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Thema: Mobilhome als Hühnerstall - Erfahrungen??

  1. #1
    Avatar von Hobbyhuhn2013
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    Lampe Mobilhome als Hühnerstall - Erfahrungen??

    Hallo Forianer,

    ich hätte die Möglichkeit, ein Mobilhome / Wohncontainer voraussichtlich umsonst zu bekommen. Von der Frage nach dem Abtransport und dem Stellen hier im Grundstück mal zu schweigen, überlege ich, ob das als Hühnerheim denn überhaupt gut wäre. Das Teil hat Fenster, 'ne Tür, riesige rd. 6 x 2,5 qm und sieht so aus:

    IMG_2927.JPG

    Wie es von der Innenaufteilung/-ausstattung/-zustand her ist, kann ich noch nicht sagen. Ich würde, falls es überhaupt in Frage käme, das Teil vermutlich dreiteilen, damit ich ein separates Abteil für Neuzugänge o.ä. hätte und auch Futter etc. dort unterbringen könnte. Was meint ihr? Ist das überhaupt 'ne gute Idee? (alternativ könnte ich das Ding auch als Kinder-/Garten"hütte" nutzen..)

    Hat da jemand Erfahrungen mit? Es wäre aufgrund der Größe natürlich schon eine recht endgültige Sache, daher frage ich Euch mal, was ihr davon haltet!

    Danke für Infos und Meinungen!
    LG, Hobbyhuhn 1,1,1/2 Homo Sapiens; 0,2 Felis sylvestris catus; 2, 18 +x Hühner versch. Rassen

  2. #2
    Avatar von elja
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    wenn ihr das in euren Garten stellen könnt, ohne dass gleich das Bauamt vor der Tür steht, gerne bastelt und umbaut, warum nicht.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  3. #3
    Schildkrötenguru Avatar von FoghornLeghorn
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    Beim Bauamt nachfragen ob ihr dafür eine Baugenehmigung braucht oder überhaupt bekommen würdet.
    Wenn Bauamt o.k. gibt, dann würde ich es nehmen. Für umsonst immer, den Transport muß man halt bezahlen.
    Also ich würde es nehmen.

    Sabine
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  4. #4
    Avatar von Worldspawn
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    Wo kein Kläger da kein Richter........ wenn du ländlich wohnst und deine Nachbarn keine totalen A.Löcher sind dann würde ich den auf jeden fall nehmen. Wenn ich das Teil sehe hätte ich schon wieder Lust nen Neuen zu bauen

    Klasse Sache und wenn du es irgendwie transportiert bekommst TOP!

  5. #5
    Avatar von 2Rosen
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    Hier
    http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2806/20/
    wurde das Thema vor rund 2 Jahren mal durchgekaut.
    Evtl. hilft´s weiter.

  6. #6
    Avatar von Hobbyhuhn2013
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    Hm, direkte Nachbarn (in Wohnhäusern) haben wir nicht, die, die wir haben, lassen wir in Ruhe (und andersherum), und unser Grundstück besteht nach hinten raus aus Gartenland (nicht Bauland). Keine Ahnung, ob das irgendeinen Unterschied macht, bin im Baurecht nicht fit. Aber das kann man ja rausbekommen

    Die Frage, ob und wie das Teil transportabel ist, spielt natürlich auch noch 'ne Rolle Mal sehen, wie das gehen und was es kosten soll... Aber bevor ich mir ein Gartenhaus à 1000.- - 1.800 Euro da hinstelle, ist ja noch ein bisschen Luft.

    Da ihr ja nicht abgeneigt zu sein scheint, werde ich der Sache mal nachgehen
    LG, Hobbyhuhn 1,1,1/2 Homo Sapiens; 0,2 Felis sylvestris catus; 2, 18 +x Hühner versch. Rassen

  7. #7
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Hallo !

    Also wenn ich du wäre, dann würde ich das Teil nehmen, es da hin stellen wo es hin soll und fertig ! Was soll denn schon gross passieren ? Ich hatte einige "nette" Gespräche mit dem Bauamt, dort hiess es, dass ich mir einen Anhänger, also einen alten Bauwagen oder ähnliches ohne Baugenehmigung in den Garten stellen kann, da dieser ja mobil ist ! Das Problem scheint aber wohl eher zu sein, dass jeder die Gesetze hier anders auslegt. Denn das was mir gesagt wurde ( Bundesland NRW ) trifft ja laut Aussage von dem obigen Link ( Niedersachsen ) gar nicht zu. Oppssss..

    Also mein Stall, der sich gerade in der Mache befindet, ist fest und ne BG habe ich nicht, kostet nur unnütz Geld und was soll ich da denn bitteschön als Plan einreichen, wenn ich beim Bau meine Ursprungspläne schon mehrmals geändert habe. Wenn man etwas baut sieht man ja erst was geht und was nicht, oder was gut ist und was nicht usw. Daher baue ich den so wie ich will und wenn er fertig ist lasse ich den ggfs. einfach einmessen, also wenn mal was kommt. Eine Strafe darauf gibt es nämlich laut Bauamt nicht. So what
    Nimm ihn und freu dich dass du so ein Teil günstig bekommen kannst. Früher haben sich manche Leute auch einen alten Eisenbahnanhänger in den Garten stellen lassen, die stehen da mitunter schon Jahrzehnte, da kräht auch kein Mensch danach. Wenn man heute jedes Gesetz einhalten will, dann muss man schon tot und laut den Gesetzen zudem auch entsprechend bestattet worden sein. Jeder andere Versuch wird nämlich gnadenlos misslingen. Schlag nie eine Wespe tot, 50.000 Euro Strafe drohen, oder ne Biene oder was auch immer.

    Also aufstellen und dran freuen und das Leben leben und wenn mal in 10 oder 20 Jahren was kommen sollte, dann ist das halt so. Dafür würde ich aber heute nicht schon schlafende Hunde wecken !!!

    Ferner kann man sich alles in den Garten bauen was man will, solange man die 9 - max. 13 Meter Länge zur direkten Nachbargrenze nicht überschreitet und eben auch kein Dach drauf macht.

    Bei mir war das so, dass ich das 2 mal voll ausgenutzt hatte. Dann hat der Besitzer von Grundstück 1 auch das Grundstück 2 dazu bekommen. Tja somit bin ich in doppelter Länge an seinem Grund und Boden. Nur als er das bekam stand meine Anlage schon. Und jetzt baue ich zum Nachbarn 3 wieder an der Grenze, ich frage da gar nicht danach, ich tue es einfach, weil ich es ja darf. Sollte das Grundstück auch mal an den Nachbarn gehen, dann hänge ich halt dreifach dran, ggfs. kaufe ich es aber auch selber, wenn es mal zum Verkauf stehen würde und ich ne Chance dazu hätte. Das aber sind alles Gedanken die man sich dann machen sollte wenn es soweit ist. Also nochmals, nimm ihn, stell ihn hin und das war es. Solange du keinen chronischen Ärger mit irgendwelchen Nachbarn hast, wirst du da besonders ländlich oder ausserhalb gelegen, eh nie wieder was von hören.

    LG

  8. #8
    Schildkrötenguru Avatar von FoghornLeghorn
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    Zitat stallknecht:
    Hallo !

    Also wenn ich du wäre, dann würde ich das Teil nehmen, es da hin stellen wo es hin soll und fertig ! Was soll denn schon gross passieren ? Ich hatte einige "nette" Gespräche mit dem Bauamt, dort hiess es, dass ich mir einen Anhänger, also einen alten Bauwagen oder ähnliches ohne Baugenehmigung in den Garten stellen kann, da dieser ja mobil ist ! Das Problem scheint aber wohl eher zu sein, dass jeder die Gesetze hier anders auslegt. Denn das was mir gesagt wurde ( Bundesland NRW ) trifft ja laut Aussage von dem obigen Link ( Niedersachsen ) gar nicht zu. Oppssss..

    Also mein Stall, der sich gerade in der Mache befindet, ist fest und ne BG habe ich nicht, kostet nur unnütz Geld und was soll ich da denn bitteschön als Plan einreichen, wenn ich beim Bau meine Ursprungspläne schon mehrmals geändert habe. Wenn man etwas baut sieht man ja erst was geht und was nicht, oder was gut ist und was nicht usw. Daher baue ich den so wie ich will und wenn er fertig ist lasse ich den ggfs. einfach einmessen, also wenn mal was kommt. Eine Strafe darauf gibt es nämlich laut Bauamt nicht. So what
    Nimm ihn und freu dich dass du so ein Teil günstig bekommen kannst. Früher haben sich manche Leute auch einen alten Eisenbahnanhänger in den Garten stellen lassen, die stehen da mitunter schon Jahrzehnte, da kräht auch kein Mensch danach. Wenn man heute jedes Gesetz einhalten will, dann muss man schon tot und laut den Gesetzen zudem auch entsprechend bestattet worden sein. Jeder andere Versuch wird nämlich gnadenlos misslingen. Schlag nie eine Wespe tot, 50.000 Euro Strafe drohen, oder ne Biene oder was auch immer.

    Also aufstellen und dran freuen und das Leben leben und wenn mal in 10 oder 20 Jahren was kommen sollte, dann ist das halt so. Dafür würde ich aber heute nicht schon schlafende Hunde wecken !!!

    Ferner kann man sich alles in den Garten bauen was man will, solange man die 9 - max. 13 Meter Länge zur direkten Nachbargrenze nicht überschreitet und eben auch kein Dach drauf macht.

    Bei mir war das so, dass ich das 2 mal voll ausgenutzt hatte. Dann hat der Besitzer von Grundstück 1 auch das Grundstück 2 dazu bekommen. Tja somit bin ich in doppelter Länge an seinem Grund und Boden. Nur als er das bekam stand meine Anlage schon. Und jetzt baue ich zum Nachbarn 3 wieder an der Grenze, ich frage da gar nicht danach, ich tue es einfach, weil ich es ja darf. Sollte das Grundstück auch mal an den Nachbarn gehen, dann hänge ich halt dreifach dran, ggfs. kaufe ich es aber auch selber, wenn es mal zum Verkauf stehen würde und ich ne Chance dazu hätte. Das aber sind alles Gedanken die man sich dann machen sollte wenn es soweit ist. Also nochmals, nimm ihn, stell ihn hin und das war es. Solange du keinen chronischen Ärger mit irgendwelchen Nachbarn hast, wirst du da besonders ländlich oder ausserhalb gelegen, eh nie wieder was von hören.

    LG
    Hallo,

    also ganz so einfach wie du schreibst ist es nicht.
    Vorab: Ich bin auch jemand der erst macht und dann fragt, aber bei so einem großen Teil ist das echt gewagt !
    Der Container ist ja auch kein Bauwagen oder ähnliches, also nicht mehr mobil wenn der erstmal irgendwo steht. Und ein festes Fundament braucht so ein Teil auch um nicht im Matsch zu versinken und vor allem grade zu stehen ( in Waage ).
    Wenn du einen großen Stall baust ohne Genehmigung kann das gut gehen, aber wenn dich ein netter Nachbar anzeigt kann es schlimmstenfalls passieren, dass du deinen Stall wieder abreißen mußt, weil du keine Genehmigung nachträglich dafür bekommst.
    Wie gesagt, es kann passieren, muß aber nicht !
    In jedem Bundesland gibt es Vorschriften wie groß Gartenhäuser und Stallungen sein dürfen ( umbauter Raum ). Wenn man zu groß baut kann es sein, dass man verkleinern oder abreissen muß. Ein mißgünstiger Nachbar reicht um einem das Leben richtig schwer zu machen.
    Ich bin auch nicht dafür schlafende Hunde zu wecken, aber das ist kein kleines Gartenhaus mehr, sondern ein großer Container.

    Sabine
    Marans, Brahma in schwarz und schwarz-weiß columbia
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    Schafe, Hunde und Katzen

  9. #9
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Das was du da schreibst stimmt schon Sabine, nur ich sehe in der Mitte Räder und eine Anhängerkupplung ist auch mit Stützrad da! Ganz gerade müsste er zudem ja auch nicht stehen. Wenn man zB. 2 Stück 25 er Kantensteine auf je 2 Stück 50*50 er Betonplatten legen würde und dort den Anhänger drauf schiebt, dann sumpft der so schnell nicht mehr ein. Und solange man Luft auf den Reifen hat ist er jederzeit halt mobil. Solange man da keine feste überdachte Voilaire dran baut, sollte es was das angeht also null Probleme geben. Der Hänger ist zudem ca. 6 Meter lang und 2,5 Meter breit. Weisst du, ich habe seit 6 Jahren einen 6 Meter langen und 2,40 Meter breiten 3 Seiten Kipper mit hohen Aufbauten bei mir auf der Wiese stehen, keine 5 Meter davon entfernt entsteht mein Hühnerstall. So gesehen müsste ich mir da ja nun auch Gedanken machen, oder wie ? Wenn dem so wäre würde jeder Bauer Probleme bekommen, daher ist das alles lächerlich, ein mobiler Anhänger bleibt mobil, solange er Luft auf den Rädern hat und da braucht man zumindest in NRW ausserhalb geschlossener Ortschaften auch KEINE Baugenehmigung. Und genau so wie ich es hier schreibe wurde es mir vom Bauamtsleiter erst vor wenigen Wochen auch gesagt. Wie das in BW aussieht weiss ich nun nicht, aber wenn man im Netz etwas findet, wo das Bundesland keine Erwähnung findet, dann reicht mir persönlich dass es solche Rechte oder Urteile gibt. Nimm doch nur mal das Schwengelrecht, in NRW 50 cm und in BW glaube ich 60 cm. Ist aber jemals einer verdonnert worden den Abstand zu ändern ? NEIN ! Viele Gesetze sind überflüssig und zerstören leider nur unsere Produktivität, einfach weil sie alles blocken und uns so wirtschaftlich leider versacken lassen. Warum wohl wanderten so viele Firmen ins nicht so überregulierte Ausland ab.

    Weisst du wie viele Bauprojekte in D nicht realisiert werden konnten weil man seltene Lurche oder andere vom aussterben bedrohe Tiere in der Gegend gefunden hat ? Manchmal reichen da sogar Kräuter oder Pflanzen aus ! Was macht man also wenn man so einen Stall hat ? Man packt zumindest ein paar davon hinein und sollte es doch mal grossen Ärger geben, dann geht man damit mal eben an die Öffentlichkeit. Ich denke PETA dürfte sich freuen, seltene vom aussterben bedrohte Tiere notschlachten, weil der Stall abgerissen werden muss, oh ja sas wird bestimmt ein Spass und letztendlich findet man dann immer einen Kompromiss. Ich bin solche Wege schon öfters gegangen, ich bekam immer was ich wollte, einfach weil ich nicht so schnell klein bei gebe und meine Rechte bis zum Schluss ausreize.

    Vor ein paar Monaten gab es zudem nen schönen Artikel, in der Nachbarstadt will man die Auflagen einiger Bebauungsregeln neu ändern, also die 28 m2. Regelung ggfs, ganz abschaffen. Was sagt mir das ? Man handelt da von Stadt zu Stadt noch unterschiedlich und nicht als Kommune oder Landkreis geschlossen. Sowas sind im Ernstfall echte Aufhänger für Anwälte. Baust du was für Flüchtlinge gibt es kaum noch heftige Auflagen usw., hat sicherlich auch was als Argument bei seltenen Tieren.

    LG

  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Hallo Stallknecht,

    du gibst gefährliche Tipps und Halbwissen weiter.

    Wenn Dein Bauamtleiter keine Ahnung von der Materie hat, und die hat er nicht, wenn er Dir erzählt hat, dass man im Aussenbereich quasi machen kann was man will, dann heisst das nicht, dass es überall so ist. Im Aussenbereicht hat man nicht nur das Baurecht zu beachten, sondern dazu diverse andere Gesetze. Es ist für eine Behörde ganz und gar nicht schwer, Bebauung und Wohnwagen aus der freien Landschaft rauszuklagen. Meistens braucht man keine Klage, weil die Leute die Sachen lieber entfernen, als die Kosten einer verlorenen Klage zu tragen.

    Die Regelungen zum Bau von Nebengebäuden an der Grundstücksgrenze beziehen sich auf Nachbargrundstücke, nicht auf Nachbarn. Wenn Dein Nachbar ein 2. Grundstück dazu gekauft hat, sind es immer noch 2 Grundstücke. Deine Bebauung könnte also zulässig sein. Ist sie in NRW aber definitiv nicht, wenn ein Stall mit mehr als 5 m³ drin ist.

    Ein Vergleich mit Landwirten bringt auch nichts, weil Landwirte bei vielen Vorhaben im Aussenbereicht priviliegiert sind.

    Die Meinung, dass einen ein Nachbar anschwärtzen müssten, damit was passiert, ist auch falsch. Baukontrolleure wissen fast alles in ihren Bezirken. Die sind täglich draussen und haben Augen im Kopf. Zudem gibt es alle 2 oder 3 Jahre neue Luftbilder. Leider wird vieles in jeder Stadt und in jedem Landkreis anders gemacht, so dass es trotz gleicher Gesetze keine Sicherheit für die Bürger gibt. Bis mal wieder ein Befehl von der Landesregierung kommt, welches Gesetz oder welcher Paragraf ab sofort durchzusetzen ist. Dann handeln gezwungenermassen alle Behörden gleich.


    Bevor ich mir so einen riesiges Objekt in den Garten befördern liesse, würde ich anfragen, ob das zulässig ist. Nach meiner Kenntnis der Materie und den im Thread gemachten Angaben, Stall auf Gartenland, wäre es in NRW unzulässig. Das kann in anderen Bundesländern anders sein.

    Es muss aber jeder für sich selbst entscheiden, wie groß das finanzielle Risiko ist und ob er das tragen will und kann.
    Gruß Susanne

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