Hallo zusammen,
eine kleine Diskussion im Thema http://www.huehner-info.de/forum/sho...-bet%C3%A4uben hat mich veranlasst, dieses Thema zu erstellen.
Bislang war für viele Hühnerhalter die gewohnte/ bevorzugte/ einfachste Methode, das liebe Geflügel zu schlachten, die klassische Kopf-ab-Methode per Beil oder Axt, ohne Betäubung.
Dies war auf Grundlage des § 13 TierSchlV (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 18.2.2004) (6) auch zulässig:
Mit der "Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012" ist dieser Abschnitt aber nun entfallen. Bedeutet das, dass die o.g. Schlachtung ohne Betäubung nun unzulässig ist?"Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt."
Andererseits beruht die "Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012" auf der Verordnung EG Nr. 1099/2009. Gemäß Kapitel 1, Artikel 1 (3) b gilt diese Verordnung aber nicht fürWenn nun die EU-Verordnung nicht für mich gilt, gilt dann auch die Tierschutz-Schalchtverordnung nicht für mich, da die Tierschutz-Schlachtverordnung"Geflügel, Kaninchen und Hasen, die von ihrem Besitzer ausserhalb eines Schlachthofes für den privaten, häuslichen Verbrauch geschlachtet werden".?"dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009"
Ich möchte hier ausdrücklich keine Diskussion über diese oder andere Schlachtmethoden führen sondern lediglich in Erfahrung bringen, ob das Schlachten von eigenem Geflügel ohne Betäubung für den privaten Verbrauch noch zulässig ist!
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