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Vogelgrippe: Sicherheitshinweise für BeschäftigteNachfolgend Sicherheitshinweise für Menschen, die mit toten oder erkrankten Vögeln zu tun haben, aus 2 verschiedenen Quellen: 1. Sonderrundschreiben der deutschen Vogelwarten zum Thema
"Vogelgrippe" Februar 2006 Sonderrundschreiben der deutschen Vogelwarten zum Thema "Vogelgrippe" Februar 2006 Liebe Beringerkolleginnen und kollegen, das Geflügelpestvirus H5N1 hat nun auch Deutschland erreicht. Wir sehen darin keinen Anlass, in Hysterie und Panik zu verfallen und schon gar nicht, die Vogelberingung einzustellen. Im Gegenteil, gerade jetzt erweisen sich die bereits vorhandenen Beringungsergebnisse als einzige tragfähige Grundlage zur richtigen Beurteilung der Situation und sind gezielte Beringungen für ein besseres Verständnis der Epidemiologie der Vogelgrippe dringend notwendig. Allerdings ist große Vorsicht geboten! Wir bitten Sie, insbesondere die Beringung aller Enten- und Schwanenarten sowie von Gänsen, Reihern, Störchen, Limikolen, Möwen und Greifvögeln bis auf weiteres nur in dem Umfange durchzuführen, der im Rahmen definierter Beringungsprogramme unbedingt erforderlich ist. Dabei sind die folgenden Verhaltens- und Hygieneregeln dringend zu beachten:
Bei Verdacht auf Kontakt mit Vogelgrippeerregern Körpertemperatur
mindestens 7-10 Tage überwachen und bei über 37,5 °C umgehend
einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen (dort vorab telefonisch anmelden!). Abschliessend möchten wir Sie für den Fall kurzfristig notwendiger gezielter Probenahmen an Wildvögeln darum bitten, Ihr Engagement und Ihre Sachkunde wieder in der bereits vielfach bewährten Weise einzubringen. Über konkrete Maßnahmen werden Sie ggf. persönlich informiert. Ihre Vogelwarten Quelle: Institut für Vogelkunde - Vogelwarte Helgoland u.a.
Sicherheitshinweise für Beschäftigte vor der Vogelgrippe 17.02.2006 Berlin (aho) - Angesichts der ersten Fälle von Vogelgrippe in Hinweise zu Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte hin. Ein Infektionsrisiko besteht vor allem für Personen, die potentiell an der Vogelgrippe verendete Tiere einsammeln und zur Untersuchung ins Labor bringen. Gefährdet sind außerdem Tierärzte, Feuerwehrleute, die Mitarbeiter von Landesveterinärämtern sowie Personal in der Tierbeseitigung. Für die Allgemeinbevölkerung wird derzeit ein Risiko ausgeschlossen. Da jeglicher Kontakt mit verdächtigem Geflügel zu vermeiden ist, müssen die betroffenen Mitarbeiter geeignete Schutzausrüstungen tragen. Gemäß Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gehören dazu: - Körperbedeckende Arbeitskleidung (Einmalschutzanzüge) möglichst
mit Kapuze (die Haare vollständig abdeckende Kopfbedeckung) Alternativ können auch ein belüfteter Staubschutzanzug vom Typ 5 bzw. ein Kontaminationsschutzanzug eingesetzt werden. Bei allen eingesetzten Persönlichen Schutzausrüstungen sollte darauf geachtet werden, dass diese bauartgeprüft sind (erkennbar am CE-Zeichen). Gefährdete Personen sollten eine belüftete Haube oder eine Für Laborpersonal gelten dagegen andere Schutzmaßnahmen.
Diese sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe
100 zusammengefasst. |
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