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Vogelgrippe 2005 - Was betrifft Geflügelhalter in Deutschland?

Stand: 20.10.05


19.10.2005
Jetzt doch bundesweites Freilandverbot - Bund erlässt Eilverordnung

Berlin (aho) - Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das Verbraucherschutzministerium am Abend mitteilte. Das "Aufstallungsgebot" gilt demnach sowohl für gewerbliche als auch für Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.

(...) Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer Verbreitung in Deutschland verstärkt hat. Quelle AHO

Siehe auch: Was bedeutet das genau: Aufstallungsgebot? Ich habe nur 3 Hühner, gilt das auch für mich?


18.10.05
BMVEL Pressemitteilung Nr. 294 vom 18. Oktober 2005
Bund und Länder sind sich einig: Deutschland handelt risikoorientiert

Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer haben sich heute in Bonn darauf geeinigt, die Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügel angeordnet werden soll. Damit folgen Bundes- und alle Landesbehörden einer Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Oktober 2005, nach der zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, an Hand eines einheitlichen Risikorasters, solche Gebiete festlegen sollen. Dies betrifft in der Regel Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. Diese regionalisierte Maßnahme ist erforderlich obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Ein Risiko für den Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus Seuchengebieten in Russland, Rumänien und der Türkei ist jedoch nicht auszuschließen. In Fällen, in denen eine Aufstallung nicht möglich ist, ist das Geflügel durch Zäune und Netze abzuschotten.

Der Vertreter Bayerns hatte erläutert, dass nach Ausweisung der Risikogebiete in seinem Bundesland, entschieden worden sei, die Aufstallung für ganz Bayern anzuordnen, da bei der Anwendung eines für notwendig erachteten Radius um die Gebiete fast das ganze Bundesland betroffen sei. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, dass die bereits festgelegten Aufstallungsgebiete im Wesentlichen beibehalten würden, möglicherweise noch geringfügige Anpassungen vorgenommen würden.

Das Bundesverbraucherschutzministerium rechnet damit, dass die Bundesländer diese Maßnahmen im Verlauf dieser Woche umsetzen.
Quelle: BMVEL

 

16.10.05
Zum Schutz vor der Vogelgrippe will Bayern die Freilandhaltung von Geflügel in Deutschland untersagen.

Bei einer Konferenz der Tierseuchenexperten am Dienstag in Berlin werde sich Bayern für eine bundesweit einheitliche Regelung einsetzen, sagte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU). Wenn dies nicht gelinge, werde Bayern die Stallpflicht notfalls im Alleingang im Freistaat anordnen.
Quelle: Focus Online ganzen Artikel lesen

14.10.05
Bayern: Geflügelmärkte und Vogelbörsen ab nächsten Montag verboten
München (aho) - Als weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor der Vogelgrippe hat das Bayerische Verbraucherschutzministerium angeordnet, dass bereits ab kommenden Montag, den 17.10.05 in Bayern keinerlei Geflügelmärkte, Vogelbörsen und -Ausstellungen mehr stattfinden dürfen. Die Anordnung ist unbefristet und soll größere Tieransammlungen und damit ein künstliches Infektionsrisiko verhindern.


09.10.05

Trotz der Fälle von Vogelgrippe in Rumänien und in der Türkei sieht die Bundesregierung derzeit für Deutschland keine unmittelbare Gefahr. Sie hält eine generelle Stallpflicht für Geflügel vorläufig nicht für notwendig.
Das Verbraucherschutzministerium schätzte gestern die Lage in Deutschland als normal ein. "Im Moment gibt es noch kein erhöhtes Risiko", sagte der Sprecher des Verbraucherschutzministeriums in Berlin, Niklas Schulze-Icking. Eine Übertragung durch Zugvögel sei zudem praktisch ausgeschlossen: "Rumänische Zugvögel kommen nicht hierher." Dennoch nehme man die Entwicklung sehr ernst. Die Bundesregierung erwäge eine Eilverordnung. Sobald die Risikobeurteilung der Experten vorliege könne die Verordnung in Kraft treten, die vorsehe, das Freiluftgefieder in die Ställe zu bringen, betonte der Sprecher.
Quelle: Berliner Morgenpost



Auch hier lesen: Die neuesten Meldungen von Zeitungen und Presseagenturen zum Stichwort Vogelgrippe (Google)

 

15.09.05
Vorerst dürfen Hühner weiterhin ins Freie, ausser in bestimmten Regionen in Niedersachsen, NRW und Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

11.09.05 Die Wildgänse kommen. Minister Uhlenberg fürchtet, sie könnten die Vogelgrippe mitbringen. Experten halten die Angst für unbegründet

(...) In 21 Gemeinden am Niederrhein sowie in einer Gemeinde in Ostwestfalen darf vom 15. September bis zum 30. November Geflügel nur noch in Ställen gehalten werden. Und für alle übrigen NRW-Zuchtvögel gilt ein "Fütterungsverbot im Freien". Das hat in der vergangenen Woche Eckhard Uhlenberg angeordnet, der neue CDU-Umwelt- und Landwirtschaftsminister des Landes.

Wie viel NRW-Geflügel von der strikten Ausgangssperre betroffen ist, kann keiner ganz genau sagen. Allein im Kreis Kleve gilt die Stall-Pflicht für schätzungsweise 300 gewerbsmäßige Höfe, und in denen leben rund 260 000 Stück Vieh. Hinzu kommen die Tiere von 500 sogenannten privaten Kleinhaltern. Ähnliche Zahlen kursieren auch im Kreis Wesel. (...)
Quelle: Welt am Sonntag - ganzen Artikel lesen

 

Mecklenburg-Vorpommern

09.09.2005
Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest verschärft - Aufstallungsgebot in bestimmten Gebieten ab 15. September


Mecklenburg-Vorpommern verschärft seine Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung der Geflügelpest. "Aufgrund zahlreicher Rast- und Futterplätzen von Wildvögeln in unserem Land sind die Halter von Geflügel angehalten, stärkere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Dazu gehört unter anderem ein Aufstallungsgebot von Geflügel in bestimmten Gemeinden des Landes. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab dem 15. September in Kraft.

Zu den Maßnahmen gehören: Alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten oder Gänsen dürfen diese nur in geschlossenen Ställen oder nur so füttern und/oder tränken, dass die Futter- und Tränkstellen gegen wild lebende Vögel geschützt sind. Wird dieses Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten, sind die Ausläufe so einzufrieden, dass das gehaltene Geflügel nicht entweichen kann und vorhandene Gewässer ausgegrenzt werden.

Alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten oder Gänsen in den weiter unten aufgeführten Gemeinden müssen diese bis zum 30. November 2005 in geschlossenen Ställen halten. Die zuständige Behörde kann dazu im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, wenn die Anforderungen wegen der bestehenden Haltungsbedingungen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können und durch andere geeignete Maßnahmen eine Verbreitung der Geflügelpest durch wildlebende Vögel verhindert wird. Dazu zählen Abdeckungen durch Netze und / oder Planen an den Seiten und von oben. Die zuständige Behörde in den Städten und Landkreisen kann für Haltungen von Geflügel in Gebieten, die nicht vom Aufstallungsgebot betroffen sind, das Halten in geschlossenen Ställen anordnen, sofern dieses zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest erforderlich ist. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Tierseuchengesetzes geahndet.

Gemeinden, die vom Aufstallungsgebot betroffen sind:

Landkreis

Gemeinde

Ort

Bad Doberan

Börgerende-Rethwisch

Börgerende

Demin

Dargun
Kummerow
Neukalen
Verchen
Wagun

 

Güstrow

Bützow
Krakow am See
Dobbin-Linstow

 

Ludwigslust

Bantin
Boizenburg/Elbe
Lassahn
Neustadt-Glewe
Nostorf
Zarrentin

 

Mecklenburg-Strelitz

Galenbeck
Friedland
Kotelow
Schwichtenberg
Wittenborn

Galenbeck
Bresewitz, Dishley, Schwanbeck

Müritz

Kargow
Rechlin

 

Nordvorpommern

Pruchten
Zingst

Bresewitz

Nordwestmecklenburg

Insel Poel
Kneese
Zierow

 

Ostvorpommern

Bugewitz
Kröslin
Mesekenhagen
Neuenkirchen
Putzar

ohne Rosenhagen

Putzar

Parchim

Brüel
Karow
Langen Jarchow
Matzlow-Garwitz
Parchim
Spornitz

 

Rügen

Breege
Dreschvitz
Garz/Rügen
Gingst
Neuenkirchen
Poseritz
Putbus
Rambin
Trent
Ummanz
Wiek
Zudar

 

Uecker-Randow

Heinrichswalde
Leopoldshagen
Wilhelmsburg

 

Quelle: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Niedersachsen

07.09.05 Freilaufendes Geflügel muss ab 15.09.05 in gefährdeten niedersächsischen Regionen in den Stall

Hannover. Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum 30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten, Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu begegnen.

Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den Bestand mischen können.

Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen. Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 € Bußgeld geahndet werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden

"Für alles Geflügel in den besonders gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt. Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.", erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte ermittelt.

Die betroffenen kommunalen Körperschaften:

1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und Wittmund.

2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst, Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge, Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die

Gemeinden Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah, Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte und Wallenhorst.

3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen (Landkreis Osnabrück).

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft

 

Pressemitteilung Nr. 228 vom 29. August 2005
Künast: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen zur Vogelgrippe

Heute fanden abschließende Gespräche zwischen dem Bundesverbraucherministerium und den Bundesländern zu der geplanten Eilverordnung zur Vogelgrippe statt. Bund und Länder waren mehrheitlich der Auffassung, dass die Aufstallung von Geflügel derzeit nicht erforderlich sei. Diese Linie hatte auch die EU-Kommission in der vergangenen Woche bei einem Treffen in Brüssel bestätigt. "Auch wenn wir derzeit für eine generelle Aufstallung der Vögel keine Grundlage sehen, verfolgen wir weiter unseren Ansatz des risikoorientierten Vorgehens. Dazu gehört auch, die Vögel in den nächsten Monaten sehr genau zu beobachten, um einen möglichen Verdacht sehr schnell zu erkennen und abzuklären. Deshalb haben wir uns mit den Ländern darauf geeinigt, umgehend das Monitoring von Wildvögeln zu intensivieren. Bei Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltung soll in der Zeit des Vogelzuges auf den Erreger der Vogelgrippe untersucht werden. Dazu wird in den nächsten Tagen eine Eilverordnung in Kraft treten", erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin.

Das Wildvogelmonitoring bedeute die flächendeckende Beobachtung und stichprobenartige Untersuchung von Wildvögeln auf das H5N1-Virus. Es soll von den Jagdschutzbeauftragten sowie durch die Vogelschutzwarten und die Naturschutzinstitutionen durchgeführt werden. Das ergänzende Monitoring von Hausgeflügel beinhaltet ebenfalls verstärkte Beobachtung und Untersuchungen der Vögel. Es soll für Bestände ab einer Größe von 100 Tieren gelten. Die örtlichen Veterinärbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die Maßnahmen auch für kleinere Bestände anzuordnen. Die Untersuchungen des Wild- und des Hausgeflügel soll in den Landesuntersuchungsämtern durchgeführt werden.

"Das Aufstallungsgebot ist nicht vom Tisch. Wir werden diesen Schritt aber erst dann gehen, wenn es die Situation erfordert", erklärte Künast. "Bei allen Maßnahmen muss klar sein: Es ist ganz entscheidend, dass die Geflügelhalter sie gewissenhaft umsetzen und die Länder die Umsetzung eng kontrollieren", so die Ministerin. Quelle: BMVEL

 


Pressemitteilung Nr. 225 vom 26. August 2005
Künast: Europäische Kommission bestätigt deutsches Vorgehen gegen die Vogelgrippe

"Deutschland konnte sich bei dem gestrigen Expertentreffen zur Vogelgrippe mit seinem Ansatz einer risikoorientierten und abgestuften Vorgehensweise voll und ganz durchsetzen", erklärte heute Bundesverbraucherministerin Renate Künast in Berlin.

Bei dem Treffen in Brüssel hatte die Kommission dargelegt, dass sie die Gefahr der Verbreitung der Vogelgrippe für ein ernstes Problem hält. Fazit der Brüsseler Beratungen war aber, dass die Kommission derzeit eine generelle Aufstallung des Geflügels nicht für angebracht hält. Die Wege der Übertragung des Virus seien nach Auffassung der Kommission noch immer sehr unklar. Deshalb würden weitere Informationen benötigt. Das Risiko der Übertragung durch Zugvögel schätzt die Kommission derzeit als gering ein.

Die EU-Kommission regte folgende weitere Vorgehensweise an:

* europaweit verstärkte Untersuchung der Wildvögel.
* ausführliche Informationen an die Geflügelhalter und Vorbereitung auf den Ernstfall.
* Überprüfung der Notfallpläne in den einzelnen Mitgliedstaaten.

"Das ist zu 100% die Bestätigung des deutschen risikoorientierten Ansatzes: Wir müssen auf alles vorbereitet sein, aber Maßnahmen wie die Aufstallung erst dann treffen, wenn die Situation es erfordert. Wir müssen weiterhin stets den nächsten Schritt vorbereitet haben", erklärte die Ministerin.

Entsprechend des Vorschlages der Kommission solle nun in Deutschland schnellstmöglich über die geplante Eilverordnung das erweiterte Wildvogelmonitoring in Gang gebracht werden. Sollte sich die Risikobewertung verschlechtern, werden man als nächste Stufe das Aufstallungsgebot in Kraft setzen können. Dafür stehe bislang kein Datum fest, sondern es werde in Abhängigkeit von der Gefahrensituation festgelegt.

 

Pressemitteilung Nr. 220 vom 23. August 2005
Vogelgrippe: Bundesverbraucherministerium informiert über Pflichten der Tierhalter

"Das Bundesverbraucherministerium hat alle der derzeitigen Lage angemessenen Maßnahmen ergriffen, um ein Ausbreiten der Tierseuche "Vogelgrippe" nach Deutschland zu verhindern, erklärte heute in Berlin der Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Alexander Müller. "Wie bei jedem Tierseuchengeschehen kommt es aber auch darauf an, dass sich die Tierhalter exakt an die Vorschriften halten. Vor allem ist entscheidend, dass sie jede Tierhaltung, egal ob Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln, gemeldet haben. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für privat gehaltene Tiere. Nur so können die Veterinärbehörden im Ernstfall schnell und gezielt reagieren. Wichtig ist auch, dass alle Halter ihre Tiere jetzt verstärkt beobachten. Sie sind die ersten, die Auffälligkeiten erkennen können und müssen diese umgehend an die Veterinärbehörden vor Ort melden", sagte Müller.

Die Meldepflicht für Geflügel ergibt sich aus der "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr" (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV). Danach ist jeder Halter, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bei der zuständigen Veterinärbehörde an­zumelden. Auch Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest in Deutschland ist die Geflügelpest-Verordnung vom 03.11.2004. Schon jetzt gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:

1. Registerführung (z. B. über Zu- und Abgänge von Geflügel, Transportunternehmer, bisherige Besitzers, Zahlen verendeter Tiere und gelegter Eier)
2. Gewerbsmäßige Geflügelfänger, die in der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig sind, müssen darüber genaue Aufzeichnungen führen.
3. Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen (durch Tierärzte)
4. Schutzkleidung bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel.
5. Einhaltung bestimmter seuchenhygienischer Maßnahmen, wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden (Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion, Schadnagerbekämpfung)."
Quelle: BMVEL

24.08.05 Beim Expertentreffen in Bonn wurden weitere Maßnahmen beschlossen. "Sie sollen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Seuchenlage in Russland, rechtzeitig vor der Ankunft der ersten Zugvögel, über eine Eilverordnung in Kraft treten. Die Dringlichkeit der Maßnahmen muss dabei ständig neu eingeschätzt und der Gefahrenlage angepasst werden. Dies gilt auch für den Zeitpunkt des In Kraft Tretens der Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

1. Eine Ausweitung des Wildvogelmonitorings zu einem flächendeckenden Monitoring. Dabei werden die Jäger einbezogen.
2. Die zwangsweise "Aufstallung" von Freilandgeflügel.
3. Die Verpflichtung der Geflügelhalter, ihre Bestände untersuchen zu lassen, wenn sie der Aufstallung nicht nachkommen können. Die Bestände müssen z. B. mit Netzen abgedeckt werden.

Die Eilverordnung wird derzeit mit den Ländern abgestimmt und soll zunächst für die Zeit des Vogelzugs gelten."
Quelle: BMVEL - Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe/
Pflichten des Tierhalters

Mehr Infos vom BMVEL


Eilmaßnahme wegen Vogelgrippe - Hühner müssen ab Herbst in den Stall

"Bundesverbraucherministerin Renate Künast will zum Schutz vor der allmählich von Asien nach Europa vordringenden Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe in Deutschland durchsetzen. Geplant sei eine Eilverordnung, die innerhalb eines Monats umgesetzt werden müsse.

Spätestens zum 15. September sollten in Absprache mit den Bundesländern entsprechende Notfall-Vorschriften für Geflügelhalter erlassen werden, die einen Kontakt von heimischen Tieren mit möglicherweise infizierten Zugvögeln aus Asien verhindern sollen, sagte die Ministerin. "Wir diskutieren jetzt dieses Datum mit den Bundesländern." Die Verordnung werde bereits ausgearbeitet und solle unabhängig davon in Kraft treten, ob das Vogelgrippe-Virus sich bereits bis an den Ural ausgebreitet habe oder nicht. Es soll Künast zufolge dort Ausnahmen geben, wo Federvieh nicht im Stall eingesperrt werden kann. Dort müsse der Kontakt mit Zugvögeln etwa durch Netze und Sperrung des Zugangs zu Oberflächenwasser verhindert werden. Jäger sollen zudem in die flächendeckende Überwachung von Wildvögeln einbezogen werden. Mit einem Informationsblatt für Reisende will das Ministerium das Einschleppen des Virus verhindern."
Quelle: NDR - ganzen Artikel lesen

 

Interview des DLF mit Verbraucherschutzministerin Künast

19.08.05 Verbraucherschutzministerin Künast warnt vor Panikmache
Moderation: Jochen Spengler

"Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat vor "Alarmismus" im Zusammenhang mit der sich ausbreitenden Vogelgrippe gewarnt. Im Deutschlandfunk sagte die Grünen-Politikerin, noch gebe es das Virus in Deutschland nicht. Jedoch müsse die Gefahr ernst genommen werden. Vertreter von Bund und Ländern hätten gestern eine Eilverordnung beschlossen, die einen Notfallplan beinhalte." Interview lesen

 

Auch hier lesen: Die neuesten Meldungen von Zeitungen und Presseagenturen zum Stichwort Vogelgrippe (Google)

 

Vogelgrippe 2005 - Was betrifft Geflügelhalter?

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