Hühnerhaltung im Wohngebiet:
Nachbar will Hühner verbieten
November 2004
Heiko
Habe meine Hühnerzucht in einem Wohngebiet, und komme mit allen Nachbarn
gut aus, bis auf einen der 100 Meter entfernt wohnt. Er hat sich schon
öfter im Rathaus beschwert, und fordert dass ich meine gesamte Hühnerzucht
aufgebe.
Eine friedliche Einigung ist mit diesem Nachbar unmöglich, da dieser
extrem streitsüchtig ist und schon mit fast allen in der Straße
Streit hat.
Leider habe ich keine Sondergenehmigung welche die Hühnerzucht im
Wohngebiet erlaubt; brauche ich die??
Glucke
Was findet der Nachbar an deiner Hühnerzucht anstössig?
Kannst du das nicht im Vorfeld schon abstellen, so das du ihn vor Gericht
den Boden entziehst?
Heiko
Meinen Nachbar stört das Hahnengeschrei. Habe meine Hähne schon
auf 2 reduziert, doch dies stört ihn immer noch.
Was ist denn eine Hühnerzucht ohne Hahn??
Glucke
den Weg vor Gericht kannst du dir ersparen, denn mit fast 100 prozentiger
Sicherheit entscheidet "Euer Ehren" gegen den Lärmverursacher
aus dem Wohngebiet, also gegen den Hahn.
Oftmals, das heist wenn du Glück hast, bekommst du noch Auflagen
deinen Stall gegen den Lärm zu isolieren.
Und obendrein noch Einschlusszeiten der Tiere diktiert, was bei Unterlassung
dir sehr teuer wird.
Also würde ich es an deiner Stelle zu keinem Gerichtstermin kommen
lassen. Die Punkte die ich dir genannt habe, kannst du vorweg schon abstellen.
Brauchst du unbedingt zwei Hähne, vielleicht ist einer leiser als
zwei?
Die Hähne solltest du um 19 Uhr einschliessen.
Die Tiere nicht vor 8 Uhr in der Woche raus lassen,
am Wochenende erst ab 9 Uhr.
Den Stall Schalldicht isolieren....... und schon dürfte er sich kaum
noch gestört fühlen.
tani
hast du schon mal probiert mit dem besagten nachbar ein gespräch
zu führen? das hilft zwar meistens nicht, aber ein versuch wäre
es doch wenigstens wert.
als ich hier wieder anfing hühner zu halten habe ich die ersten eier
an meine nachbarschaft verschenkt. auch wenn es hier als mischgebiet gilt
und mir da nicht unbedingt jemand an den karren fahren kann, ist es doch
als kleines dankeschön gedacht und ist auch so bei meiner nachbarschaft
so in der weise angekommen.
Heiko
Mein Nachbar ist zwar zu einem Gespräch bereit doch besteht er darauf,
dass ich die Geflügelzucht beende.
Gert
Hast du eine schriftliche behördliche Erlaubnis Hühner zu züchten?
In welcher Menge und mit welchen Auflagen?
Wenn nicht, kannst du dir das noch beschaffen?
(zum Züchten gehört immer ein Hahn oder? Musst sie ja nicht
extra drauf aufmerksam machen
Heiko
Ich habe keine behördliche Erlaubnis Hühner zu züchten.
Wo bekomme ich die? Und welche Auflage muß ich erfüllen, was
muß ich tun dass ich eine solche Erlaubnis bekomme?
Katja
Hier mal was allgemeines zur Tierhaltung in Wohngebieten:
http://www.minden.de/sites/presse/buergerrechte/tierhaltung.html
Und was das Baurechtliche angeht gilt :
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/__14.html
Wahrscheinlich denkst Du jetzt, was will sie mir damit sagen?
Also, so richtig per Gesetz scheint die Hobby Hühnerhaltung in Wohngebieten
nicht allgemeingültig geregelt zu sein.
Es gibt ein Gerichtsurteil, das dem Hühnerhalter verbietet mehrere
Hähne zu halten:
In reinen Wohngebieten kann die Haltung von Hähnen auf einen
Hahn pro Grundstück beschränkt werden.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen
mit Beschluss vom 21.01.2002.
Auf einem Grundstück in Wesel wurden mehrere Hennen und vier
Hähne gehalten. Auf Grund von Nachbarbeschwerden war dem Eigentümer
daraufhin per Ordnungverfügung auferlegt worden, die Haltung auf
einen Hahn zu beschränken. Dagegen erhob dieser Widerspruch und Klage,
mit der Begründung, seine drei Söhne benötigten für
ihre unterschiedlichen Hühnerstämme je einen Zuchthahn sowie
einen "Reservehahn".
Landrat, Verwaltungsgericht (VG) und OVG wiesen Widerspruch und Klage
jedoch zurück, da die Störung der Wohnruhe den üblichen
Rahmen übersteige. Az.: 10 E 434/01
Hierbei wird aber keine Aussage über die Hühnerhaltung an sich
getroffen. Lediglich der Hahn bzw. die Hähne sind (irgendwie verständlich)
störend.
Es geht dabei grundsätzlich um Immisionen. Dein Nachbar könnte
daher neben dem Hahnenschrei auch Anstoß am Geruch deiner Tiere
finden.
Als andere Richtung fällt mir noch ein, dass er behaupten könnte
das Du nicht mehr nur eine Hobby-Hühnerhaltung betreibst. Sondern
bereits eine gewerbliche Zucht.
Es bleibt dir letztlich nur der Gang zum Ordnungsamt, da die Vorschriften
zu folgenden Fragen nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern
teilweise auch in den Gemeinden unterschiedlich sind:
- Was sieht der Bebauungsplan vor?
- Ist darin ev. grundsätzlich Nutztierhaltung verboten?
- Wie hoch ist, aus Gemeindesicht, die noch als Hobbyhaltung zu wertende
Tieranzahl?
- Benötigst du für deinen Hühnerstall ev. eine Baugenehmigung?
An deiner Stelle würde ich einfach mal zur Gemeinde gehen und diese
Fragen vorab mündlich klären. Sollte es dabei zu Unstimmigkeiten
kommen, kannst du ja Abhilfe schaffen bevor du die selben Fragen noch
einmal schriftlich stellst, um eine verbindliche schriftliche Antwort
zu bekommen.
Wenn Du die hast und dich mit deiner Hühnerhaltung in dem von der
Gemeinde vorgegebenen Rahmen bewegst, kann dir der "liebe" Nachbar
überhaupt nichts mehr.
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