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Thema: Pachtpreise

  1. #11
    Avatar von Tyrael
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    Ich würde nur gern vorher wissen wie das abläuft. Kaufen geht sicher nicht ohne Vermessung und Notarvertrag.

    Wie sieht es aber beim Pachten aus?

  2. #12
    Avatar von masterjonas
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    wennl der bauer ein netter mensch ist würde ein mündlicher vertrag sicherlich ausreichen!!!!!!!

    frag einfach mal den bauern

  3. #13
    Avatar von Gert
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    Original von masterjonas
    wennl der bauer ein netter mensch ist würde ein mündlicher vertrag sicherlich ausreichen!!!!!!!

    frag einfach mal den bauern
    Und nimm einen unparteischen Zeugen mit
    und macht zuhause sofort ein Gesprächsprotokoll
    und unterschreibt es mit Datum

  4. #14

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    Hallo

    @Tyrael:
    Beim Pachten muß nichts vermessen werden, nur beim Kaufen.
    Frag doch einfach mal den Bauern ob er es Dir verpachtet. Sag ihm aber vorher, was Du vorhast. Es ist nicht überall erlaubt etwas anderes aus dem Grundstück zu machen, z.B. Büsche pflanzen.

    @KerK
    Es gibt
    Wiesen auf denen wächst Gras, diese sind in der Pacht meist billiger als
    Äcker, auf denen Getreide, Mais, Kartoffeln usw. angebaut werden.

    Zur Pacht:
    Bei Feldern, -also Wiese und Acker- ist es bei uns so, daß
    ebene Wiesen ohne Bäume einen Euro Pacht im Jahr für 1 Ar, also 100m² kosten, dabei übernimmt der Pächter aber die landwirtschaftliche Unfallversicherung für dieses Grundstück.

    Baumwiesen oder Hangwiesen kosten keine Pacht nur die Übernaheme der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
    Äcker kosten je nach Bodenqualität und Lage 3 - 5 Euro je Ar plus Übernahme der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

    Die Preise kann man bei der Gemeinde oder bei den Bauern erfahren.
    Es kann auch in der Gemeinde ziemlich teuer sein, wenn es viele gibt, die pachten wollen und wenig Verpächter, bei uns bekommt man Wiesen meistens kostenlos, da sie niemand haben möchte. Äcker werden da in guter Lage schon mal teuer.

    Wenn man allerdings vor hat einen Stall oder nur einen Unterstand oder Hütte zu bauen und der Verpächter damit einverstanden ist!!!! , muß man sich vorher bei Gemeinde bzw. Landratsamt erkundigen, ob das auf diesem Grundstück überhaupt möglich ist. Dasselbe gilt für das Bepflanzen mit Gebüsch oder Bäumen oder für das Einzäunen, selbst wenn man nur einen kleinen Teil des Grundstückes einzäunen möchte.

    Beim Pachten darauf achten, daß man einen schriftlichen Pachtvertrag bekommt, sonst müssen -vor allem bei kurzzeitiger Pacht- keinerlei Fristen eingehalten werden und man kann evt. gezwungen werden innerhalb von Tagen alles zu räumen.

    Grüßle Quaki

    PS: Landwirtschaftliche Unfallversicherung setzt sich dadurch zusammen, daß man einen Grundbetrag bezahlen muß und einen Betrag für das Grundstück.
    Wenn das Grundstück einem Landwirt gehört, kann dieser evt. auch die landwirtschaftliche Unfallversicherung übernehmen, bei einer Privatperson als Verpächter wird das gerne auf den Pächter abgewälzt.
    Der Grundbetrag pro Versicherungsnehmer (kenn die genauen Zahlen z.Z. nicht) dürfte sich um 40 Euro bewegen, das Grundstück selber ist nur ein Minimalbetrag. Je mehr Grundstücke, desto billiger wird es dadurch dann im Durchschnitt.

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