Geflügelpest 2004 - was betrifft Geflügelhalter in Deutschland?
Seite zuletzt geändert am 08.02.04
05.02.2004
Künast ruft zu besonderer Sorgfalt gegen Einschleppung der Geflügelpest
auf Berlin (agrar.de) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast
hat alle, die mit der Erzeugung von Geflügel zu tun haben sowie die
Verbraucherinnen und Verbraucher zu besonderer Sorgfalt aufgerufen, um
eine Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland zu verhindern.
(...)
'Es ist Sorgfalt geboten, ungeachtet des EU-Einfuhrverbotes für Geflügel,
Vögel und Geflügelerzeugnisse aus den von der Geflügelpest
betroffenen asiatischen Ländern. Ich bitte eindringlich alle Beteiligten,
insbesondere die Geflügelhalter, daran mitzuwirken, die Bestände
genau zu beobachten und bei Anzeichen für das Vorliegen des Verdachts
der Geflügelpest dies sofort den zuständigen Behörden mitzuteilen',
so die Ministerin. (...)
Das Importverbot, das als Schutz vor der Einschleppung des aggressiven
Virus diene, gelte auch für privat mitgeführte Waren, so Künast.
'Reisende in die betroffenen Länder sind zudem dringend aufgefordert,
die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere
den Kontakt zu Geflügel, geflügelhaltenden Betrieben und Vogel-
bzw. Geflügelmärkten in diesen Ländern zu unterlassen'.
(...)
Quelle: agrar.de - ganze
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05.02.2004 Mahnung: Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen
beachten
Schwerin (aho) - Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) mahnt
alle Geflügelhalter im Land an, die seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen
unbedingt einzuhalten. "Mit Beginn des Vogelfluges sind alle Betriebe
aber auch Kleintierhalter aufgefordert, den Personen- und den Tierverkehr
in den Anlagen vorsorglich auf das Notwendigste zu reduzieren", sagt
Minister Backhaus. Alle Tierhalter wurden darüber bereits in den
vergangenen Tagen über die Verbände informiert.
Quelle AHO - ganze
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06.02.2004 Mainz (aho) Das Ministerium für Umwelt und
Forsten informiert zu Risiken und Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Geflügelpest:
Bei den seit Anfang Januar 2004 in zahlreichen ost- und südostasiatischen
Ländern gemeldeten Ausbrüchen der Geflügelpest (Geflügelgrippe,
Aviäre Infuenza) handelt es sich um solche, die an das Geflügel
angepasst sind; das zeigen die identifizierten Virusstämme. In Rheinland-Pfalz
gibt es zur Abwehr der Geflügelpest verschiedene Maßnahmen.
Generell sind Hühner und Truthühnerhaltungen der zuständigen
Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung zu
melden. Ungewöhnlich hohe Tierverluste in Geflügelhaltungen
sind unverzüglich den vorgenannten Stellen mitzuteilen.
Welche Gefahr besteht für die Geflügelwirtschaft?
Wie können sich Geflügelhalter schützen?
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind für Asienreisende sinnvoll?
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind nach der Rückkehr aus Asien
sinnvoll?
Quelle AHO - ganze
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06. Februar 2004 Geflügelpest - Künast verschärft Meldepflicht
für Geflügelbestände
Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hat zum Schutz
gegen die in Asien grassierende Vogelgrippe eine Meldepflicht für
alle Geflügelbestände in Deutschland erlassen. Sie soll am Sonntag
in Kraft treten. Wenn ein Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden
erhöhte Verluste aufweist, ist der Tierhalter zur Anzeige verpflichtet.
Dies gilt bei Beständen bis zu 100 Stück Geflügel bereits
bei drei Tieren, bei größeren Beständen, wenn mehr als
2 Prozent betroffen sind. In diesen Fällen ist Seuchenverdacht anzuzeigen
und eine Untersuchung auf Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu
veranlassen. Die Eilverordnung verpflichtet zur Anzeige von Enten-, Gänse-,
Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel-, und Taubenhaltungen. Für
Hühner gilt bereits eine Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsordnung.
Zudem haben Geflügelhalter künftig ein Register zu führen,
in dem Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift des Transportunternehmers,
des bisherigen Besitzers sowie des Erwerbers einzutragen sind. EU-weit
gilt ein Importverbot für kommerzielle wie private Einfuhren von
Geflügel aus zehn asiatischen Ländern.
Quelle: FAZ - Ganze
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