Hallo,
bevor mir jetzt gleich welche damit kommen, dass es je nach Bundesland anders ist, und ich einfach auf dem Amt anrufen sollte - Ja ich weiß!
Jedoch beschäftigt es mich gerade und ich möchte ungern warten, bis ich Zeit habe dort anzurufen!
Nun zu meinen Fragen:
Wie groß darf eine Voliere auf einem Acker (z.B. BW) sein? Ich habe gehört, dass allgemein "Gebäude" die kein Dach aufweisen, nicht genehmigungspflichtig sind. Jetzt ne andere Frage, was macht ein Dach aus? Ist etwas schon ein Dach, wenn es oben mit Volierendraht zu ist, oder erst wenn es "regendicht" ist?
Die Voliere würde natürlich aus Holz gebaut werden.
Was die letztere Frage betrifft, da sollte die Definiton von "Dach" ja bei jedem Bundesland dieselbe sein.
Egal aus welchem Bundesland, bitte trotzdem Erfahrungen schildern! Danke
MfG
Benny
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