Hallo ,
die Frage steht ja schon oben. Mir geht es darum: ich wohne in einem Kaff mit 6 Häusern , welches vom Gericht eindeutig als Aussenbereich deklariert ist. Nun gehören uns zwei Häuser davon, in dem einen sind wir als privilielierte Landwirte durch unsere Pferdehaltung anerkannt. In dem zweiten wohnen wir jetzt, das haben wir nachträglich gekauft. Hier halten wir unsere HÜhner und von hier aus betreiben wir auch den Pferdestall auf der anderen Straßenseite. Nun möchten wir eine Hundepension hier im Haus mit 5 Hunden. Dies spricht uns das LRA ab, da dieses Haus hier in welchem wir wohnen seit mehr als 7 Jahren nicht landwirtschaftlich genutzt wurde, und somit keine mitgezogene Priviligierung sein könne. Nun leben aber meine Hühner und Hunde hier und wir haben 4500 qm eingezäunt. Dies dürfte ich ja im Aussenbereich nicht!! Um es vor Gericht endgültig durchzukämpfen wäre es wissenswert, ab wievielen Hühnern man Landwirt ist?
Vielleicht weiß es jemand?
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