H5N8: Verständnis für den „Hausarrest“
Geflügelhalter sehen vorgeschriebene Stallpflicht wegen des Vogelgrippe-Virus als sinnvoll an. Der Kreis Cloppenburg setzt auf Abschirmung der Tiere vor Wildvögeln. Hygiene und Transparenz sollen das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Saterland/Barßel - Jetzt geht es in den Stall: Im gesamten Landkreis Cloppenburg gilt ab sofort Stallpflicht für Hühner, Gänse, Puten und anderes gehaltene Geflügel (der GA berichtete). Grund für den „Hausarrest“ ist der Nachweis des Virustyps H5N8 bei Vögeln in den Niederlanden und Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme soll verhindern, dass sich weitere Nutz- und Ziervögel mit der so genannten Vogelgrippe anstecken.
Im Gespräch mit dem GA befürworteten die Geflügelhalter die Stallpflicht. „Damit ist nicht zu spaßen“, sagt etwa Enno Schoof, der auf seinem Mühlenhof in Ramsloh 15 Hühner hält. Die Tiere hatte er bereits vor der Verordnung durch den Landkreis in den Stall geholt. Die Maßnahme hält er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei es im Zweifelsfall besser, das Geflügel einmal zu oft einzusperren, als es dem Risiko der Ansteckung – zum Beispiel durch vorbeiziehende Wildvögel wie Nil- oder Graugänse – auszusetzen. Das müsse für große Betriebe ebenso gelten wie für Privathalter, die nur ein paar Tiere hinter dem Haus hätten. Denn der wahrscheinlichste Übertragungsweg des H5N8-Virus sei der Kontakt mit Wildvögeln, die zu den gehaltenen Tieren ins Freigehege gelangen.
Diese Ansicht vertritt auch der Barßeler Landwirt Eugen Hagen. „Ob man nun ein Huhn hat oder 100 000, spielt im Grunde keine Rolle.“ In seinem eigenen Geflügelbetrieb achte er daher besonders auf Hygiene. Nach dem Schwarz-Weiß-Prinzip aufgebaute Räume würden verhindern, dass Erreger von außen zu den Tieren hineingelangen. Zum Betreten der Ställe sei beispielsweise das Tragen spezieller Schutzkleidung erforderlich. „Die sind hygienisch einwandfreier als viele Krankenhäuser“, so Hagen.
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