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Thema: Hagen, Hühnerhaltung im Garten nicht gestattet????!!!

  1. #1

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    Hagen, Hühnerhaltung im Garten nicht gestattet????!!!

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und stelle mich mal kurz vor. Ich heiße Florian, bin 28 Jahre jung und komme aus dem Tor zum Sauerland.

    Zu meiner Problematik:
    seit letztem Jahr setze ich mich Intensiv mit der Hühnerhaltung auseinander, habe mir diverse Fachbücher zugelegt und habe sehr viel im Internet recherchiert. Zudem habe ich auch schon die Planung des Hühnerstalls auf Papier gebracht, zwecks Material und Maße.

    Zu meinem Garten:
    ich habe einen 1000qm großen Garten, der zu unserer großen Mietwohnung gehört. Unsere Vermieterin ist total kooperativ und nett. Heute habe ich mit ihr telefoniert und ihr von meinem vorhaben berichtet. Nun sagte sie, dass sie das echt toll findet, nur darf man wohl keine Landwirtschaftliche Nutzung mit Tieren, im Garten, betreiben.
    Ist das so richtig? das ist doch nur eine Hobbyhaltung! Und alles was "unnatürliche" Geräusche macht, die nicht in den Garten gehören, sei auch nicht gestattet! ( ich will nur 4-6 Hennen).

    Ich habe auch bereits im Internet gegoogelt, speziell auf Hagen bezogen, habe aber nichts gefunden.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

  2. #2
    Avatar von pet75
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    Hallo Perseus,
    Es kommt darauf an wie Deine Gegend ausgewiesen ist. Es gibt reine Wohngebiete, Mischgebiete und Landwirtschaftliche Gebiete.
    In den beiden letzten darfst Du selbstverständlich Hühner halten. In Wohngebieten musst Du Dich beim Amt erkundigen.

  3. #3

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    Danke für die Prompte Antwort, habe das soeben gefunden:

    "Wer vier Hennen und einen Hahn im Garten halten will, kann das selbst in einem reinen Wohngebiet ohne baurechtliche Bedenken tun. Das erlaubt die bundesweit geltende Baunutzungsverordnung. Hühner gelten als "Kleintiere", genau wie Kaninchen oder Meerschweinchen. Anlagen für die Kleintierhaltung sind in einem reinen Wohngebiet jederzeit zulässig, wenn das Gebot der Rücksichtnahme beachtet wird, also die Ausmaße der Tierhaltung nicht überzogen sind. Eine Hühnerherde von 20 Hennen und einem Hahn gilt vor Gericht noch als angemessen [1, 2, 7]. Auch in allgemeinen Wohngebieten ist die private Haltung von Hühnern und einem Hahn zulässig, wie verschiedene Gerichtsurteile bestätigen [3, 4]."

    und:

    "§ 65 BauO NRW – Genehmigungsfreie Vorhaben:

    (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
    Gebäude
    1. 1.
    Gebäude bis zu 30 cbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,
    2. 2.
    Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,
    3. 3.
    Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,
    4. 4.
    Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
    5. 5.
    Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m2 Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, und des § 201 BauGB dienen,
    6. 6.
    Fahrgastunterstände des öffentlichen Personenverkehrs oder der Schülerbeförderung,
    7. 7.
    Schutzhütten für Wanderer,"

  4. #4

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    Habe soeben ein Dokument für meine Vermieterin angelegt, sodass sie das alles versteht!

  5. #5
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Es geht dort aber nur um das Baurecht, und überhaupt wo hast du den ersten Text her?
    Hühner gelten als NUTZTIERE, nicht als Kleintiere.
    Die obige Antwort von Pet75 stimmt, in Wohngebieten ist das unterschiedlich geregelt, von zulässig bis ganz verboten.
    Allerdings weiß ich nicht, ob in NRW vielleicht eine gemeinsame Regelung gilt.

    Na egal, jedenfalls schützt dich das Baurecht nicht vor eventuellen Nachbarschaftsklagen, leider...
    Futter macht Freunde.

  6. #6
    Esoterikerin Avatar von Roksi
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    Moin Perseus,

    am Sichersten, Du suchst nicht im INet, da dort die Infos durchaus auch nicht vollständig sein können. Sondern rufst bei dem für euer Wohngebiet zuständigen Ordnungsamt an. Dort bekommst Du entweder sofort eine Auskunft, oder wirst weitergeleitet. Ich selbst betreibe Hühnerhaltung mit 4 Hühnern direkt in der Stadt. Daher war es mir wichtig, mich "von allen Seiten" abzusichern. Und ich habe auch sofort die richtige Auskunft per Telefon bekommen können. Ich kann sogar hier einen Hahn mit 20 Hühnern halten (traue mich aber nicht, weil hier drum herum wirklich Wohngebiet ist - da kann man einfach nicht davon ausgehen, dass ein Hahn von allen toleriert wird). Und 20 Hühner will ich auch nicht. Mehr als 4-10 werde ich hier wohl nicht halten.

    Na, jedenfalls, mache es lieber für Dich und für evtl. "Nachbarsnachfragen" direkt beim Ordnungsamt stichfest, was und wie viel und wo Du halten kannst. Hier ist nämlich z.B. so geregelt, dass ein gemauerter Stall verboten ist. Sondern ein Stall muss mobil sein. Daher habe ich einen kleinen Schlaf-Holzstall, der auf Stelzen steht und jeder Zeit auf einen anderen Platz einfach hingestellt werden kann.

    Und berücksichtigen: auf keinen Fall an den Regelungen in anderen Wohngemeinden orientieren. Denn es kann sein, dass die eigene Stadt es nun Mal völlig anders gehandhabt und nicht nur das - es kann sein, dass in der selben Stadt in verschiedenen Wohngegenden es verschieden geregelt ist. Vergiss also auch nicht, Dich zu erkundigen, wie der Stall aussehen soll (bzw. wie seine Baubeschaffenheit sein soll).
    Lieben Gruß, Roksi
    1,1 Maxi Homo Sapiens 2,2 Mini Homo Sapiens 3,1 Felis silvestris f. catus, Apes mellifera und die bunte Truppe

  7. #7

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    Vielen dank für die Ausführlichen Antworten! Ich werde am Montag dann mal beim Ordnungsamt anrufen und mich dort erkundigen.

    Ich werde euch am Montag berichten! Ein schönes wochenende noch!

  8. #8
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Perseus Beitrag anzeigen
    Vielen dank für die Ausführlichen Antworten! Ich werde am Montag dann mal beim Ordnungsamt anrufen und mich dort erkundigen.........
    Vollkommen richtig!

    Ruf sicherheitshalber auch mal Veterinäramt an - nur mal so zur Sicherheit
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  9. #9
    Avatar von Magduci
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    Erschwerend kommt hinzu, was in deinem Mietvertrag steht.
    Gehört der Gartennutzung zur Miete oder nicht und in welchem Umfang.
    Und wenn noch nicht geregelt, hat doch deine Vermieterin letzendlich das letzte Wort. Es ist ja schließlich ihr Grundstück und auf lange Sicht gesehen ihre Nachbarn.
    Hab ein Herz aus Gold, Nerven aus Drahtseilen und eisernen Willen!
    Für so viel Metall ist mein Gewicht ganz OK.



  10. #10
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    Zitat Zitat von Kamillentee Beitrag anzeigen
    Es geht dort aber nur um das Baurecht, und überhaupt wo hast du den ersten Text her?
    Hühner gelten als NUTZTIERE, nicht als Kleintiere.
    Die obige Antwort von Pet75 stimmt, in Wohngebieten ist das unterschiedlich geregelt, von zulässig bis ganz verboten.
    Allerdings weiß ich nicht, ob in NRW vielleicht eine gemeinsame Regelung gilt.

    Na egal, jedenfalls schützt dich das Baurecht nicht vor eventuellen Nachbarschaftsklagen, leider...

    http://www.bauernhahn.de/rechtsfragen
    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Vollkommen richtig!

    Ruf sicherheitshalber auch mal Veterinäramt an - nur mal so zur Sicherheit
    Und beim Ordnungsamt ....

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