Hallo,
meine überschüssigen Eier verkaufe ich bereits ab Hof.
Darf ich eigentlich auch selbstgemachten Eierlikör verkaufen?
Also im kleinen Stil, so an 4-5 Kunden.
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Hallo,
meine überschüssigen Eier verkaufe ich bereits ab Hof.
Darf ich eigentlich auch selbstgemachten Eierlikör verkaufen?
Also im kleinen Stil, so an 4-5 Kunden.
LG Vicky
NEIN.
Nur unbehandelte Rohprodukte sind erlaubt für Direktvermarkter.
Du darfst Himbeeren verkaufen, aber keine Himbeerkonfitüre (-Marmelade).
Obwohl nur erhitzt und Zucker drauf den Unterschied macht: Verboten.
lg
Willi
Geändert von eierdieb65 (07.03.2016 um 10:57 Uhr)
Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.
Wenn Du Likör herstellst und verkaufst gilt du nicht mehr als Erzeugnis wie z.B. bei Eiern, sondern Verarbeiter. Damit ist es gewerblich.
Gerade bei Alkohol gibt es da noch andere Dinge zu beachten.
Bitte erkundige die bei der Gemeinde und / oder Gewerbeamt.
Gruß Stefan
Hallo Vicky,
ganz so einfach ist das leider nicht. Prinzipiell gilt "wo kein Kläger da kein Richter"
Ich denke auch nicht das dir jemand von der Gewerbeaufsicht ins Haus kommt wegen 50 Flaschen Eierlikör im Jahr
ABER das Lebensmittelgesetz hat sich stark verändert die letzten Jahre bezüglich Kennzeichnungspflicht.
Du schreibst "Kunden" sind es Freunde oder wirklich Kunden im Sinne von Touristen welche bei dir einkaufen.
Dann wird es nämlich kritisch. Stell dir vor jemand kauft deinen leckeren Likör und wird anschließend krank.
Hat Arbeitsausfälle oder andere finanzielle Einbußen und stellt nun Ansprüche......
Unter Freunden sicherlich kein Thema aber beim Verkauf an Fremde wäre ich vorsichtig.
Grüße
Vielen dank für die einstimmigen Antworten. Dann werde ich den Eierlikör alleine schnabbulieren ;-)
@Worldspawn: mit "Kunden" meinte ich meine die Leute die bei mir 1x wöchentlich Eier holen. Freunde würde ich jetzt eher nicht sagen. Es sind Bekannte.
LG Vicky
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