Das stimmt nicht ganz.
Je nach Urteil sind 1 bis 2 Katzen zu dulden...
Beispiel Urteil
"Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen
Jegliches Betreten eines Grundstücks durch die Nachbarskatzen kann nicht untersagt werden.
Entsprechende Beeinträchtigungen sind durch die sich aus dem nachbarschaftlichen Gemein-
schaftsverhältnis ergebende Duldungspflicht gedeckt.
Amtsgericht Mainz (1. Instanz), Az.: 3 S 491/84
Landgericht Mainz (2. Instanz), Az.: 8 C 501/84"
Hier noch mehr ähnliche Urteile (unter freilaufende Haustiere)
http://www.pro-iure-animalis.de/inde...0Nachbarschaft
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