, 29mm Luftschicht Mitte, 12mm OSB Platte innen und mit einer elektrischen Hühnerklappe mit Zeitschaltuhr versehen, um die Nerven der Nachbarn zu schonen.

    Leider hat es das Bauamt wenig interessiert, welchen Aufwand ich betreibe um das Lärmniveau gering zu halten und die Haltung eines Hahnes abgelehnt!! Auch das mein Grundstück frontal an eine Landstrasse, rechts an ein unbebautes Grundstück und rechts an eine Garage angrenzt, scheint nicht von Bedeutung.

    Ich habe dort gleich angerufen und mal nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Entscheidung beruht. Als ich den Sachverhalt nochmal geschildert habe, und auch wegen artgerechter Haltung die Entscheidung in Frage gestellt habe, hat man mir versprochen, die Angelegenheit nochmal zu Prüfen und mir in den nächsten Wochen mitzuteilen, ob sich noch etwas daran ändern lässt.

    Vielleicht ist ja jemand im Forum, der sich mit der Rechtslage auskennt- darf das Bauamt die Haltung eines Hahnes in einem allgemeinen Wohngebiet verbieten?? Wenn nicht- lohnt sich ein Einspruch (auf dem Bescheid steht, dass bei erfolglosem Einspruches die Kosten des Verfahrens dem Einspruchseinleger in Rechnung gestellt werden- bisherige Kosten des Bauantrages sind schon 80,00)

    Die Menge der Hühner wäre ja schon ok, für viel mehr ist der Stall eh nicht vorgesehen. Aber ohne Hahn geht doch gar nicht, oder?

    Wäre dankbar für jeden Rat, wie sind Eure Erfahrungen mit dem Bauamt?

  2. #2

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    Hallo,

    mit dem Bauamt in Hessen kenne ich mich nicht aus.

    Aber wieso geht geht es ohne Hahn gar nicht Die Hennen legen auch Eier ohne Hahn!

    Ich muß auf einen Hahn auch verzichten; nicht weil ich das Bauamt hier befragt habe, sondern weil ich Rücksicht auf Nachbars Enkel genommen habe-der Nachbar hat seinen Hahn weggegeben, weil sein Enkel davon immer aufgewacht war- meine Kinder hat das Hahnengekrähe nicht gestört! Also wär da aber ein Streit vorprogrammiert gewesen- und das muß ja nicht sein!
    Klar, der Hahn hat schon vielfältige Aufgaben in einer Truppe, er beschützt seine Mädel, schlichtet Streit etc. und Du könntest Küken haben. Aber so wie Du die Sache darstellst, hört sich das nicht nach Züchten oder Küken an..oder doch?
    Hast Du mal mit Deinen Nachbarn gesprochen? Was sagen die zu einem Hahn? ...letztendlich wo kein Kläger, da keine Anklage...
    LG, Tina

  3. #3
    Avatar von Waldfrau2
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    Küken gehen auch ohne Hahn, man kann sich ja befruchtete Bruteier kaufen - allerdings hat man danach meist einige Hähne. Wobei ich mal sage, Hahn fängt da an, wo es kräht, also am besten eine Rasse wählen, die sehr spät kräht (z. B. Sussex oder Lachshühner). Die Rechtslage hängt z. B. auch vom Bebauungsplan ab, das ist alles ganz individuell. Vielleicht mal nachfragen, wo man das nachlesen kann?

    Aber andererseits - wenn das Grundstück (zumindest jetzt) so einzeln liegt, dürfte doch eigentlich gar kein Hahn danach krähen, ob da einer ist, oder? Solange das Amt nicht kontrolliert, könntet Ihr ja einen laufen lassen, zumindest bis sich jemand beschwert.

    Hühner ohne Hahn geht aber schon, natürlich ist es mit noch schöner.
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  4. #4
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich
    Nur mal so als Idee:
    Nimm einen Paduaner-, oder Seidenhahn.
    Da manchmal Hennen krähen, wenn sie keinen Hahn haben (oder auch so), soll irgendwer, der kein Sachverständiger ist, behaupten du hätteset einen Hahn. Ja welche Henne ist denn nun der Hahn?

    Nicht alles ohne lange Schwanzfedern und Schmuckgefieder ist eine Henne.....

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  5. #5
    Avatar von <Landhuhn>
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    Hallo,
    ja.. mit dem Bauamt ist das so ne Sache ...
    zu deiner Isolierung,ist ja schön das du es deinen Hühnern schön machen willst aber hast du bei den Hohlräumen an die Mäuse/Ratten gedacht?
    Hatte auch Hohlräume gelassen und dann waren die Viecher auch da aber dann mit viel Gift bekämpft.
    Den Hahn darfst du meine ich in einer landwirtschaftlichen gelegenen Ort haben auch wenn die Nachbarn das nicht wollen aber wie das in Hessen ist weiß ich nicht
    <Landhuhn>

  6. #6
    Avatar von Friese
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    Hallo,

    Ich wohne in Baden-Wuerttemberg, aber dort hat man mir auch die Anzahl der zu haltenden Hühner eingeschränkt (ich darf 6 Hennen halten) und einen Hahn nicht gestattet. Man hat mir erklärt, dass die Bestimmungen davon abhingen, ob man in einem reinen Wohngebiet wohnt oder in einem Mischgebiet. Ich wohne im reinen Wohngebiet. Das zeigt, dass auf jeden Fall auch andere Gemeinden als Deine solche Bestimmungen haben. Ob diese Bestimmungen allerdings wirklich rechtens sind, weiss ich nicht, aber fürchte es schon fast. Für mich ist aber die Anzahl kein Problem (hatte eh nur 4 Hennen), und ich kann auch ohne Hahn leben, obwohl ich auch gerne einen hätte.
    Ich würde vielleicht mal fragen, was passiert, wenn Du Küken hast und ein Hahn dabei ist. Musst Du das Tier gleich abschaffen/schlachten, sobald das klar wird, wer Männlein und wer Weiblein ist, oder sind die bei Euch so tolerant, dass die Stadt erst eingreift, wenn Beschwerden seitens der Nachbarn kommen? In meiner Stadt ist die Haltung von Hähnen offiziell nicht gestattet, aber man hört mehrere Hähne im Stadtgebiet munter vor sich hin krähen. Das zeigt, dass die Stadt erst eingreift, wenn Beschwerden kommen. Dann wird man allerdings wohl dazu aufgefordert, dass Tier abzuschaffen.

    Viele Grüße,
    Jens

  7. #7

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    (Mit Hausbesitzerrechtsschutz) zum Anwalt gehen und Einspruch einlegen.

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