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Thema: Eierverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, Argumente gegen Einstufung Liebhaberei

  1. #1

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    Eierverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, Argumente gegen Einstufung Liebhaberei

    Hallo HüFos,
    ich halte seit nunmehr 2010 Hühner und züchte verschiedene Farben, um die bunten Eier der freilaufenden Hühner als "Alleinstellungsmerkmal" in der hiesigen Umgebung zu verkaufen. Da ich um nur um die 50 Hühner habe, bin ich als privilegierter " Kleinbetrieb" von der Stempelpflicht befreit (unter 350 Legehennen).
    Angemeldet ist das Ganze ordnungsgemäss bei der Tierseuchenkasse, dem Veterinäramt (eigentlich keine Anmeldung erforderlich).
    Da ich aufgrund einer anderen Unternehmerschaft umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich auch hier von den 10 Eiern für 3 Euro die Umsatzsteuer abführen und habe den Eierverkauf auch in den letzten 3 Jahren ( steuererklärung 2010-2013) angemeldet.
    Leider dauerte die Zucht der bunten Eier (aus Maran, Araucana, Cream Legbar pp.) schon ein gutes Jahr, wie ihr wisst, dann als ich fertig war, hatte der Fuchs zugeschlagen und meinen Bestand getötet und ich musste nochmal anfangen. Weitere kleinere Rückschläge durch Raubwild, Raubvögel oder natürliche, Schwund sind ja allen bekannt.

    Durch erheblich Investitionen in Form von elektrifizierbaren Weidezäunen, Weidezaungerät, Stromanschluss, Stromkosten pp durch Lichtprogramm sind natürlich in den Anfangsjahren hohe Verluste entstanden, die ich in der Steuererklärung mit meinen anderen positiven Einnahmen verrechnen konnte..

    Nun habe ich die berühmte Nachfrage bzw. Prüfung meines Finanzamtes, ob es sich nicht um Liebhaberei handeln würde, der Businessplan muss von Anfang an angegeben werden, die Grösse der bewirtschafteten Hühnerfläche, die Zahl und Art der Hühner (Rassehühner würden für Liebhaberei sprechen) pp.

    Ich wende mich an das Forum, da mich interessiert, ob Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt und wie Ihr das Finanzamt überzeugen konntet, dass Ihr trotz Anfangsverlusten mit letztendlich "Totalgewinn" gerechnet habt.
    Ich bin zwar dabei, mir die einschlägigen Urteile des BFH zum Thema Liebhaberei bei landwirtschaftlichem Nebenerwerb durchzulesen. Neben dieser theoretischen Betrachtung interessieren mich aber praktische Erfahrungen, die der ein oder andere mir geben kann.

    Freuen würde ich mich daher mehr über an der Sache orientierten Beiträge, als über die Frage warum ich Hühner zum Eierverkauf halte oder dies beim Finanzamt abgebe. Vielleicht hat ja einer das gleiche schon mal beim Finanzamt durchgeboxt...

    Mit Dank im Voraus

    Polly
    1.1 Marans, 1:0 Araucana
    1:4 Seidenhühner weiss, 2:10 Seidenhühner braun, gelb
    4:7 Italienerküken, 1.1 Bielefelder Kennhühnerküken 2:3 Schweizerhuhnküken
    0:1 Fuchs

  2. #2
    Gast
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    Was machst Du sonst landwirtschaftlich?
    Habt Ihr z.B. Feriengäste?
    Da gehört so eine Idylle mit Hühner oder Streichelzoo doch grundlegend dazu! Die Gäste wünschen sich Eier von glücklichen Hühnern!
    Geändert von Redcap (18.09.2014 um 21:55 Uhr)

  3. #3

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    bei 50 Hühner ist es Liebhaberei, es sei denn du verkaufst Eier für 1Euro/Ei und Suppenhühner für 50 Euro/Huhn
    1.4 Vorwerk, 1.4 Araucana,2.4 Zwerg-Brahma, 0.8 Marans, 0.3 Bielefelder,0,2 Brahma,0.4 Königsberger, 0.5 Lohmann, 1.0 Federfüßiges Zwerghuhn, 1.1 Laufenten

  4. #4

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    Hallo redcap,
    nein, ich habe eine PV Anlage, bin umsatzsteuerpflichtig und muss daher auch den Eierverkauf per Umstzsteuer deklarieren. Ist eigentlich aber nicht wesentlich, da die vorgeworfene Liebhaberei auch ohne Ust leider gelten würde.
    Du hast aber Recht, hätte ich zB einen Ferienbetrieb, könnte ich die Hühner noch miteinbauen...
    Lg Polly
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  5. #5

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    @daniel: Nicht unbedingt, es gibt hier keine starre Grenze, aber Du hast Recht, dass ich den Bestand erweitern sollte.
    Laut BFH gilt eine Beweisgrenze von 3000 bewirtschafteten Quadratmetern, was gegen eine Liebhaberei spräche. Allerdings ist ab 2500 qm wohl die Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen BG zu beachten, was wiederum Folgekosten mit sich zieht....
    Ich möchte den Betrieb aber auch mit freilaufenden Hühnern wirtschaftlich gestalten können und will gerade keine Legebatterie...
    1.1 Marans, 1:0 Araucana
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  6. #6

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    Hallo Polly,
    kennst du diesen link: http://www.onlinesteuerrecht.de/home...=215&Itemid=33 ?
    Daraus:" Wichtig für das Finanzamt ist in diesem Zusammenhang, dass der prognostizierte Totalgewinn des Betriebes positiv ausfällt".
    Ich bezweifele somit, dass dir das rein durch den Eierverkauf von 50 Rassehennen gelingen wird,
    wenn du nicht, wie auch Daniel schrieb, durch diese Eier, insbesondere dazu noch die "Besonderheit" der "bunten Eier",
    einen deutlich höheren Preis erzielen kannst, als ortsüblich für freilaufende Hühner.

    Am sichersten kann dir dazu aber wohl ein Steuerberater Auskunft geben.


  7. #7
    Gast
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    Planst Du Deine Rassegeflügelzucht auszuweiten?
    Marans
    Araucana
    Schweizerhuhn?

    Wenn Du glaubhaft machst, dass es Dir um die Produktion von Bruteiern und Nachzucht zum Verkaufen geht.
    "Businessplan" bzw. Kalkulation die das veranschaulicht und zeigt, dass Du mehrere Tausend Euro einnimmst könnte helfen.
    Kannst Du denn in diesen Dimensionen produzieren? Also mehrere Tausend Bruteier pro Jahr? Für die Du auch Abnehmer hast?
    Solche Grossproduzenten haben es nicht leicht. Negativpropaganda kann schnell den Ruf ruinieren.
    Wie gross der Gewinn am Schluss vor allem in den ersten Jahren ist so eine "Sache".

  8. #8

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    Zitat Zitat von polly Beitrag anzeigen
    @daniel: Nicht unbedingt, es gibt hier keine starre Grenze, aber Du hast Recht, dass ich den Bestand erweitern sollte.
    Laut BFH gilt eine Beweisgrenze von 3000 bewirtschafteten Quadratmetern, was gegen eine Liebhaberei spräche. Allerdings ist ab 2500 qm wohl die Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen BG zu beachten, was wiederum Folgekosten mit sich zieht....
    Ich möchte den Betrieb aber auch mit freilaufenden Hühnern wirtschaftlich gestalten können und will gerade keine Legebatterie...
    deine PV anlage hat nichts mit dein eierverkauf zu tun...
    du kannst deinen überschuss verkaufen, musst es nicht anmelden beim Finanzamt ( ob Eier, Äpfel etc. )
    ich habe auch PV + BHKW
    dazu noch 2 andere Firmen,
    @polly, bei 50 Hühner auf 3000qm bleibt es bei Liebhaberei
    gruß
    1.4 Vorwerk, 1.4 Araucana,2.4 Zwerg-Brahma, 0.8 Marans, 0.3 Bielefelder,0,2 Brahma,0.4 Königsberger, 0.5 Lohmann, 1.0 Federfüßiges Zwerghuhn, 1.1 Laufenten

  9. #9
    Avatar von Pudding
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    @polly, bei 50 Hühner auf 3000qm bleibt es bei Liebhaberei
    gruß
    da sind 50 Hühner einfach zu wenig!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  10. #10

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    Guten Morgen,


    was bitte ist eine PV Anlage?

    Und BHKW ?


    Danke
    Ulrike
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