Bleibt bitte beim Thema, die Antworten waren bisher recht praktisch und pragmatisch.
@ okina Deutschland-Verwaltung-Bashing ist hier nicht zielführend.
![]() |
Bleibt bitte beim Thema, die Antworten waren bisher recht praktisch und pragmatisch.
@ okina Deutschland-Verwaltung-Bashing ist hier nicht zielführend.
Besser geht nicht ohne anders.
Im Außenbereich sind Gebäude und bauliche Anlagen verboten. Als bauliche Anlagen gelten auch Anlagen, die durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen. Das sind z.B. Bauwagen. Es gibt in NRW keinen Gesetzestext, in dem explizit steht, dass Bauwagen verboten sind. Es gibt in NRW aber einige Gerichtsurteile, in denen festgestellt worden ist, dass das Abstellen von Bau- und/oder Wohnwagen im Außenbereich auf eigenen Grundstücken nicht zulässig ist, weil sie durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen und sie somit als bauliche Anlagen gelten.
Das Geld für einen Anwalt kann man sich sparen. Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg und ist rausgeworfenes Geld. Bei uns im Amt wird das immer mal wieder durchgeklagt, weil jemand meint, er könne das Gericht überzeugen. Bis jetzt hat es keiner geschafft.
Auch für die Ställe braucht man eine Baugenehmigung, weil in NRW auch kleine Gebäude genehmigungspflichtig sind, wenn ein Stall drin ist. Im Außenbereicht gibt es in manchen Städten und Kreisen keine Toleranz.
Eine landwirtschaftliche Betriebsnummer nützt auch nichts. Ich habe auch eine, so wie sie in NRW jeder haben sollte, der Hühner hat. Man bekommt sie, wenn man die Hühner bei der Tierseuchenkasse anmeldet. Deswegen ist man noch lange kein landwirtschaftlicher Betrieb.
Gruß Susanne
Was ruht denn bitte nicht durch eigene Schwere auf dem Boden?
Den Heißluftballon muss man sicher anderswo genehmigen lassen.
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
Ganz genau so ist es. Wie oft ich schon am thüringer Gartenzaun mit Passanten darüber lamentiert habe, was man heutzutage überhaupt noch auf eigenem Grund und Boden (!!!) darf. Das mit dem Innen- und Außenbereich wissen doch die wenigstenWie viel Zeit meines Lebens ich wohl aufbringen müsste, um Paragraphen zu studieren, nur um ja nicht gegen die Vorschriften zu handeln! In diesem Sinne Okina:Manchmal habe ich das Gefühl auf meinem Grund nicht Herr der Lage und Entscheidungen zu sein.
Zum eigentlichen Thema: Hier in Thüringen darfst du auch NICHTS im Außenbereich errichten. GAR NICHTS. Nicht mal einen Kinderrutsche, ohne vorher zu Kreuze zu kriechen - allerdings mit mäßigen Aussichten. Insofern finde ich den genannten Vergleich "in der Stadt kein Hahn, außerhalb kein Stall" sehr treffend. Was ist das Ergebnis? Alle machens mehr oder weniger versteckt und ärgern sich schwarz, wenn ihnen letztlich doch das Bauamt aufs Dach steigt, um das mühsam errichtete Minigebäude, das der artgerechten Tierhaltung dienlich ist (zur Erinnerung: Wir reden ja hier nicht über einen Puff mitten im Wald, sondern über Hühnerställe und Werkzeugunterstände), wieder rückzubauen. Wozu? Mit welchem Sinn? Schon allein die Formulierung "weil sie durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen" lässt mir die Steinpilze von vorhin doch wieder bis zur Gurgel stehen. Vielleicht kannst du den Bauwagen einfach in einem Baum aufhängen?!
Oder du machst es wie meine innerstädtischen Nachbarn - der Hühnerstall 2.0:
IMG_20140628_204821.JPG
(Allerdings finde ich es echt lästig, wenn der Hahn mir nachts um drei von seinem Tannenzweig aus volles Rohr ins Schlafzimmer brüllt. Adieu die Zeiten, in denen man bei 35°C das Fenster offen haben konnte...)
Eine bebauungsfreie Zone in Bauland umzuwandeln ist unglaublich schwierig bis unmöglich. Die größten Chancen haben die, die nahe an der Grenze zum "Innenbereich" ihr Grundstück haben. Dort kanns mal vorkommen, dass etwas geändert wird. Hier gab es jüngst eine Erbengemeinschaft, die mitten in der Stadt Nicht-Bauland besaß. Es hat ewig gedauert, bis die - rechts und links normale Wohnhäuser und normales Bauland - ihre Genehmigung zur Umwandlung hatten. Aus diesem Grunde statte ich unserer Behörde gleich gar keinen Besuch ab. Chancen hab ich eh keine.
Die Betriebsnummer für die Tierseuchenkasse ist ne andere als die fürs Finanzamt, bzw. für die Landwirtschaftskammer.
Hallo Olympus
Geh noch mal zum Bauamt und laß es dir schriftlich geben! sowohl mit dem Carport, wie auch mit den Kleintierställen und dem Bauwagen. Laß dir schriftlich zusichern, daß du bei Abbruch der Ställe und entfernen des Bauwagens einen Carport erstellen kannst!
Wenn es so ist, wie du vermutest, werden die dir dann - wenn du nichts in der Hand hast- den Carport auch nicht bei Abschaffung der Tiere genehmigen.
Habe ich recht verstanden, dein Opa hatte dort Landwirtschaft?
Wenn ja, gab es eine Betriebsauflösung, oder läuft das ganze noch als landwirtschaftlicher Betrieb, dann ist die Landwirtschaftskammer ein Ansprechpartner.
Gruß Quaki
Schrecklich diese Bürokratie in Deutschland! Wir halten das ganz anders daheim. Nach dem Motto: wer lang fragt geht lang irr. Wohnen auch im Außenbereich und haben ohne irgendwen zu fragen einen Unterstand für die Schafe auf die Weide gezimmert, der steht nun seit fast 2 Jahren und bis jetzt noch keine Beschwerden, letzten Winter haben wir noch ein großes Stück Wald eingezäunt, ist ja Vorschrift bei Wildtierhaltung. Demnächst wird noch ein Stück vom Hof überdacht, da fragen wir auch erst nicht! Vorsichtshalber hängt auch ein Schild am Hoftor: Hier endet die Bundesrepublik Deutschland, sie betreten besetztes Gebiet! Mit Widerstand ist zu rechnen!
LG Hunnenvolk
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
www.wildvogel-rettung.de
www.rgzv-cimbria.de/h5n8
Es ist genau, wie Susanne sagt: Alles, was als Stall genutzt wird, ist bei uns (NRW) genehmigungspflichtig. Egal, ob es Räder hat oder nur 5 m³.
Und Bauwagen gelten als bauliche Anlage, sobald sie als Lagerraum oder Stall genutzt werden - auch, wenn sie mobil wären.
Wir sollten unseren Stall mit sofortiger Wirkung abreißen, weil sich Nachbarn über die Hühnerhaltung beschwert hatten. Da wurde uns genau das erklärt, was Susanne gesagt hat. Wir hatten einen Carport als Voliere umgebaut und einen kleinen Stall drinnen. Direkt am Nachbarzaun, wo er nicht stehen durfte, weil er als Stall diente.
Bei uns hat es geholfen, dass wir persönlich vorstellig geworden sind und um Verständnis für unsere Lage gebeten haben, dass wir die Hühner ja irgendwo unterbringen müssen.
Daraufhin wurde uns geraten, einen offiziellen Bauantrag für den Carport zu stellen und gestattet, den Stall solange stehen zu lassen, bis der neue am richtigen Platz aufgebaut war. Die haben sogar zu dritt mit meinem Mann zusammen beraten, wo auf unserem Grundstück denn der Stall problemlos gebaut werden darf.
Daraufhin haben wir eine offizielle Baugenehmigung mit allen Rechten und Pflichten bekommen.
Hat bei Bauabnahme 150 € gekostet.
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
Das ist Blödsinn, ist in der BauO NRW §65 Absatz 1 Satz 49 geregelt. Kleintierställe bis 5 m³ sind genehmigungsfrei.
Hier steht auch nicht dass der Aussenbereich ausgeschlossen ist.
Probleme könnte mir der Bauwagen und der Wohnwagen bereiten, wenn ich nicht einen entsprechenden Gesetzestext finde.
Lesezeichen