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Thema: Tierabgabevertrag

  1. #1

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    Tierabgabevertrag

    Hallo Ihr Foris,
    so manches Mal bin ich echt am überlegen ob ich mit den Käufern meiner Tiere einen Tierabgabevertrag mache. Wo z.B. beinhaltet ist das sie dazu verpflichtet sind gegen New Castle zu impfen, die Tiere beim Tierseuchenfond anzumelden oder gegen was die von mir gezüchteten und gehaltenen Tiere geimpft sind u.s.w und so fort. Die Unwissenheit ist echt erschreckend. Wie seht Ihr das? Viele werden denken das es quatsch ist doch was könnte man noch so in einen Vertrag einbringen damit er Bestand hat?
    Freue mich auf eine rege Beteiligung.

    VG Keks

  2. #2
    Avatar von legaspi96
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    Wichtiger als diesen ganzen Impfkram finde ich, das die Tiere ordentlich gehalten und gefüttert werden. Das kann man bei etwas Menschenkenntnis im Gespräch herausfinden oder aber sich vor Ort ansehen.
    Grüße
    Monika
    Hühner sind Menschen wie Du und ich, nur das sie zur Hausordnung Hackordnung sagen.


  3. #3

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    Wozu einen Vertrag? Mach stattdessen lieber einen Infozettel mit den wichtigsten Fütterungs, Haltungs und Impfregeln!
    Gruß Michael

    3,20 Lakenfelder

  4. #4
    Avatar von Pudding
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    ja schliese mich Bollenfeld an ein Infoblatt wäre Zweckmäßiger aber mit einem Abschnitt wo die neuen Besitzer es auch Unterschreiben so kann keiner sagen das hab ich nicht bekommen!

  5. #5
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich
    Außer bei Hunden (die ich nicht esse), würde ich nur unterschreiben: gekauft, wie gesehen.
    Was kann es dich interessieren, was ich mit meinem Eigentum mache? Wenn ich 3 Tage nach dem Kauf draufkomme, der Hahn passt doch nicht in die Gruppe, dann esse ich ihn. Oder, wenn zu wenig dran ist, kriegen die Suppe mit wenig Fleisch, die Hunde. Warum sollte ich ihn dafür impfen?

    Und du kommst 2 Jahre später und willst die Haltung deines Hahnes, der schon längst nicht mehr im Kanal schwimmt, überprüfen? Reicht doch, dass ich für einen mageren Suppenhahn zu viel bezahlt habe? Oder nicht.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  6. #6
    Avatar von Raichan
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    Unterschreiben? Warum?
    Ganz ehrlich, ich würde dem Verkäufer der Hühner, bei dem ich was unterschreiben müsste, 'nen Vogel zeigen und mich auf den Rückweg machen.
    Da würde ich mir ja vorkommen als ob man mich für geistig nicht ganz reif hält.

    Infoblatt ist gut, Unterschrift geht gar nicht.
    Geändert von Raichan (21.06.2013 um 18:09 Uhr)

  7. #7

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    Das kann man sich sparen wenn man schaut wem man seine Tiere verkauft. Ich hatte schon mehr als einmal
    Leute auf dem Hof denen ich sagte " Ich verkaufe Ihnen keine Tiere". Es gab bisher nr einmal Zoff den ich aber recht flott im Keime erstickt habe. Wenn mir die Einstellung nicht passt bleiben die Tiere hier.
    LG,
    Olly


  8. #8
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Und das sagt einer, der sogar Schlachten lehrt.

    Also hast du die Wahl: Verkaufen, an diesen Kunden, oder eben nicht.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (21.06.2013 um 18:34 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #9

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    Willi mein steinreiches Busenkumpelchen,
    Zu mir kann auch jemand kommen der sagt " Ich brauche was für die Suppe", wenn Er aber sagt das Er 12 Tiere auf einem qm Stall halten will, jage ich Ihn vom Hof. Wenn wir die Tiere ausbeuten, sollten wir Sie zumindest gut behandeln. Der Hammer war eine Tante für die ich ein paar Gänseeier eingelegt hatte. Als die Kleinen geschlüpft waren und Sie die abholen wollte, fragte Sie ganz erstant warum meine Küken unter der Wärmelampe seien.
    Sie hatte NICHTS, keine Lampe kein Futter und wollte Küken (2 Tage alt) zu den Alttieren auf die Weide schicken.
    Ich habe Ihr dann leihweise alles mitgegeben und Ihr gesagt das ich die Küken auch kaufe wenn es Ihr zuviel Arbeit ist Ihre High Heels vom Gänsemist zu säubern.
    LG,
    Olly


  10. #10
    Avatar von Hoki
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    Auflagen des Verkäufers an den Käufer sind eh für den Beutel, verkauft ist verkauft , was der Käufer anschliesend da mit macht ist seine Sache.
    Selbst das Vorkaufsrecht des Züchters bei Rassehunden ( Steht oft in den Kaufverträgen bei Hunden mit Papieren)
    ist rein rechtlich null und nichtig.
    Viele Grüße Hoki

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