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Thema: ab wievielen HÜhnern ist man privilegierter Landwirt

  1. #1

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    ab wievielen HÜhnern ist man privilegierter Landwirt

    Hallo ,
    die Frage steht ja schon oben. Mir geht es darum: ich wohne in einem Kaff mit 6 Häusern , welches vom Gericht eindeutig als Aussenbereich deklariert ist. Nun gehören uns zwei Häuser davon, in dem einen sind wir als privilielierte Landwirte durch unsere Pferdehaltung anerkannt. In dem zweiten wohnen wir jetzt, das haben wir nachträglich gekauft. Hier halten wir unsere HÜhner und von hier aus betreiben wir auch den Pferdestall auf der anderen Straßenseite. Nun möchten wir eine Hundepension hier im Haus mit 5 Hunden. Dies spricht uns das LRA ab, da dieses Haus hier in welchem wir wohnen seit mehr als 7 Jahren nicht landwirtschaftlich genutzt wurde, und somit keine mitgezogene Priviligierung sein könne. Nun leben aber meine Hühner und Hunde hier und wir haben 4500 qm eingezäunt. Dies dürfte ich ja im Aussenbereich nicht!! Um es vor Gericht endgültig durchzukämpfen wäre es wissenswert, ab wievielen Hühnern man Landwirt ist?
    Vielleicht weiß es jemand?
    viele Grüße
    Vio

  2. #2
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich

    Zumindest in Österreich könntest du die verschiedenen Flächen (solange sie die gleiche Postleitzahl (oder nahe dran) haben und im gleichen Besitz sind) Grundbücherlich zusammenfassen lassen. Dann hättest du überall die gleichen Rechte. Und wärst damit auf dem neuen Grundstück auch privilegiert. Natürlich immer beachtend, was ist Bauland, was Grünland, ...
    Aber für landwirtschaftliche Tierhaltung, (dazu zählen auch Hütehunde!) dürfte bei dir alles zugelassen sein.

    Erkundige dich, wie es bei euch ist.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (02.12.2014 um 13:36 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  3. #3

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    Vielleicht gibt das hier eine Antwort (habs nicht ganz durchgelesen):

    https://www.bayern.landtag.de/www/El...16_0012160.pdf

    Mit Google findet man da einiges.
    Geändert von Hermo (02.12.2014 um 13:47 Uhr)

  4. #4
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Zitat Zitat von vio Beitrag anzeigen
    Um es vor Gericht endgültig durchzukämpfen wäre es wissenswert, ab wievielen Hühnern man Landwirt ist?
    Vielleicht weiß es jemand?
    Du bist doch schon als Landwirt anerkannt, wozu sollen sie Dich noch mal anerkennen? Die Frage ist doch eher ob das neue Haus und Grundstück Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  5. #5
    Moderator Avatar von sil
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    Das hat meines Wissens nichts mit der Zahl der Hühner zu tun.
    Ich würde mich direkt beim Landwirtschaftsamt erkundigen.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  6. #6
    Avatar von SuseL
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    Das kommt sicher auf das Bundesland und den Kreis und die Landwirtschaftkammer an.

    Bei uns in NRW wollte jemand neulich mit ca. 5.000 Hennen eine 2. priviligierte Hofstelle aufmachen. Der hatte auch schon eine nebenan auf dem Grundstück. Er hatte auf dem betreffenden Grundstück schwarz ein Haus gebaut, wollte es als Betriebsleiterwohnhaus deklarieren und im Nachhinein die Baugenehmgung bekommen. Er hat die Priviliegierung nicht bekommen, da sich der Betrieb nicht wirtschaftlich rechnen liess.
    Gruß Susanne

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