Hallo !
Also wenn ich du wäre, dann würde ich das Teil nehmen, es da hin stellen wo es hin soll und fertig ! Was soll denn schon gross passieren ? Ich hatte einige "nette" Gespräche mit dem Bauamt, dort hiess es, dass ich mir einen Anhänger, also einen alten Bauwagen oder ähnliches ohne Baugenehmigung in den Garten stellen kann, da dieser ja mobil ist ! Das Problem scheint aber wohl eher zu sein, dass jeder die Gesetze hier anders auslegt. Denn das was mir gesagt wurde ( Bundesland NRW ) trifft ja laut Aussage von dem obigen Link ( Niedersachsen ) gar nicht zu. Oppssss..
Also mein Stall, der sich gerade in der Mache befindet, ist fest und ne BG habe ich nicht, kostet nur unnütz Geld und was soll ich da denn bitteschön als Plan einreichen, wenn ich beim Bau meine Ursprungspläne schon mehrmals geändert habe. Wenn man etwas baut sieht man ja erst was geht und was nicht, oder was gut ist und was nicht usw. Daher baue ich den so wie ich will und wenn er fertig ist lasse ich den ggfs. einfach einmessen, also wenn mal was kommt. Eine Strafe darauf gibt es nämlich laut Bauamt nicht. So what
Nimm ihn und freu dich dass du so ein Teil günstig bekommen kannst. Früher haben sich manche Leute auch einen alten Eisenbahnanhänger in den Garten stellen lassen, die stehen da mitunter schon Jahrzehnte, da kräht auch kein Mensch danach. Wenn man heute jedes Gesetz einhalten will, dann muss man schon tot und laut den Gesetzen zudem auch entsprechend bestattet worden sein. Jeder andere Versuch wird nämlich gnadenlos misslingen. Schlag nie eine Wespe tot, 50.000 Euro Strafe drohen, oder ne Biene oder was auch immer.
Also aufstellen und dran freuen und das Leben leben und wenn mal in 10 oder 20 Jahren was kommen sollte, dann ist das halt so. Dafür würde ich aber heute nicht schon schlafende Hunde wecken !!!
Ferner kann man sich alles in den Garten bauen was man will, solange man die 9 - max. 13 Meter Länge zur direkten Nachbargrenze nicht überschreitet und eben auch kein Dach drauf macht.
Bei mir war das so, dass ich das 2 mal voll ausgenutzt hatte. Dann hat der Besitzer von Grundstück 1 auch das Grundstück 2 dazu bekommen. Tja somit bin ich in doppelter Länge an seinem Grund und Boden. Nur als er das bekam stand meine Anlage schon. Und jetzt baue ich zum Nachbarn 3 wieder an der Grenze, ich frage da gar nicht danach, ich tue es einfach, weil ich es ja darf. Sollte das Grundstück auch mal an den Nachbarn gehen, dann hänge ich halt dreifach dran, ggfs. kaufe ich es aber auch selber, wenn es mal zum Verkauf stehen würde und ich ne Chance dazu hätte. Das aber sind alles Gedanken die man sich dann machen sollte wenn es soweit ist. Also nochmals, nimm ihn, stell ihn hin und das war es. Solange du keinen chronischen Ärger mit irgendwelchen Nachbarn hast, wirst du da besonders ländlich oder ausserhalb gelegen, eh nie wieder was von hören.
LG
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