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Thema: Gesetzestreue rächt sich!

  1. #1

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    Gesetzestreue rächt sich!

    Ich könnte ko.... Ich habe gerade von unserem Dorf-Tierarzt erfahren, daß er für die Impfung meiner 6 Hühner vierteljährlich 55 Euro haben möchte! Ein anderer TA meinte sogar, daß das alle 6 Wochen gemacht werden muß! Das wars dann mit meiner Hühnerhaltung. Wir wollten nur pflichtbewußt sein und bekommen nun die Vollklatsche! Da müßten wir die Eier schon vergolden lassen, damit sich die ganze Tierliebe noch rechnet. Deutschland, Du bist echt das Letzte!!!
    Eine Hütte, in der gelacht wird ist besser als ein Palast, in dem geweint wird

  2. #2
    Avatar von elja
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    erkundige dich bei den umliegenden Vereinen, da gibt es in der Regel Rabette etc. So ein Jahresbeitrag kostet unter 10 Euro im Jahr. Bei uns wird z.B. die ND Impfung vom Verein übernommen.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  3. #3
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    Hy Clementine!

    Rechnen tut sich die Hobby- Hühnerhaltung sowieso nicht, außer Du ziehst im Jahr zwei- dreihundert Tiere auf, die Du dann als Braten etc. verkaufst. Das ist dann aber schon etwas über dem Hobbylimit...

    Ansonsten aber hast Du recht: Will man nicht in den Verein oder findet man keinen, der Hobbyhalter aufnimmt, ist man finanziell so ziemlich der gelackmeierte und das Ziel ist erreicht. Wieder welche, die die reaktionäre private Hühnerhaltung aufgeben und lieber wieder bei Onkel Wesjohann kaufen ^^...

    Ich habe auch so meine Momente, wo ich mich frage, wozu man sich den ganzen Zurres mit den Viechern eigentlich antut, gibt es doch alle Produkte ganz arbeitsfrei und für günstig Geld zu kaufen. Ich seh' die Hühner aber auch als Bereicherung an, ohne wäre es hier auf dem Kuhkaff noch eintöniger und langweiliger, und bevor ich mir so einen relativ nutzlosen Krams wie Wellensittiche oder so halte, mache ich es lieber gleich so, dass ich auch was davon habe und ein zwar kleines, aber auch wertvolles Stück weit autark bin mit den Eiern und dem Fleisch.
    Geändert von Okina75 (18.08.2014 um 12:46 Uhr)
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  4. #4
    Avatar von Pudding
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    Keine Scheu frag bei den Geflügelvereinen diese geben auch an nicht Mitglieder für ein paar Euros Impfmittel ab!
    Oder du tritts bei und bekommst es kostenlos gegen einen Vereinbeitrag von ein paar Euros!
    Du kannst vierteljährlich impfen übers Trinkwasser oder per Spritze einmal im Jahr das sind die Impfabstände, dein TA liegt mit 6 Wochen falsch!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  5. #5
    Modeberater Avatar von fradyc
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    Impfung über Trinkwasser, 1000er Pack à ca. 9 EUR x 4 = 36 € jährlich!

    Such Dir einen ehrlichen Doc und im besten Fall noch ein paar Mitimpfer.
    „Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
    (Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)

  6. #6
    Avatar von HHH1961
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    Zitat Zitat von Clementine Beitrag anzeigen
    ... wir wollten nur pflichtbewußt sein und bekommen nun die Vollklatsche ...
    Da bleibt wohl nur die Gesetzlosigkeit, oder?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzloser
    0,1 Dresdner + 0,0 Vorwerk +++ 0,1 Kaninchen +++ ?,?,? Teichfische (Stand: April 2024)

  7. #7

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    Lampe

    Hallo miteinander,

    es besteht ein Unterschied zwischen normaler Haltung für den Eigenbedarf ohne Bestandsveränderung (kein Zukauf, keine Abgabe) und Erzeugung (Aufzucht/Haltung) zwecks Verkauf, Ausstellung etc..

    Entgegen der allgemeinen Annahme, daß zwingend alle 6 Wochen geimpft werden muß, steht im Text der Geflügelpest-VO unter III. Schutzmaßregeln bei Geflügel, 1. Allgemeine Schutzmaßregeln unter § 7 folgendes zu lesen:

    Zitat: " (1) Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. § 34 Abs. 1 Satz 2 der Tierimpfstoff-Verordnung gilt entsprechend. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen."

    (Quelle: http://www.vetion.de/gesetze/Gesetze...htm?mainPage=1 )

    Für Geflügelmärkte, Ausstellungen etc. gilt allerdings die unter (4) dargestellte Auflage: Zitat "... wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, daraus der hervorgeht, daß der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen Newcastle-Krankheit geimpft worden ist."

    (Quelle: http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/Gefluegelpest_alt_VO.htm?mainPage=1 )


    Bevor man also unreflektiert unablässig alle 6 Wochen impft/impfen läßt, halte ich es für sinnvoll den Titer überprüfen zu lassen, insbesondere angesichts der vom Friedrich-Löffler-Instituts in ihrem "Newcastle Disease Colloquium" unter Punkt 4 Abs. 2 veröffentlichten Erkenntnisse.
    Zitat: "Besonders bei Kleinstbeständen können auch außerhalb der angegebenen Wirkdauer Tiere mit hohen Titern vorhanden sein."

    (Quelle: http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam...menfassung.pdf )

    Zusammenfassend stelle ich also fest, daß lediglich für eine "ausreichende Immunität der Tiere" zu sorgen ist.

  8. #8

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    Also ich habe die Auskunft erhalten, daß hier - Landkreis Lüneburg - das Impfen nur noch unter ärztlicher Aufsicht statt finden darf. Entweder ich bringe die Hühner also in die Praxis oder der TA kommt vorbei und beaufsichtig die Sache. Außerdem ist er verpflichtet, sich die Tiere anzusehen. Da fällt die Möglichkeit mit dem Geflügelzuchtverein schon mal weg :-( SCHEISSE ist das, muß ich hier mal einfach schreiben. Vor allem kenne ich doch ein paar Leute, die jede Menge Hühner halten, ohne die überhaupt irgendwo gemeldet zu haben. Ich hätte echt Lust, die jetzt zu denunzieren. Miese Laune. Ich hänge so an meinen Hühnern. Schlachten und essen kommt für uns gar nicht in Frage. Also werde ich sie jetzt am Mittwoch pflichtbewußt impfen lassen und in spätestens zwölf Wochen werde ich sie verschenken. Wieder ein Kapitel beendet.
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  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Clementine Beitrag anzeigen
    Also ich habe die Auskunft erhalten, daß hier - Landkreis Lüneburg - das Impfen nur noch unter ärztlicher Aufsicht statt finden darf. Entweder ich bringe die Hühner also in die Praxis oder der TA kommt vorbei und beaufsichtig die Sache. Außerdem ist er verpflichtet, sich die Tiere anzusehen. Da fällt die Möglichkeit mit dem Geflügelzuchtverein schon mal weg :-( SCHEISSE ist das, muß ich hier mal einfach schreiben. Vor allem kenne ich doch ein paar Leute, die jede Menge Hühner halten, ohne die überhaupt irgendwo gemeldet zu haben. Ich hätte echt Lust, die jetzt zu denunzieren. Miese Laune. Ich hänge so an meinen Hühnern. Schlachten und essen kommt für uns gar nicht in Frage. Also werde ich sie jetzt am Mittwoch pflichtbewußt impfen lassen und in spätestens zwölf Wochen werde ich sie verschenken. Wieder ein Kapitel beendet.
    Wie hast Du denn die Auskunft erhalten?

    Und warum pflichtbewußt impfen lassen und dann später verschenken?
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10

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    Die Auskunft habe ich heute morgen vom TA bekommen.
    Und wenn ich jetzt die 55 Euro berappe, möchte ich die Hühner wenigstens noch ein paar Wochen um mich haben. Aber ich muß einen Wisch für das Veterinäramt unterschreiben, daß ich mich dazu verpflichte, die Hühner vierteljährlich impfen zu lassen :-( Und da macht unsere "Portokasse" nicht mit :-(
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